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Empfehlungen dieser Kommission - ZLH-Hamburg

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110 Neugestaltung der Organisation<br />

zen, Erwartungen und Bedürfnissen der vorhandenen und künftigen<br />

Lehrerinnen und Lehrer. Auch wenn man auf Grund der bisherigen<br />

Erfahrungen von einem grundsätzlichen Interesse und der Bereitschaft<br />

der einzelnen Lehrkraft wie auch der Schulen insgesamt an ihrer<br />

Weiterentwicklung ausgehen darf, die sich unter anderem in einer<br />

vergleichsweise hohen Beteiligung an Fortbildungsangeboten und<br />

Schulentwicklungsmaßnahmen zeigt, kann es bei den zur Verfügung<br />

stehenden bzw. geplanten Instrumenten und Maßnahmen zu Differenzen<br />

zwischen dem Einzel- und Gesamtinteresse kommen.<br />

Die erwartbaren Konflikte müssen offensiv behandelt werden, insbesondere<br />

im Blick auf Belastungsgrenzen und die pragmatische Kanalisierung<br />

der neuen Aufgaben. Für das Gelingen aller Personalentwicklungsmaßnahmen<br />

ist es wichtig, dass die Ziele klar und einsichtig<br />

sind, über ihre Umsetzung ein intensiver horizontaler wie vertikaler<br />

Austausch stattfindet und die Betroffenen bzw. ihre Vertretungsorgane<br />

zu Beteiligten werden, die sich hinter die grundsätzlichen Ziele der<br />

Schulentwicklung und so der Entwicklung der Lehrerbildung stellen<br />

können. Ziele sind oft nicht klar, vielfach werden sie unzureichend<br />

kommuniziert und oft erreichen sie die Adressaten nicht. Eine sinnvolle<br />

Personalentwicklung ist aber nur dann möglich, wenn neue Ziele<br />

nicht mit zusätzlichen und eigentlich überflüssigen Belastungen<br />

gleichgesetzt werden.<br />

Zur Erhöhung der Mobilität und zur Erweiterung der Kompetenzen<br />

der Lehrkräfte schlägt die <strong>Kommission</strong> vor, von neu eingestellten<br />

Lehrkräften in einem angemessenen Rhythmus Schulwechsel zu verlangen.<br />

Die Sicherung der Vergleichbarkeit und Qualität schulischer<br />

Arbeit und der notwendige professionelle Austausch von Erfahrungen<br />

aus Schulentwicklungsprozessen zwischen Einzelschulen erfordern<br />

eine größere und vergleichbar gehaltene Mobilität. Dabei sollten den<br />

Lehrerinnen und Lehrern Anreize für Mobilität geboten werden, die<br />

eine frühe und dauerhafte Ortsansässigkeit ausschließen. Berufliche<br />

Mobilität wird zukünftig deutlicher als bisher bei allen Beförderungen<br />

und Besetzungen von Leitungs- und Funktionsstellen ein wichtiges<br />

Auswahlkriterium sein. Um den Mobilitätsgedanken auch auf Funktionsträger<br />

auszuweiten, sollte er im Schulgesetz verankert werden. Die<br />

BSJB sollte

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