Empfehlungen dieser Kommission - ZLH-Hamburg
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Studienstruktur 177<br />
Studienfächern bezogen. Die Themenwahl geht aber nicht oder nicht zwingend<br />
aus den Studienleistungen hervor, das heißt, die Prüfungen beziehen sich nicht auf<br />
die Inhalte und Anforderungen des vorgängigen Studiums. Gleichwohl wird der<br />
Abschluss von Fachstudien bescheinigt. Die Noten bezeichnen nicht einzelne<br />
Leistungen, sondern bescheinigen pauschal Fachkompetenz, die nicht differenziert<br />
beschrieben werden muss.<br />
Staatsexamen beziehen sich auf staatliche Prüfungsordnungen. Dieses Steuerungsinstrument<br />
wird wiederum nicht optimal genutzt, weil zum einen die staatlichen<br />
Vorgaben eher vage und offen, oft nur mit Stichworten, formuliert sind, zum<br />
anderen Kontrollen nicht stattfinden und im jetzigen System auch nur schwach<br />
möglich wären. Die einzelnen Prüfungsfächer vertreten zwischen den Lehrämtern<br />
zum Teil unterschiedliche, zum Teil identische Anforderungen, obwohl die Regelstudienzeit<br />
nicht unterschiedlich ist. Die allgemeine Zweckbestimmung der Prüfung,<br />
gefasst als „gemeinsame Vorschrift“ für alle Lehrämter, ist nur nominell mit<br />
den Anforderungen der Prüfungsfächer abgestimmt. Zugleich werden so allgemeine<br />
und umfassende Anforderungen vertreten, dass sie unmöglich mit einer<br />
Prüfung zu erfüllen sind. Die Zweckbestimmung der Ersten Staatsprüfung<br />
schreibt vor:<br />
„In der Prüfung soll festgestellt werden, ob der Bewerber Gegenstände und Fragen<br />
aus seinen Prüfungsfächern selbständig und methodisch angemessen zu bearbeiten<br />
und zu beurteilen sowie angemessen darzustellen vermag und ob er die<br />
wissenschaftliche und gegebenenfalls die künstlerische oder praktische Befähigung<br />
als Voraussetzung für die schulpraktische Ausbildung zu dem von ihm gewählten<br />
Lehramt besitzt“ (Verordnung über die erste Staatsprüfung für Lehrämter<br />
an <strong>Hamburg</strong>er Schulen vom 18. Mai 1982, § 2, 1; Hervorhebungen von der<br />
<strong>Kommission</strong>).<br />
Letztlich ist jedes Thema unterzubringen, ohne das Niveau oder die Relevanz für<br />
den Ausbildungszweck nachhaltig und vergleichbar bestimmen zu können. Die<br />
Examen beschreiben kein persönliches Könnensprofil, sondern spiegeln die Praxis<br />
der Notenverteilung. Zudem berechtigen sie nicht wirklich, weil die tatsächliche<br />
Anstellung sich nach der Stellenknappheit richtet. Je nach Stellensituation<br />
kann der zugangsberechtigende Notendurchschnitt ab-