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Empfehlungen dieser Kommission - ZLH-Hamburg

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Studienstruktur 175<br />

bezieht sich auf getrennte Fächer, die durch unterschiedliche Prüfungskulturen<br />

charakterisiert sind. Die <strong>Kommission</strong> hält im Anschluss an die Anhörung des<br />

Lehrerprüfungsamtes 87 Folgendes fest:<br />

1) Für die Übernahme in den <strong>Hamburg</strong>er Schuldienst ist die ganzzahlige Note<br />

des Zweiten Staatsexamens entscheidend und nur im Zweifelsfalle (bei Notengleichheit)<br />

wird auf die Note des ersten Staatsexamens zurückgegriffen.<br />

2) Im Abschlusszeugnis nach Bestehen der Zweiten Staatsprüfung, in dem auch<br />

die studierten Fächer nicht ausgewiesen sind, erscheint nur eine ganzzahlige<br />

Note, was dazu führt, dass es fast nur „gute und sehr gut ausgebildete Lehrer“<br />

gibt.<br />

3) Die einzelnen Prüfungsteile der Ersten Staatsprüfung werden ganzzahlig benotet,<br />

für die Übernahme in den Vorbereitungsdienst ist aber eine Dezimalnote<br />

entscheidend.<br />

4) Traditionen im Prüfungswesen setzen wirksamere Akzente als Prüfungsordnungen.<br />

Oft werden Themen gewählt, die Vorlieben der Prüfer darstellen. Ein<br />

Berufsfeldbezug auch im weiteren Sinne ist bei der Themengestaltung nicht<br />

zu erkennen.<br />

5) Insgesamt leidet das Prüfungswesen darunter, dass es kein verlässliches Curriculum<br />

gibt. Die Folge sind Prüfungsabsprachen, die ganz unterschiedlich<br />

getroffen werden und zu Wettbewerbs- und Ergebnisverzerrungen führen.<br />

6) Die Prüfungspraxis wird nicht evaluiert, es sind keine Daten vorhanden, die<br />

zu Zwecken der Steuerung und Korrektur eingesetzt werden können.<br />

Im Blick auf die Prüfungsformen hält die <strong>Kommission</strong> fest, dass es bei der Durchführung<br />

von Prüfungen eine Reihe von Problemen<br />

87<br />

Referat des Leiters des Lehrerprüfungsamtes und anschließende Befragung durch die<br />

<strong>Kommission</strong> auf der 5. Sitzung am 20. März 2000 (Wiedergabe nach dem genehmigten<br />

Protokoll). Das Lehrerprüfungsamt ist für die Durchführung beider Staatsexamen sowie<br />

weiterer Prüfungen zuständig. Pro Jahr werden zwischen 900 und 950 Erste und zwischen<br />

450 und 500 Zweite Staatsprüfungen abgenommen.

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