Empfehlungen dieser Kommission - ZLH-Hamburg
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190 Differenzierung<br />
10. Differenzierung der<br />
<strong>Empfehlungen</strong> nach Lehrämtern<br />
Die Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an <strong>Hamburg</strong>er<br />
Schulen betrachtet ihren Gegenstand, die Lehrämter, grundsätzlich<br />
einheitlich, an verschiedenen Stellen aber auch different. So unterscheiden<br />
sich bestimmte Anforderungskataloge in den Prüfungsfächern qualitativ,<br />
und dies zum Teil erheblich 94 , sind unterschiedliche Strukturierungsprinzipien<br />
gewählt, 95 kommen bestimmte Fächer nur in bestimmten<br />
Prüfungsordnungen 96 vor und sind Gewichte je nach Schulstufe oder<br />
Schultyp unterschiedlich. Die Erziehungswissenschaft hat einen im Kern<br />
identischen, aber auf die jeweiligen Lehrämter hin variierten Anforderungskatalog<br />
97 .<br />
94<br />
Als Beispiel für viele: Französisch für das Lehramt Oberstufe/Allgemeinbildende<br />
Schulen verlangt einen „Überblick über die historische Entwicklung des Französischen<br />
mit bezug zum heutigen Sprachstand“ sowie „vertiefte sprachwissenschaftliche<br />
Kenntnisse“ (dargestellt an „ausgewählten Beispielen“). Diese Anforderungen<br />
tauchen an gleicher Stelle im Lehramt an der Grund- und Mittelstufe nicht auf<br />
(Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an <strong>Hamburg</strong>er Schulen,<br />
Anl. 3 und 1).<br />
95<br />
Prüfungsfächer sind nicht nur Unterrichtsfächer, sondern auch durchgehend und<br />
Erziehungswissenschaft, zusätzlich Grundschulpäagogik und sonderpädagogische<br />
Fachrichtungen sowie Fachrichtungen des beruflichen Schulwesens. Unterrichtsfächer<br />
haben einen grundsätzlich anderen Adressatenbezug als Erziehungswissenschaft<br />
oder Grundschulpädagogik.<br />
96<br />
Wie Informatik im Lehramt Oberstufe berufliche Schulen. Es gibt also keine Informatikausbildung<br />
für Lehrkräfte aller anderen Lehrämter.<br />
97<br />
Ohne Kuriosa geht das nicht ab: Im Lehramt an der Grund- und Mittelstufe sind<br />
unter Prüfungsanforderungen „vertiefte Kenntnisse in zwei Gebieten der Erziehungswissenschaft“<br />
gefordert. Im Blick darauf ist die „Fähigkeit“ verlangt, „Gegenstände<br />
und Probleme <strong>dieser</strong> Gebiete an geeigneten Beispielen darzustellen, zu<br />
analysieren und zu beurteilen“. Das Lehramt für die Oberstufe allgemeinbildende<br />
Schulen schreibt vor, „Gegenstände und Probleme <strong>dieser</strong> Gebiete an geeigneten<br />
Beispielen unter verschiedenen Aspekten darzustellen, zu analysieren und zu be-