Empfehlungen dieser Kommission - ZLH-Hamburg
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Allgemeine Zielsetzungen 27<br />
2.3. Kooperation<br />
In der Ausbildung sind verbindliche Abstimmungen des Angebots<br />
im Sinne von Kerncurricula zu entwickeln. Kerncurricula legen<br />
Standards des fachlichen Wissens und beruflichen Könnens fest,<br />
die obligatorisch angeboten und studiert werden. Dabei müssen die<br />
gegenwärtigen und künftigen Anforderungen des Berufsfeldes Berücksichtigung<br />
finden, soweit sie absehbar sind. Notwendig für<br />
Abstimmung und Kooperation sind neue Gremien, außerdem wären<br />
Leitungsfunktionen zu bestimmen und einzurichten. Gegenwärtig<br />
besteht keine gemeinsame Ausbildungsverantwortung. Die<br />
Zuständigkeiten sind voneinander abgeschottet und werden nicht<br />
koordiniert.<br />
Die Leitung der ersten beiden Phasen muss koordiniert und auf<br />
die Zwecke der Ausbildung hin ausgerichtet werden. Die Leitung<br />
übernimmt Aufgaben in der Festlegung der Standards, sorgt für<br />
Abstimmung des curricularen Angebotes und erhält in kritischen<br />
Fällen Entscheidungsbefugnis. Die Berufseingangsphase kann<br />
Standards der Ausbildung voraussetzen, die mit eigenverantwortlicher<br />
Praxis weiterentwickelt und schulisch spezifiziert werden. Die<br />
Personalentwicklung in der Schule besorgt die fortlaufende Anpassung<br />
des Berufswissens, bearbeitet Probleme der beruflichen Identität<br />
und unterstützt die Organisationsentwicklung. Daran können<br />
und müssen sehr verschiedene Anbieter beteiligt sein. Für den<br />
Wissenstransfer ist wichtig, dass die Universität einen eigenen<br />
Auftrag in der Weiterbildung von Lehrkräften erhält.<br />
2.4. Aufträge<br />
Die Lehrerbildung wird als zusammenhängendes System verstanden.<br />
Das System unterscheidet sich in Ausbildung sowie Fort- und<br />
Weiterbildung. Der Gesamtauftrag betrifft beide Systemteile in integraler<br />
Form. Er enthält eine Entwicklungsperspektive und formuliert<br />
verbindliche Zielsetzungen der Systementwicklung für einen<br />
längeren, wenngleich befristeten Zeitraum. Mit den unterschiedlichen<br />
Institutionen werden Teilaufträge in Form von Leistungsver-