Empfehlungen dieser Kommission - ZLH-Hamburg
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Praxisanteile 63<br />
ren große Bedeutung zu. „Selbständig“ meint in diesem Zusammenhang<br />
die eigenverantwortliche und über einen bestimmten<br />
Zeitraum kontinuierliche Erteilung von lehrplanbezogenem Unterricht.<br />
Es ist ein Handeln unter Ernstfallbedingungen, das für die<br />
Ausbildung genutzt werden kann und muss. Diese Eigenständigkeit<br />
kommt dem Bedürfnis der Referendare und Referendarinnen<br />
entgegen, die ihre Erfahrung mit selbständigem Unterricht in die<br />
Ausbildung einbringen können. Die <strong>Kommission</strong> verweist darauf,<br />
dass die Bezeichnung „bedarfsdeckender Unterricht“ damit nicht<br />
gleichgesetzt werden kann. „Bedarfsdeckung“ ist aus Sicht der<br />
Ausbildung nicht das Ziel der Ausbildung, sondern eine Verrechungsgröße,<br />
die eine schulorganisatorische Folge des unterrichtlichen<br />
Einsatzes der Referendare darstellt.<br />
Vor dem Hintergrund der vorgeschlagenen Kürzung des Referendariats<br />
empfiehlt die <strong>Kommission</strong>, den Umfang des selbständigen<br />
Unterrichts neu zu bedenken und seine Einbettung in das<br />
Lernprogramm des Studienseminars auf der einen, die Unterrichtsplanung<br />
der Schulen auf der anderen Seite auf das Ausbildungsziel<br />
auszurichten. Angesichts der Ansprüche an den Einsatz der Referendarinnen<br />
und Referendare sowie des sich abzeichnenden Lehrermangels<br />
regt die <strong>Kommission</strong> ferner eine Initiative auf Bundesebene<br />
an, die Anwärterbezüge in einer Weise anzuheben, die der<br />
Lebenssituation künftiger Lehrerinnen und Lehrer gerecht wird.<br />
Ohne diesen Anreiz werden sich die hohen Erwartungen an selbständigen<br />
Unterricht nicht erfüllen lassen. Im Übrigen übernehmen<br />
die Referendare an <strong>dieser</strong> Stelle Aufgaben der amtierenden Lehrkräfte<br />
und sollten dafür angemessen und im Umfang ihrer Tätigkeit<br />
entsprechend bezahlt werden.