Empfehlungen dieser Kommission - ZLH-Hamburg
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Allgemeine Zielsetzungen 23<br />
2.1. Lehrerbildung als Entwicklungsaufgabe<br />
Der staatliche Auftrag „Lehrerbildung“ wird in Form von Leistungsverträgen<br />
6 zwischen den zuständigen Behörden und Anbietern<br />
abgeschlossen. Die Verträge sind befristet und revisionsfähig,<br />
ausgehend von dem Grundsatz, dass die Ausbildung nicht statisch,<br />
sondern als Entwicklungsaufgabe verstanden wird. Ein starres Verständnis<br />
von Lehrerbildung wird weder den Anforderungen noch<br />
der Dynamik des Berufsfeldes gerecht. Die Ausbildung muss sich<br />
in allen Phasen und Teilen nach gemeinsamen Zielsetzungen entwickeln,<br />
nur so kann sie leistungsfähiger werden und zielgerechter<br />
verfahren. Die Defizite der heutigen Ausbildung erklären sich wesentlich<br />
aus den unflexiblen, der Tradition nationalstaatlicher Bildung<br />
verpflichteten Strukturen und dem ungenutzten Potenzial der<br />
Institutionen der Lehrerbildung. Die vorhandenen Ressourcen erfahren<br />
keine optimale Nutzung, weil eine übergeordnete Zielsetzung<br />
fehlt, ein verbindliches, zugleich überzeugendes Profil<br />
nicht vorhanden ist und eine kooperative Organisationsform fehlt.<br />
Diese Defizite lassen sich nur beheben, wenn die Ausbildung insgesamt<br />
als Entwicklungsaufgabe verstanden wird.<br />
2.2. Die Lehrerbildung und ihre Zielsetzungen<br />
An der Lehrerbildung sind sehr verschiedene Anbieter beteiligt,<br />
die zum Teil konträr orientiert sind und die bislang kaum Gemeinsamkeiten<br />
entwickelt haben. Das führt zu erheblichen Koordinationsproblemen<br />
und hat zur Folge, dass wenn, dann nur sehr schwache<br />
Synergien ausgebildet werden. Die Ausbildung ist kein zusammenhängender<br />
Studiengang, eine anschlussfähige Berufseingangsphase<br />
ist nicht vorhanden und die Personalentwicklung erfolgt<br />
weitgehend eklektisch. Soll sich das ändern, muss eine ge-<br />
6<br />
Ziel- und Leistungsvereinbarungen in Weiterentwicklung der bestehenden<br />
Vereinbarungen zwischen der Behörde für Wissenschaft und Forschung<br />
und den <strong>Hamburg</strong>ischen Hochschulen sowie der Staats- und Universitätsbibliothek<br />
vom 2. März 1999.