7. Chancen und Risiken für die Fahrradmobilität in Hessen
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<strong>Chancen</strong> <strong>und</strong> <strong>Risiken</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Fahrradmobilität</strong> <strong>in</strong> <strong>Hessen</strong> Seite 117<br />
<strong>7.</strong>1 Technische Entwicklungen - Pedelecs<br />
<strong>7.</strong>1.1 Was s<strong>in</strong>d Pedelecs?<br />
Pedelecs (Pedal Electric Cycle) s<strong>in</strong>d Fahrräder, <strong>die</strong> über e<strong>in</strong>e elektrisch betriebene Trethilfe<br />
verfügen. Der Elektromotor bef<strong>in</strong>det sich an der Vorder- oder H<strong>in</strong>terradnabe <strong>und</strong> wird durch<br />
e<strong>in</strong>en Akku mit Energie versorgt. Der Motor unterstützt den Fahrer mit e<strong>in</strong>er Leistung von<br />
maximal 250 Watt <strong>und</strong> nur dann, wenn auch tatsächlich getreten wird. Der Unterstützungs-<br />
grad kann verschieden stark e<strong>in</strong>gestellt se<strong>in</strong> – maximal 25 km/h – <strong>und</strong> ist abhängig von der<br />
Pedalkraft <strong>und</strong> der Trittfrequenz. Pedelecs s<strong>in</strong>d Fahrrädern laut der europäischen Richtl<strong>in</strong>ie<br />
2002/24/EG 43 gleichgestellt, d.h. es bestehen weder Führersche<strong>in</strong>- noch Kennzeichen-<br />
pflicht. 44 Bei schnelleren Pedelecs, auch „schnelle Pedelecs“ oder „S-Klasse“ genannt (ADFC<br />
o.J.b), deren Tretunterstützung bis zu 45km/h reicht, s<strong>in</strong>d gesetzliche Besonderheiten zu<br />
beachten. Es werden Betriebserlaubnis <strong>und</strong> Mofa-Führersche<strong>in</strong> sowie e<strong>in</strong> Versicherungs-<br />
kennzeichnen verlangt. E-Bikes im engeren S<strong>in</strong>ne s<strong>in</strong>d am ehesten mit e<strong>in</strong>em Elektromofa zu<br />
vergleichen, denn der Elektroantrieb <strong>die</strong>nt nicht nur als Tretunterstützung, sondern kann<br />
unabhängig vom eigenen E<strong>in</strong>treten e<strong>in</strong>geschaltet werden (Abbildung 71, ADFC o.J.b, ZIV<br />
2011b).<br />
Abbildung 71: E-Bikes<br />
43 Richtl<strong>in</strong>ie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 18. März 2002 über <strong>die</strong> Typgenehmigung <strong>für</strong><br />
zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge <strong>und</strong> zur Aufhebung der Richtl<strong>in</strong>ie 92/61/EWG, abrufbar unter eurlex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32002L0024:DE:HTML.<br />
44 Ausnahme bilden Pedelecs mit e<strong>in</strong>er Anfahrhilfe bis 6km/h, <strong>für</strong> <strong>die</strong> e<strong>in</strong> Mofa-Führersche<strong>in</strong> erforderlich ist (ADFC o.J.b).