Empfehlungen dieser Kommission - ZLH-Hamburg
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Prioritäre Themen 141<br />
Absolventinnen und Absolventen mit der Zusatzqualifikation in schulischen<br />
Gruppen arbeiten können, die ein medienpädagogisches Konzept für<br />
die jeweilige Schule entwickeln und ggf. die Arbeit mit Medien und Informationstechnologien<br />
als Bestandteil des Schulprofils bzw. Schulprogramms<br />
gestalten. Darüber hinaus soll die Zusatzqualifikation ggf. den<br />
Zugang zu anderen beruflichen Tätigkeiten erleichtern und die Chancen<br />
auf dem Arbeitsmarkt generell erhöhen.<br />
Für die Zusatzqualifikation sollten Studienleistungen im Umfang von<br />
ca. 30 Semesterwochenstunden (SWS) und eine mündliche Prüfung gefordert<br />
werden.<br />
Die geforderten Studienleistungen sollten sich beziehen auf<br />
theoretische Grundlagen zu Medien und Informationstechnologien in<br />
Erziehung, Bildung und Gesellschaft sowie auf Medienverwendung und<br />
Medienproduktion,<br />
Grundlagen und Konzepte der Verwendung von Medien in Lehr- und<br />
Lernprozessen,<br />
Grundlagen und Konzepte für Erziehungs- und Bildungsaufgaben im<br />
Medienbereich und ihrer Einbettung in die Schule sowie auf<br />
ein vierwöchiges Praktikum in einer Medieninstitution.<br />
8.1.4. Umsetzung in der zweiten Phase der Lehrerausbildung<br />
Im Zuge der Seminarprogrammentwicklung sollen die Studienseminare<br />
Ausbildungselemente ausweisen, die sich gezielt auf die Förderung medienpädagogischer<br />
Kompetenz der Lehramtsanwärterinnen und -anwärter<br />
ausrichten. Im Rahmen des jeweiligen Seminarprogramms sind bestimmte<br />
Arbeitsformen und Ausbildungsinhalte der Obligatorik zuzuordnen, andere<br />
können als Möglichkeiten zur individuellen Schwerpunktsetzung angeboten<br />
werden.<br />
In Veranstaltungen des Hauptseminars sollte es darum gehen, an der<br />
Hochschule erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten aufzugreifen und systematisch<br />
in den Kontext beruflicher Aufgaben zu stellen.