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Neugestaltung der Organisation 117<br />

1) Tätigkeiten für die Lehrerausbildung in Schule und Studienseminar<br />

sind herausgehobene Tätigkeiten, die spezifische Qualifikationen<br />

verlangen, welche besonders ausgebildet und honoriert<br />

werden müssen.<br />

2) Die Tätigkeit am Studienseminar ist befristet. Sie muss im Rahmen<br />

eines Personalentwicklungskonzepts für Leitungstätigkeiten<br />

einen Schritt in der persönlichen Karriereplanung des Leitungsnachwuchses<br />

darstellen.<br />

3) Die Tätigkeit am Studienseminar darf nicht als Dauertätigkeit<br />

oder berufliche Sackgasse verstanden werden noch zu beliebigem<br />

Einsatz an anderen Dienstorten führen.<br />

4) Der Einsatz der Seminarleiterinnen und Seminarleiter muss wie<br />

die Entwicklung des schulischen Personals selbst am Grundsatz<br />

der Flexibilität orientiert sein, aber mit dem besonderen Engagement<br />

müssen sich besondere Chancen verbinden.<br />

5) Vorlaufende und begleitende Qualifizierung der Seminarleiterinnen<br />

und Seminarleiter gehört zum Berufsverständnis und ist orientiert<br />

am Bedarf der Dienststelle sowie den Anforderungen des<br />

Studienseminar-Programms.<br />

Die inhaltlichen Qualifikationen müssen im Blick auf das Programm<br />

fortlaufend angepasst werden. Insbesondere müssen die Seminarleiterinnen<br />

und Seminarleiter auf die Ausbildungsprogramme der ersten<br />

Phase hin qualifiziert werden. Sie müssen imstande sein,<br />

ihre Programme auf die Kerncurricula der ersten Phase zu beziehen,<br />

die Portfolios der ersten Phase - und entsprechend die Leistungsnachweise<br />

- soweit weit wie möglich anschlussfähig zu halten,<br />

den Habitus forschendes Lernen zu fördern und<br />

davon ausgehend ein eigenes Profil der Ausbildung im Studienseminar<br />

auszubauen und zu entwickeln.

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