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Infektionsepidemiologisches Jahrbuch meldepflichtiger ... - RKI

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18 Grundlage der Daten Meldeweg und Meldefristen<br />

Abb. 2.2.1:<br />

Übermittlungsfristen vom Gesundheitsamt<br />

über die Landesstellen an das <strong>RKI</strong> gemäß IfSG<br />

Meldewoche<br />

1. Woche nach<br />

Meldung<br />

2. Woche nach<br />

Meldung<br />

3. Woche nach<br />

Meldung<br />

1 Montag<br />

2 Dienstag<br />

3 Mittwoch<br />

4 Donnerstag<br />

5 Freitag<br />

6 Samstag<br />

7 Sonntag<br />

8 Montag<br />

9 Dienstag<br />

10 Mittwoch<br />

11 Donnerstag<br />

12 Freitag<br />

13 Samstag<br />

14 Sonntag<br />

15 Montag<br />

16 Dienstag<br />

17 Mittwoch<br />

18 Donnerstag<br />

19 Freitag<br />

20 Samstag<br />

21 Sonntag<br />

22 Montag<br />

23 Dienstag<br />

24 Mittwoch<br />

25 Donnerstag<br />

26 Freitag<br />

27 Samstag<br />

28 Sonntag<br />

Meldungen an das<br />

Gesundheitsamt<br />

Eingang in der<br />

Landesstelle<br />

Eingang im <strong>RKI</strong><br />

Redaktionsschluss Bulletin<br />

Erscheinen der Meldestatistik<br />

Nichtnamentliche Meldung an das <strong>RKI</strong><br />

Die nichtnamentlichen Meldungen von Erregernachweisen<br />

von Treponema pallidum, HIV, Plasmodium<br />

spp. und Echinococcus spp. sowie konnatalen<br />

Infektionen mit Toxoplasma gondii und mit Rubellavirus<br />

(§ 7 Abs. 3 IfSG) erfolgen direkt an das <strong>RKI</strong>.<br />

Es handelt sich hierbei primär um Labormeldungen,<br />

dennoch hat der einsendende Arzt gemäß § 10<br />

IfSG das meldepflichtige Labor bei den Angaben<br />

zu unterstützen. Um diesen Vorgang zu vereinfachen,<br />

werden nummerierte Durchschlagbögen<br />

vom <strong>RKI</strong> zur Verfügung gestellt. Während das Labor<br />

das erste Blatt des Meldebogens an das <strong>RKI</strong><br />

sendet, soll der einsendende Arzt die fehlenden<br />

Informationen zur Klinik und zur Infektionsursache<br />

(z. B. Infektionsland) auf dem Durchschlag<br />

ergänzen und ebenfalls direkt an das <strong>RKI</strong> senden.<br />

Die nichtnamentliche Meldung (§ 7 Abs. 3 IfSG)<br />

muss innerhalb von 2 Wochen an das <strong>RKI</strong> erfolgen.<br />

Zeitverzug für die bundesweite Veröff entlichung<br />

der Daten<br />

Das <strong>RKI</strong> veröff entlicht die von den Landesstellen<br />

übermittelten Daten jeden Freitag im Epidemiologischen<br />

Bulletin und aktualisiert gleichzeitig die<br />

Datengrundlage der im Internet verfügbaren<br />

Abfrageoberfläche SurvStat@<strong>RKI</strong> (s. Kap. 4.2).<br />

Durch die Qualitätskontrolle der Fälle am <strong>RKI</strong> verzögert<br />

sich die Veröff entlichung der Meldedaten<br />

um eine weitere Woche. Hieraus ergibt sich, dass<br />

der Zeitverzug bis zur bundesweiten Veröff entlichung<br />

der Meldedaten im Epidemiologischen Bulletin<br />

in der Regel 3 Wochen beträgt.<br />

Die nichtnamentlichen Meldungen gemäß § 7<br />

Abs. 3 IfSG sind, anders als die namentlichen Meldungen<br />

an das Gesundheitsamt, nicht auf die Meldewoche,<br />

sondern – soweit verfügbar – auf den<br />

Diagnosemonat bezogen (s. Kap. 2.5). Der Grund<br />

hierfür liegt darin, dass zum einen wegen der langen<br />

gesetzlichen Meldefrist (2 Wochen) eine Zuordnung<br />

nach Meldewoche keinen aussagekräftigen<br />

Rückschluss auf den Diagnosezeitpunkt<br />

zulässt und dass zum anderen das Diagnosedatum<br />

gemäß § 10 Abs. 1 IfSG nur auf den Monat genau<br />

angegeben werden darf. Die Veröff entlichung der<br />

nichtnamentlichen Meldungen erfolgt – durchschnittlich<br />

um 2 Monate gegenüber dem Diagnosedatum<br />

verzögert – in der jeweils ersten Ausgabe<br />

des Epidemiologischen Bulletins eines Monats.<br />

EDV-technische Unterstützung<br />

Die hier beschriebenen Vorgänge werden durch<br />

eine Reihe von Softwareprodukten unterstützt. Das<br />

<strong>RKI</strong> stellt den Gesundheitsämtern und Landesstellen<br />

SurvNet@<strong>RKI</strong>, ein gemäß den gesetzlichen<br />

Vorgaben und Erfordernissen des Meldewesens<br />

entworfenes und fortlaufend weiterentwickeltes<br />

Programmpaket (seit 2011 in der Version 3.0) zur<br />

Verfügung. SurvNet@<strong>RKI</strong> unterstützt die Eingabe<br />

der Fallinformationen im Gesundheitsamt, die<br />

Übermittlung anonymisierter Datensätze an die<br />

Landesstellen und von dort an das <strong>RKI</strong> sowie

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