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Empfehlungen dieser Kommission - ZLH-Hamburg

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178 Studienstruktur<br />

gesenkt oder angehoben werden, ohne mit dem Durchschnitt ein persönliches<br />

Profil angeben zu können.<br />

Angesichts <strong>dieser</strong> Situation empfiehlt die <strong>Kommission</strong><br />

1) die Beibehaltung des ersten Staatsexamens am Ende der ersten Phase, aber<br />

die Ausstellung eines integralen Staatsexamenszeugnisses am Ende der<br />

zweiten Phase unter Einbeziehung der Leistungen der ersten Phase;<br />

2) die Organisation beider Ausbildungsphasen nach dem ECTS-Modell;<br />

3) damit verbunden eine konsekutive und flexible Prüfungsorganisation, die auch<br />

studienbegleitend verfährt;<br />

4) die Ausrichtung der Prüfungen an fachliche und berufsfeldbezogene Themen<br />

und Standards;<br />

5) die Beschreibung der Studienleistungen und Prüfungsergebnisse in einem<br />

persönlichen Portfolio.<br />

Die <strong>Kommission</strong> geht davon aus, dass für staatliche Lehrämter grundsätzlich<br />

Staatsexamen vorzusehen sind. „Staatsexamen“ sind Anforderungsprofile, die eine<br />

Behörde vorschreibt. Der Zweck des Profils geht dahin, die einzelnen Studienelemente<br />

auf einen abgestimmten Berufsfeldbezug einzustellen. Faktisch sind<br />

die Standards und Auffassungen der an der Lehrerbildung beteiligten Fächer oder<br />

Fachangebote zu heterogen und zu unterschiedlich auf das Ziel der Ausbildung<br />

eingestellt, um aus sich heraus den Berufsfeldbezug der Lehrerbildung zu gewährleisten.<br />

Staatsexamen sind in diesem Sinne Steuerungsinstrumente, die für<br />

Themenerzeugung und Beschreibung der beruflichen wie fachlichen Standards<br />

sorgen.<br />

Die beiden getrennten Examen der heutigen Studienorganisation sollen aufeinander<br />

bezogen und so verzahnt werden, dass ein integrales Staatsexamen die<br />

Lehrerausbildung beschließt. Die heutige Praxis gewichtet für die Einstellung das<br />

zweite Examen bereits heute so, dass eine Prüfung ausschlaggebend ist, mit dem<br />

Nachteil, die Prüfungsergebnisse der ersten Phase faktisch nur im Ausnahmefall<br />

überhaupt in Rechnung zu stellen. Die Erste Staatsprüfung hat aber auch keinen<br />

anderen Verwendungszweck, es wird zur Einstellungsvoraussetzung für den Vorbereitungsdienst<br />

entwertet und

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