Empfehlungen dieser Kommission - ZLH-Hamburg
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Allgemeine Zielsetzungen 21<br />
2. Allgemeine Zielsetzungen der<br />
Reform<br />
Grundlegend empfiehlt die <strong>Kommission</strong>, die Lehrerbildung 3 in<br />
<strong>Hamburg</strong> mit einem zusammenhängenden Auftrag zwischen verschiedenen<br />
Phasen und Anbietern wahrzunehmen. Den Auftrag<br />
erteilt der Staat durch die zuständigen Behörden. In der Folge wird<br />
von Gesamtauftrag gesprochen. Er bezieht sich auf die folgenden<br />
Bereiche der Lehrerbildung:<br />
• Universitäten und andere Hochschulen in <strong>Hamburg</strong>,<br />
• Studienseminar,<br />
• Berufseingangsphase und<br />
• Fort- und Weiterbildung.<br />
Unterschieden wird zwischen der grundständigen Ausbildung für<br />
verschiedene Lehrämter, die mit staatlichem Examen abgeschlossen<br />
wird, den jeweiligen Berufseingangsphasen und der fortlaufenden<br />
Personalentwicklung 4 . Auf diesen Zusammenhang bezieht sich<br />
der Gesamtauftrag Lehrerbildung. Er geht davon aus, dass der<br />
Lehrerberuf als ständiger Qualifizierungsprozess angesehen werden<br />
muss. „Ausbildung“ ist daher eine permanente Aufgabe, die<br />
nicht mit der Berechtigung für den Berufszugang abgeschlossen<br />
ist. Das hauptsächliche Ausbildungsproblem besteht darin, ange-<br />
3<br />
Mit „Lehrerbildung“ ist hier – wie im folgenden – selbstverständlich auch<br />
Lehrerinnenbildung gemeint, wie überhaupt die grammatisch männliche<br />
Form in diesem Text stets das weibliche Geschlecht einschließt.<br />
4<br />
Maßnahmen und Angebote der Fort- und Weiterbildung werden als fortlaufende<br />
Personalentwicklung verstanden. „Weiterbildung“ ist im Schulbereich<br />
die besoldungsrelevante Qualifizierung für zusätzliche Fächer und<br />
Schulstufen; „Fortbildung“ ist der unspezifische Rest an Ausbildungsmaßnahmen<br />
nach der Einstellung. Der Ausdruck „Fort- und Weiterbildung“<br />
wird nicht immer gemäß <strong>dieser</strong> Unterscheidung gebraucht.