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Empfehlungen dieser Kommission - ZLH-Hamburg

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174 Studienstruktur<br />

<br />

<br />

die Erteilung der beruflichen Berechtigung durch eine Erste und eine Zweite<br />

Staatsprüfung<br />

die Berechtigung für staatliche Lehrämter.<br />

Die <strong>Kommission</strong> schlägt grundsätzlich vor, am Staatsexamen festzuhalten, also<br />

die Lehrerbildung nicht, wie in der jüngeren Diskussion gelegentlich vorgeschlagen<br />

wurde, in ein grundständiges Studium mit einem universitären Abschluss<br />

und eine anschließende berufspraktische Ausbildung zu verwandeln 85 . Am<br />

Grundsatz des berufsqualifizierenden Abschlusses eines wissenschaftlichen Studienganges<br />

ist also festzuhalten. Das schließt aber Stufungen ebenso wenig aus<br />

wie Modularisierungen, die Einführung eines persönlichen Portfolios der Studierenden<br />

oder die Neugestaltung des Prüfungswesens. Die Beibehaltung des Staatsexamens<br />

sanktioniert auch nicht die bestehenden Regelstudienzeiten. Die Einführung<br />

studienbegleitender Prüfungen schafft die Möglichkeit zur Flexibilisierung,<br />

was zur Kürzung der faktischen Studiendauer beitragen soll. Die Studiengänge<br />

müssen so angelegt werden, dass sie in der vorgesehenen Regelstudienzeit studier-<br />

und abschließbar sind. Eine Kürzung der Regelstudienzeit unter den Zeitraum<br />

von acht Semestern wird von der <strong>Kommission</strong> nicht empfohlen.<br />

Bisher eröffnen zwei Staatsexamen den Zugang zum Schuldienst. Die beiden<br />

Examen werden nacheinander absolviert, ohne miteinander verbunden zu sein.<br />

Weil die Studienteile der beiden Phasen der Lehrerbildung nicht aufeinander abgestimmt<br />

sind, werden die Prüfungen voneinander isoliert je am Ende der beiden<br />

Phasen abgenommen 86 . Die Prüfungsorganisation der ersten Phase<br />

85<br />

Das zentrale, systemtheoretische Argument, Wissenschaft (Universität) und Praxis (Schule)<br />

seien zwei getrennte Funktionsbereiche und müssten so auch unabhängig voneinander bearbeitet<br />

werden, überzeugt nicht. Der beschleunigte Wissenstransfer und die hohen Lerngeschwindigkeiten<br />

verlangen umgekehrt eine stärkere Verzahnung von Forschung, Ausbildung<br />

und Praxis. Was für die Technologieentwicklung selbstverständlich ist, sollte für den<br />

Zusammenhang von Bildungsforschung, Lehrerbildung und Berufspraxis nicht in Frage gestellt<br />

werden.<br />

86<br />

Für die Zweite Staatsprüfung ist vorgesehen, dass „die Prüfung ... mit dem ersten Tage des<br />

letzten Ausbildungshalbjahres (beginnt“) (Verordnung über den Vorbereitungsdienst und<br />

die Zweite Staatsprüfung für Lehrämter an <strong>Hamburg</strong>er Schulen vom 3. Juli 1973, zuletzt<br />

geändert am 11. Oktober 1995, § 16, 1).

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