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Pfister - Alte Eidgenossen - Textblock - Dillum

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83<br />

mit dem „21. Juli 853“ datierten Diplom gründet Kaiser Ludwig der<br />

Deutsche das Fraumünsterstift für adelige Frauen und beschenkt es<br />

dabei reichlich mit Gütern: dem Sihlwald, Ländereien am Albis und –<br />

für die Schwyzer Geschichte besonders wichtig – mit dem Gau Uri.<br />

Damenstifte sind erst zu Beginn des 18. Jahrhunderts plausibel; die<br />

Karolinger ein typisches Element der Geschichtserfindung der Barockzeit.<br />

- Eine Stadt Zürich hat es um diese Zeit noch längst nicht<br />

gegeben, sie wird nicht einmal behauptet. Der Name Zürich kann<br />

frühestens vor gut dreihundert Jahren entstanden sein. – Alle in diesem<br />

Diplom genannten Namen und Zustände sind anachronistisch<br />

und absurd.<br />

Aber dank diesem Pergament kann sich Zürich als 1150-jährige<br />

Stadt bezeichnen und das dortige Staatsarchiv mit der ältesten Stadturkunde<br />

der Schweiz angeben.<br />

Dabei zeigt jede genaue diplomatische und paläographische Betrachtung<br />

der Zürcher Fraumünster-Urkunde, daß diese plump auf<br />

alt gemacht ist: Der Schriftkörper ist bewußt klein gehalten. Das soll<br />

hohes <strong>Alte</strong>r vorgaukeln. - Dafür hat die Schrift auffallend hohe Oberlängen,<br />

von der Wissenschaft Hasten genannt, welche typisch sein<br />

sollen für karolingische Schreibstuben.<br />

Eine genaue Betrachtung der Hasten führt zur überraschenden Erkenntnis,<br />

daß diese verdächtig an barocke Schnörkel erinnern.<br />

Das beweist einmal mehr, daß kein Fälscher seine wahre Zeit verleugnen<br />

kann.<br />

Während Zürich also schon „853“ urkundlich erwähnt wurde, mußte<br />

sich das gleich bedeutende Bern noch sage und schreibe 350 Jahre<br />

gedulden, bis ihm die gleiche Ehre widerfuhr. – Erklärt jemand vernünftig<br />

diese gewaltigen zeitlichen Unterschiede zwischen vielen Ereignissen<br />

jenes sogenannten Mittelalters?<br />

In Gestalt der Handfeste vom „15. April 1218“ besitzt Bern eine Art<br />

Verfassungsurkunde, welche verschiedenste zivil- und handelsrechtliche<br />

Bestimmungen zu einer Satzung zusammenfaßt. Das Diplom<br />

wurde in Frankfurt am Main vom jungen Hohenstaufenkönig Friedrich<br />

II. ausgestellt und trägt sein vergoldetes Siegel. Deshalb wird die<br />

Urkunde auch die goldene Handfeste genannt. Das etwa 40 mal 40<br />

cm messende, gefaltete Pergamentstück ist eng beschrieben und<br />

fällt durch die schmucklose Gestaltung auf, die in einem grellen Kontrast<br />

steht zu der Bedeutung, die diesem Dokument beigemessen

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