Infektionsepidemiologisches Jahrbuch meldepflichtiger ... - RKI
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18 Grundlage der Daten Meldeweg und Meldefristen<br />
Abb. 2.2.1:<br />
Übermittlungsfristen vom Gesundheitsamt<br />
über die Landesstellen an das <strong>RKI</strong> gemäß IfSG<br />
Meldewoche<br />
1. Woche nach<br />
Meldung<br />
2. Woche nach<br />
Meldung<br />
3. Woche nach<br />
Meldung<br />
1 Montag<br />
2 Dienstag<br />
3 Mittwoch<br />
4 Donnerstag<br />
5 Freitag<br />
6 Samstag<br />
7 Sonntag<br />
8 Montag<br />
9 Dienstag<br />
10 Mittwoch<br />
11 Donnerstag<br />
12 Freitag<br />
13 Samstag<br />
14 Sonntag<br />
15 Montag<br />
16 Dienstag<br />
17 Mittwoch<br />
18 Donnerstag<br />
19 Freitag<br />
20 Samstag<br />
21 Sonntag<br />
22 Montag<br />
23 Dienstag<br />
24 Mittwoch<br />
25 Donnerstag<br />
26 Freitag<br />
27 Samstag<br />
28 Sonntag<br />
Meldungen an das<br />
Gesundheitsamt<br />
Eingang in der<br />
Landesstelle<br />
Eingang im <strong>RKI</strong><br />
Redaktionsschluss Bulletin<br />
Erscheinen der Meldestatistik<br />
Nichtnamentliche Meldung an das <strong>RKI</strong><br />
Die nichtnamentlichen Meldungen von Erregernachweisen<br />
von Treponema pallidum, HIV, Plasmodium<br />
spp. und Echinococcus spp. sowie konnatalen<br />
Infektionen mit Toxoplasma gondii und mit Rubellavirus<br />
(§ 7 Abs. 3 IfSG) erfolgen direkt an das <strong>RKI</strong>.<br />
Es handelt sich hierbei primär um Labormeldungen,<br />
dennoch hat der einsendende Arzt gemäß § 10<br />
IfSG das meldepflichtige Labor bei den Angaben<br />
zu unterstützen. Um diesen Vorgang zu vereinfachen,<br />
werden nummerierte Durchschlagbögen<br />
vom <strong>RKI</strong> zur Verfügung gestellt. Während das Labor<br />
das erste Blatt des Meldebogens an das <strong>RKI</strong><br />
sendet, soll der einsendende Arzt die fehlenden<br />
Informationen zur Klinik und zur Infektionsursache<br />
(z. B. Infektionsland) auf dem Durchschlag<br />
ergänzen und ebenfalls direkt an das <strong>RKI</strong> senden.<br />
Die nichtnamentliche Meldung (§ 7 Abs. 3 IfSG)<br />
muss innerhalb von 2 Wochen an das <strong>RKI</strong> erfolgen.<br />
Zeitverzug für die bundesweite Veröff entlichung<br />
der Daten<br />
Das <strong>RKI</strong> veröff entlicht die von den Landesstellen<br />
übermittelten Daten jeden Freitag im Epidemiologischen<br />
Bulletin und aktualisiert gleichzeitig die<br />
Datengrundlage der im Internet verfügbaren<br />
Abfrageoberfläche SurvStat@<strong>RKI</strong> (s. Kap. 4.2).<br />
Durch die Qualitätskontrolle der Fälle am <strong>RKI</strong> verzögert<br />
sich die Veröff entlichung der Meldedaten<br />
um eine weitere Woche. Hieraus ergibt sich, dass<br />
der Zeitverzug bis zur bundesweiten Veröff entlichung<br />
der Meldedaten im Epidemiologischen Bulletin<br />
in der Regel 3 Wochen beträgt.<br />
Die nichtnamentlichen Meldungen gemäß § 7<br />
Abs. 3 IfSG sind, anders als die namentlichen Meldungen<br />
an das Gesundheitsamt, nicht auf die Meldewoche,<br />
sondern – soweit verfügbar – auf den<br />
Diagnosemonat bezogen (s. Kap. 2.5). Der Grund<br />
hierfür liegt darin, dass zum einen wegen der langen<br />
gesetzlichen Meldefrist (2 Wochen) eine Zuordnung<br />
nach Meldewoche keinen aussagekräftigen<br />
Rückschluss auf den Diagnosezeitpunkt<br />
zulässt und dass zum anderen das Diagnosedatum<br />
gemäß § 10 Abs. 1 IfSG nur auf den Monat genau<br />
angegeben werden darf. Die Veröff entlichung der<br />
nichtnamentlichen Meldungen erfolgt – durchschnittlich<br />
um 2 Monate gegenüber dem Diagnosedatum<br />
verzögert – in der jeweils ersten Ausgabe<br />
des Epidemiologischen Bulletins eines Monats.<br />
EDV-technische Unterstützung<br />
Die hier beschriebenen Vorgänge werden durch<br />
eine Reihe von Softwareprodukten unterstützt. Das<br />
<strong>RKI</strong> stellt den Gesundheitsämtern und Landesstellen<br />
SurvNet@<strong>RKI</strong>, ein gemäß den gesetzlichen<br />
Vorgaben und Erfordernissen des Meldewesens<br />
entworfenes und fortlaufend weiterentwickeltes<br />
Programmpaket (seit 2011 in der Version 3.0) zur<br />
Verfügung. SurvNet@<strong>RKI</strong> unterstützt die Eingabe<br />
der Fallinformationen im Gesundheitsamt, die<br />
Übermittlung anonymisierter Datensätze an die<br />
Landesstellen und von dort an das <strong>RKI</strong> sowie