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Empfehlungen dieser Kommission - ZLH-Hamburg

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Allgemeine Zielsetzungen 21<br />

2. Allgemeine Zielsetzungen der<br />

Reform<br />

Grundlegend empfiehlt die <strong>Kommission</strong>, die Lehrerbildung 3 in<br />

<strong>Hamburg</strong> mit einem zusammenhängenden Auftrag zwischen verschiedenen<br />

Phasen und Anbietern wahrzunehmen. Den Auftrag<br />

erteilt der Staat durch die zuständigen Behörden. In der Folge wird<br />

von Gesamtauftrag gesprochen. Er bezieht sich auf die folgenden<br />

Bereiche der Lehrerbildung:<br />

• Universitäten und andere Hochschulen in <strong>Hamburg</strong>,<br />

• Studienseminar,<br />

• Berufseingangsphase und<br />

• Fort- und Weiterbildung.<br />

Unterschieden wird zwischen der grundständigen Ausbildung für<br />

verschiedene Lehrämter, die mit staatlichem Examen abgeschlossen<br />

wird, den jeweiligen Berufseingangsphasen und der fortlaufenden<br />

Personalentwicklung 4 . Auf diesen Zusammenhang bezieht sich<br />

der Gesamtauftrag Lehrerbildung. Er geht davon aus, dass der<br />

Lehrerberuf als ständiger Qualifizierungsprozess angesehen werden<br />

muss. „Ausbildung“ ist daher eine permanente Aufgabe, die<br />

nicht mit der Berechtigung für den Berufszugang abgeschlossen<br />

ist. Das hauptsächliche Ausbildungsproblem besteht darin, ange-<br />

3<br />

Mit „Lehrerbildung“ ist hier – wie im folgenden – selbstverständlich auch<br />

Lehrerinnenbildung gemeint, wie überhaupt die grammatisch männliche<br />

Form in diesem Text stets das weibliche Geschlecht einschließt.<br />

4<br />

Maßnahmen und Angebote der Fort- und Weiterbildung werden als fortlaufende<br />

Personalentwicklung verstanden. „Weiterbildung“ ist im Schulbereich<br />

die besoldungsrelevante Qualifizierung für zusätzliche Fächer und<br />

Schulstufen; „Fortbildung“ ist der unspezifische Rest an Ausbildungsmaßnahmen<br />

nach der Einstellung. Der Ausdruck „Fort- und Weiterbildung“<br />

wird nicht immer gemäß <strong>dieser</strong> Unterscheidung gebraucht.

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