04.11.2014 Aufrufe

Empfehlungen dieser Kommission - ZLH-Hamburg

Empfehlungen dieser Kommission - ZLH-Hamburg

Empfehlungen dieser Kommission - ZLH-Hamburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Offene Fragen 191<br />

Das Verhältnis von Einheit und Differenz bestimmt mit der Prüfungsordnung<br />

die Studien in der ersten Phase der Lehrerausbildung. Der Vorbereitungsdienst<br />

unterscheidet nach Lehrämtern und die darauf bezogene<br />

schulpraktische Ausbildung, die nach dem eher Allgemeinen und dem<br />

eher Besonderen differenziert ist 98 .<br />

Auffällig ist in diesem Zusammenhang, dass die Prüfungsordnung für<br />

das Lehramt an der Grund- und Mittelstufe als besonderes Fach die<br />

Grundschulpädagogik aufführt, das Lehramt an der Oberstufe allgemeinbildender<br />

Schulen aber kein Fach Gymnasialpädagogik abverlangt. Auch<br />

das Lehramt an der Oberstufe beruflicher Schulen verlangt kein Fach<br />

Wirtschafts- oder Berufspädagogik, obwohl dafür Professuren im Fachbereich<br />

06 vorhanden sind. Professuren für Gymnasialpädagogik gibt es<br />

demgegenüber nicht 99 . Die Sonderbehandlung der Grundschulpädagogik<br />

hat schulpraktische Gründe, alle Lehrkräfte, die dieses Lehramt wählen,<br />

sollen über hinreichende Kenntnisse in der Didaktik und Methodik des<br />

muttersprachlichen und mathematischen Anfangsunterrichts sowie weiterer<br />

Lernbereiche verfügen. Derartige Spezifizierungen ließen sich allerdings<br />

auch für die anderen Lehrämter ausmachen und mit Studiennotwendigkeiten<br />

verbinden. Berufspädagogik etwa ist eine etablierte Forschungsdisziplin,<br />

deren Befunde auf Grund der Logik der Prüfungsordnung<br />

nicht systematisch berücksichtigt werden.<br />

urteilen“ (Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an <strong>Hamburg</strong>er<br />

Schulen, Anl. 1, 3; Hervorhebung d. Komm.). Die beiden anderen Lehrämter<br />

übernehmen die Formulierung „unter verschiedenen Aspekten“.<br />

98<br />

Aufgabe der Hauptseminare ist es, „allgemeine Fragen der Erziehung, des Unterrichts<br />

sowie des Schulwesens im Zusammenhang mit den praktischen Erfahrungen<br />

der Referendare“ zu behandeln. Fach- und Gruppenseminare behandeln -<br />

ebenfalls „im Zusammenhang mit den praktischen Erfahrungen der Referendare“-<br />

„die didaktischen und methodischen Probleme und gegebenenfalls ausgewählte<br />

Inhalte des Unterrichts in den jeweiligen Fächern sowie einzelne pädagogische<br />

Probleme der jeweiligen Schulstufen“ (Verordnung über den Vorbereitungsdienst<br />

und die Zweite Staatsprüfung für Lehrämter an <strong>Hamburg</strong>er Schulen, § 8).<br />

99<br />

Es gibt eine Professur für „Schulpädagogik mit dem besonderen Schwerpunkt Sekundarstufen“.<br />

Sie verfolgt entsprechende Forschungsschwerpunkte, etwa die<br />

wissenschaftliche Begleitung eines Schulversuchs zur „Profiloberstufe“.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!