Empfehlungen dieser Kommission - ZLH-Hamburg
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118 Neugestaltung der Organisation<br />
Die Besonderheit der Aufgaben und Leistungen zeigt sich aber erst in der<br />
Verbindung mit der Praxis. Die Seminarleiterinnen und Seminarleiter der<br />
zweiten Phase sind ein zentrales Bindeglied zwischen wissenschaftlicher<br />
und berufspraktischer Ausbildung der ersten Phase und der konkreten<br />
Berufspraxis am Ort der Schule. Diese Vermittlerfunktion können sie nur<br />
dann erfüllen, wenn sie selbst regelmäßig unterrichten und am schulischen<br />
Erfahrungsprozess teilhaben. Gegenüber der Universitätsausbildung ist dies<br />
ein Personalvorteil, der nicht preisgegeben werden darf. Daher ist für die<br />
Tätigkeit von Seminarleiterinnen und Seminarleitern sicherzustellen, dass<br />
ihr Einsatz sinnvoll ist im Blick auf die spezifischen Aufgaben des<br />
Studienseminars,<br />
der Einsatz für beide Dienstorte, Schule wie Studienseminar, in organisatorischer<br />
Hinsicht verlässlich erfolgt,<br />
Regelungen entwickelt werden, einschließlich transparenter Arbeitszeitberechnungen,<br />
die den Einsatz von Seminarleiterinnen und Seminarleitern<br />
an den beiden Dienstorten beschreiben,<br />
die Befristung der Tätigkeit im Falle der Bewährung verlängert werden<br />
kann, ohne Dauerstellen einzurichten,<br />
bei erfolgreicher Ausübung der Aufgaben der Seminarleitung als<br />
zweiter Dienstort vorübergehend auch eine Tätigkeit in der Behörde 65 ,<br />
im Institut für Lehrerfortbildung oder an der Universität möglich ist und<br />
die Arbeit an zwei Ausbildungsorten unter der Voraussetzung besonderer<br />
Qualifizierungen im Blick auf Beförderungen oder Gehaltszulagen<br />
angemessen gewürdigt wird.<br />
Die <strong>Kommission</strong> empfiehlt, das Personalentwicklungskonzept für Schulen<br />
dahingehend zu präzisieren, dass Tätigkeiten in der Lehrerbildung als<br />
Bonusfaktor besondere Berücksichtigung erfahren. Die Behörde sollte<br />
Qualifizierungsmaßnahmen anbieten, die als Bewerbungsvoraussetzung für<br />
eine Tätigkeit am Studienseminar angesehen werden. Zu überlegen wäre,<br />
ob derartige Maßnahmen im Zuge der Weiterbildung erfolgen sollen, was<br />
nochmals die Tätigkeit am Studienseminar aufwerten würde. Mindestens<br />
ist von einem bestimmten Qualifikationsprofil „Seminarleitung Studienseminar“<br />
auszugehen, für das Ausbildung zur Verfügung gestellt wer-<br />
65<br />
BSJB (etwa in der Rahmenplanentwicklung).