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Allgemeine Zielsetzungen 27<br />

2.3. Kooperation<br />

In der Ausbildung sind verbindliche Abstimmungen des Angebots<br />

im Sinne von Kerncurricula zu entwickeln. Kerncurricula legen<br />

Standards des fachlichen Wissens und beruflichen Könnens fest,<br />

die obligatorisch angeboten und studiert werden. Dabei müssen die<br />

gegenwärtigen und künftigen Anforderungen des Berufsfeldes Berücksichtigung<br />

finden, soweit sie absehbar sind. Notwendig für<br />

Abstimmung und Kooperation sind neue Gremien, außerdem wären<br />

Leitungsfunktionen zu bestimmen und einzurichten. Gegenwärtig<br />

besteht keine gemeinsame Ausbildungsverantwortung. Die<br />

Zuständigkeiten sind voneinander abgeschottet und werden nicht<br />

koordiniert.<br />

Die Leitung der ersten beiden Phasen muss koordiniert und auf<br />

die Zwecke der Ausbildung hin ausgerichtet werden. Die Leitung<br />

übernimmt Aufgaben in der Festlegung der Standards, sorgt für<br />

Abstimmung des curricularen Angebotes und erhält in kritischen<br />

Fällen Entscheidungsbefugnis. Die Berufseingangsphase kann<br />

Standards der Ausbildung voraussetzen, die mit eigenverantwortlicher<br />

Praxis weiterentwickelt und schulisch spezifiziert werden. Die<br />

Personalentwicklung in der Schule besorgt die fortlaufende Anpassung<br />

des Berufswissens, bearbeitet Probleme der beruflichen Identität<br />

und unterstützt die Organisationsentwicklung. Daran können<br />

und müssen sehr verschiedene Anbieter beteiligt sein. Für den<br />

Wissenstransfer ist wichtig, dass die Universität einen eigenen<br />

Auftrag in der Weiterbildung von Lehrkräften erhält.<br />

2.4. Aufträge<br />

Die Lehrerbildung wird als zusammenhängendes System verstanden.<br />

Das System unterscheidet sich in Ausbildung sowie Fort- und<br />

Weiterbildung. Der Gesamtauftrag betrifft beide Systemteile in integraler<br />

Form. Er enthält eine Entwicklungsperspektive und formuliert<br />

verbindliche Zielsetzungen der Systementwicklung für einen<br />

längeren, wenngleich befristeten Zeitraum. Mit den unterschiedlichen<br />

Institutionen werden Teilaufträge in Form von Leistungsver-

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