Empfehlungen dieser Kommission - ZLH-Hamburg
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Neugestaltung der Organisation 93<br />
rechtlicher und organisatorischer Hemmnisse für einen solchen Personalaustausch<br />
beteiligt sich die Universität und der Fachbereich.<br />
8) Die Universität sorgt dafür, dass ein regelmäßiger Austausch auch<br />
in umgekehrter Hinsicht möglich wird, etwa indem Forschungssemester<br />
auch als Halbjahrespraktikum Anerkennung finden oder<br />
Teile des Stundendeputats von hauptamtlich Lehrenden im Schulbereich<br />
unter Voraussetzung gemeinsamer Projekte absolviert<br />
werden können.<br />
9) Die Universität stellt sicher, dass der Anteil der Lehramtsstudenten sich in<br />
einer angemessenen anteilsmäßigen Verwendung der sachlichen und<br />
personellen Ressourcen der Fachbereiche niederschlagen kann.<br />
10) Die Universität beteiligt sich an der Leitung der Lehrerbildung in<br />
angemessener Form.<br />
Die übrigen Leistungsvereinbarungen bzw. zu übernehmenden Teilaufträge und<br />
Verbindlichkeiten in der Koordination erfolgen auf Grund einer Aufgabenmodifikation.<br />
Hier ist insofern nicht von autonomen Institutionen auszugehen, die etwa gleichermaßen<br />
wie die Universität mit BWF und BSJB über ihre Beiträge „verhandeln“. Das gilt nicht<br />
für die Vereinbarungen zwischen Universität und Studienseminar. Die <strong>Kommission</strong><br />
empfiehlt die rechtliche Abklärung <strong>dieser</strong> Strategie.<br />
7.3. Evaluation<br />
Unter „Evaluation“ kann nach dem heutigen Stand der Diskussion im Blick auf Schule,<br />
Schulentwicklung und Lehrerbildung mindestens das Folgende verstanden werden:<br />
1) interne Beratungen des Kollegiums,<br />
2) externe Beratungen der Schule,<br />
3) empirische Datenerhebungen für einzelne Schulen.