Infektionsepidemiologisches Jahrbuch meldepflichtiger ... - RKI
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Übermittlung von Fällen von der<br />
Landesstelle an das <strong>RKI</strong><br />
Fälle, die sich auf Landesebene in der Datenbank<br />
befinden, müssen erst an das <strong>RKI</strong> übermittelt werden,<br />
damit sie bundesweit erfasst werden. Da jedoch<br />
Landesstellen ebenfalls das vom <strong>RKI</strong> entwickelte<br />
Datenverarbeitungssystem SurvNet@<strong>RKI</strong><br />
verwenden und der Übermittlungsprozess weitgehend<br />
automatisiert ist, kann man davon ausgehen,<br />
dass der Anteil der in diesem Vorgang verloren<br />
gegangenen Daten vernachlässigbar ist.<br />
Diskussion<br />
Insbesondere bei Krankheiten, die in der Regel mit<br />
einem leichteren Erkrankungsbild einhergehen,<br />
ist der größte Erfassungsverlust dadurch bedingt,<br />
dass Infizierte ohne klinische Symptome oder Erkrankte<br />
oft nicht zum Arzt gehen. Beim Arzt wird<br />
ein Teil der Krankheiten nicht diagnostiziert oder<br />
nur klinisch diagnostiziert und daher nicht gemeldet.<br />
Ein geringerer Teil der meldepflichtigen Erkrankungen<br />
wird vermutlich deshalb nicht erfasst,<br />
weil die Meldepflicht nicht befolgt wird. Der Verlust<br />
der Meldungen im Gesundheitsamt, während<br />
der Übermittlung vom Gesundheitsamt zur Landesstelle<br />
und von dort zum <strong>RKI</strong> ist wahrscheinlich<br />
gering. Gemeinsames Bestreben der klinisch tätigen<br />
Ärzte, der Leiter von Untersuchungsstellen<br />
und des öff entlichen Gesundheitsdienstes muss es<br />
sein, alle festgestellten meldepflichtigen Erkrankungen<br />
und Erregernachweise zuverlässig und<br />
vollständig zu melden und zu bearbeiten.<br />
3.2 Vollständigkeit der Datensätze<br />
Die Datenqualität ist in einem System mit Einzelfallmeldungen<br />
auch deshalb von besonderer<br />
Bedeutung, weil alle Meldungen eine Fülle zusätzlicher<br />
Informationen enthalten, die wertvolle Auswertungen<br />
ermöglichen.<br />
Viele Informationen werden in standardisierter<br />
Form erfasst. Dies schließt ein: Informationen<br />
zur Erkrankung (Symptome und Verlauf, ggf.<br />
Krankenhausaufenthalt, Tod), zu Infektionslän-<br />
Vollständigkeit der Datensätze Qualität der Daten<br />
dern, Laboruntersuchungen (Methoden, Material,<br />
Befunde, zum Teil mit Feindiff erenzierung) sowie<br />
bei einzelnen Krankheiten auch zum Impfstatus,<br />
zu Expositionen und anderen Eigenschaften.<br />
Die Vielzahl dieser Zusatzinformationen bedingt<br />
auch eine größere Wahrscheinlichkeit unvollständiger<br />
oder in sich widersprüchlicher Datensätze.<br />
Deshalb legt das <strong>RKI</strong> großen Wert auf<br />
den Ausbau des in Kap. 2.6 beschriebenen Qualitätsmanagements.<br />
Die kritische Off enlegung von<br />
Problemen der Datenqualität ist daher auch als<br />
Stärke und Vorteil des Systems zu sehen, denn sie<br />
beugt Fehlinterpretationen vor.<br />
3.3 Zeitnähe<br />
Wie zeitnah die Meldedaten zur Verfügung stehen,<br />
hat entscheidenden Einfluss auf ihren Nutzen, da<br />
sich gerade die epidemiologische Situation von Infektionskrankheiten<br />
kurzfristig ändern kann und<br />
frühzeitige Interventionen notwendig werden können.<br />
Nicht nur die Gesundheitsämter, sondern<br />
auch die Landesbehörden und Landesstellen sowie<br />
das <strong>RKI</strong> sind auf frühzeitige Informationen zur<br />
epidemiologischen Lage angewiesen, denn vielfach<br />
haben Krankheitsausbrüche ihre Auswirkungen<br />
über die Grenzen von Bundesländern und<br />
Staaten hinaus. Zum Teil können Ausbrüche erst<br />
durch die bundesweite Zusammenführung von<br />
Meldedaten erkannt werden, weil die einzelnen<br />
Fälle sich über mehrere Kreise so verteilen, dass<br />
diese die Häufung gar nicht wahrnehmen können.<br />
Aus diesem Grund ist eine zeitnahe Übermittlung<br />
von Daten äußerst wichtig.<br />
Gemäß § 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 IfSG<br />
namentlich meldepflichtige Krankheiten<br />
Für das Jahr 2010 wurden für Erkrankungen, die<br />
gemäß § 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 IfSG namentlich<br />
meldepflichtig sind, die Zeitintervalle zwischen<br />
den einzelnen Etappen des Melde- und Übermittlungsweges,<br />
die nachfolgend näher erläutert werden,<br />
berechnet. In diese Berechnung gingen die<br />
326.816 Fälle ein, die die Referenzdefinition erfüllen.<br />
Für jedes Intervall wurden der Median (p50),<br />
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