Empfehlungen dieser Kommission - ZLH-Hamburg
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Neugestaltung der Organisation 117<br />
1) Tätigkeiten für die Lehrerausbildung in Schule und Studienseminar<br />
sind herausgehobene Tätigkeiten, die spezifische Qualifikationen<br />
verlangen, welche besonders ausgebildet und honoriert<br />
werden müssen.<br />
2) Die Tätigkeit am Studienseminar ist befristet. Sie muss im Rahmen<br />
eines Personalentwicklungskonzepts für Leitungstätigkeiten<br />
einen Schritt in der persönlichen Karriereplanung des Leitungsnachwuchses<br />
darstellen.<br />
3) Die Tätigkeit am Studienseminar darf nicht als Dauertätigkeit<br />
oder berufliche Sackgasse verstanden werden noch zu beliebigem<br />
Einsatz an anderen Dienstorten führen.<br />
4) Der Einsatz der Seminarleiterinnen und Seminarleiter muss wie<br />
die Entwicklung des schulischen Personals selbst am Grundsatz<br />
der Flexibilität orientiert sein, aber mit dem besonderen Engagement<br />
müssen sich besondere Chancen verbinden.<br />
5) Vorlaufende und begleitende Qualifizierung der Seminarleiterinnen<br />
und Seminarleiter gehört zum Berufsverständnis und ist orientiert<br />
am Bedarf der Dienststelle sowie den Anforderungen des<br />
Studienseminar-Programms.<br />
Die inhaltlichen Qualifikationen müssen im Blick auf das Programm<br />
fortlaufend angepasst werden. Insbesondere müssen die Seminarleiterinnen<br />
und Seminarleiter auf die Ausbildungsprogramme der ersten<br />
Phase hin qualifiziert werden. Sie müssen imstande sein,<br />
ihre Programme auf die Kerncurricula der ersten Phase zu beziehen,<br />
die Portfolios der ersten Phase - und entsprechend die Leistungsnachweise<br />
- soweit weit wie möglich anschlussfähig zu halten,<br />
den Habitus forschendes Lernen zu fördern und<br />
davon ausgehend ein eigenes Profil der Ausbildung im Studienseminar<br />
auszubauen und zu entwickeln.