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Empfehlungen dieser Kommission - ZLH-Hamburg

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118 Neugestaltung der Organisation<br />

Die Besonderheit der Aufgaben und Leistungen zeigt sich aber erst in der<br />

Verbindung mit der Praxis. Die Seminarleiterinnen und Seminarleiter der<br />

zweiten Phase sind ein zentrales Bindeglied zwischen wissenschaftlicher<br />

und berufspraktischer Ausbildung der ersten Phase und der konkreten<br />

Berufspraxis am Ort der Schule. Diese Vermittlerfunktion können sie nur<br />

dann erfüllen, wenn sie selbst regelmäßig unterrichten und am schulischen<br />

Erfahrungsprozess teilhaben. Gegenüber der Universitätsausbildung ist dies<br />

ein Personalvorteil, der nicht preisgegeben werden darf. Daher ist für die<br />

Tätigkeit von Seminarleiterinnen und Seminarleitern sicherzustellen, dass<br />

ihr Einsatz sinnvoll ist im Blick auf die spezifischen Aufgaben des<br />

Studienseminars,<br />

der Einsatz für beide Dienstorte, Schule wie Studienseminar, in organisatorischer<br />

Hinsicht verlässlich erfolgt,<br />

Regelungen entwickelt werden, einschließlich transparenter Arbeitszeitberechnungen,<br />

die den Einsatz von Seminarleiterinnen und Seminarleitern<br />

an den beiden Dienstorten beschreiben,<br />

die Befristung der Tätigkeit im Falle der Bewährung verlängert werden<br />

kann, ohne Dauerstellen einzurichten,<br />

bei erfolgreicher Ausübung der Aufgaben der Seminarleitung als<br />

zweiter Dienstort vorübergehend auch eine Tätigkeit in der Behörde 65 ,<br />

im Institut für Lehrerfortbildung oder an der Universität möglich ist und<br />

die Arbeit an zwei Ausbildungsorten unter der Voraussetzung besonderer<br />

Qualifizierungen im Blick auf Beförderungen oder Gehaltszulagen<br />

angemessen gewürdigt wird.<br />

Die <strong>Kommission</strong> empfiehlt, das Personalentwicklungskonzept für Schulen<br />

dahingehend zu präzisieren, dass Tätigkeiten in der Lehrerbildung als<br />

Bonusfaktor besondere Berücksichtigung erfahren. Die Behörde sollte<br />

Qualifizierungsmaßnahmen anbieten, die als Bewerbungsvoraussetzung für<br />

eine Tätigkeit am Studienseminar angesehen werden. Zu überlegen wäre,<br />

ob derartige Maßnahmen im Zuge der Weiterbildung erfolgen sollen, was<br />

nochmals die Tätigkeit am Studienseminar aufwerten würde. Mindestens<br />

ist von einem bestimmten Qualifikationsprofil „Seminarleitung Studienseminar“<br />

auszugehen, für das Ausbildung zur Verfügung gestellt wer-<br />

65<br />

BSJB (etwa in der Rahmenplanentwicklung).

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