Empfehlungen dieser Kommission - ZLH-Hamburg
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174 Studienstruktur<br />
<br />
<br />
die Erteilung der beruflichen Berechtigung durch eine Erste und eine Zweite<br />
Staatsprüfung<br />
die Berechtigung für staatliche Lehrämter.<br />
Die <strong>Kommission</strong> schlägt grundsätzlich vor, am Staatsexamen festzuhalten, also<br />
die Lehrerbildung nicht, wie in der jüngeren Diskussion gelegentlich vorgeschlagen<br />
wurde, in ein grundständiges Studium mit einem universitären Abschluss<br />
und eine anschließende berufspraktische Ausbildung zu verwandeln 85 . Am<br />
Grundsatz des berufsqualifizierenden Abschlusses eines wissenschaftlichen Studienganges<br />
ist also festzuhalten. Das schließt aber Stufungen ebenso wenig aus<br />
wie Modularisierungen, die Einführung eines persönlichen Portfolios der Studierenden<br />
oder die Neugestaltung des Prüfungswesens. Die Beibehaltung des Staatsexamens<br />
sanktioniert auch nicht die bestehenden Regelstudienzeiten. Die Einführung<br />
studienbegleitender Prüfungen schafft die Möglichkeit zur Flexibilisierung,<br />
was zur Kürzung der faktischen Studiendauer beitragen soll. Die Studiengänge<br />
müssen so angelegt werden, dass sie in der vorgesehenen Regelstudienzeit studier-<br />
und abschließbar sind. Eine Kürzung der Regelstudienzeit unter den Zeitraum<br />
von acht Semestern wird von der <strong>Kommission</strong> nicht empfohlen.<br />
Bisher eröffnen zwei Staatsexamen den Zugang zum Schuldienst. Die beiden<br />
Examen werden nacheinander absolviert, ohne miteinander verbunden zu sein.<br />
Weil die Studienteile der beiden Phasen der Lehrerbildung nicht aufeinander abgestimmt<br />
sind, werden die Prüfungen voneinander isoliert je am Ende der beiden<br />
Phasen abgenommen 86 . Die Prüfungsorganisation der ersten Phase<br />
85<br />
Das zentrale, systemtheoretische Argument, Wissenschaft (Universität) und Praxis (Schule)<br />
seien zwei getrennte Funktionsbereiche und müssten so auch unabhängig voneinander bearbeitet<br />
werden, überzeugt nicht. Der beschleunigte Wissenstransfer und die hohen Lerngeschwindigkeiten<br />
verlangen umgekehrt eine stärkere Verzahnung von Forschung, Ausbildung<br />
und Praxis. Was für die Technologieentwicklung selbstverständlich ist, sollte für den<br />
Zusammenhang von Bildungsforschung, Lehrerbildung und Berufspraxis nicht in Frage gestellt<br />
werden.<br />
86<br />
Für die Zweite Staatsprüfung ist vorgesehen, dass „die Prüfung ... mit dem ersten Tage des<br />
letzten Ausbildungshalbjahres (beginnt“) (Verordnung über den Vorbereitungsdienst und<br />
die Zweite Staatsprüfung für Lehrämter an <strong>Hamburg</strong>er Schulen vom 3. Juli 1973, zuletzt<br />
geändert am 11. Oktober 1995, § 16, 1).