Infektionsepidemiologisches Jahrbuch meldepflichtiger ... - RKI
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20 Grundlage der Daten Referenzdefinition<br />
die ihrerseits die Übermittlungspflicht über die<br />
Landesstelle an das <strong>RKI</strong> begründen:<br />
A. Klinisch diagnostizierte Erkrankung<br />
Hier genügt es für die Übermittlungspflicht,<br />
wenn der Fall das festgelegte klinische Bild der<br />
Falldefinition erfüllt. Dies ist nur bei CJK und<br />
vCJK, viraler Hepatitis Non A–E, enteropathischem<br />
HUS, Masern, Poliomyelitis und Tuberkulose<br />
zugelassen (s. Tab. 2.1.1).<br />
B. Klinisch-epidemiologisch bestätigte<br />
Erkrankung<br />
Hierfür muss das klinische Bild laut Falldefinition<br />
erfüllt sein und zusätzlich eine epidemiologische<br />
Bestätigung vorliegen.<br />
C. Klinisch-labordiagnostisch bestätigte<br />
Erkrankung<br />
Diese Kategorie fordert die umfassendste diagnostische<br />
Evidenz. Hier müssen sowohl die<br />
Kriterien des klinischen Bildes als auch die Kriterien<br />
des labordiagnostischen Nachweises der<br />
Falldefinition erfüllt sein.<br />
D. Labordiagnostisch nachgewiesene Infektion<br />
bei nicht erfülltem klinischen Bild<br />
Hier ist zwar der labordiagnostische Nachweis<br />
gemäß Falldefinition erfüllt, aber das klinische<br />
Bild – obwohl bekannt – erfüllt nicht die Kriterien<br />
der Falldefinition. Hierunter fallen sowohl<br />
unspezifische bzw. untypische Verlaufsformen<br />
als auch asymptomatische Infektionen.<br />
E. Labordiagnostisch nachgewiesene Infektion<br />
bei unbekanntem klinischen Bild<br />
Hier ist der labordiagnostische Nachweis gemäß<br />
Falldefinition erfüllt, Angaben zum klinischen<br />
Bild sind jedoch nicht zu ermitteln.<br />
In der Darstellung der Daten im Infektionsepidemiologischen<br />
<strong>Jahrbuch</strong> wird auf diese Einordnung<br />
Bezug genommen. Die Möglichkeit, nach den einzelnen<br />
Falldefinitionskategorien zu diff erenzieren,<br />
erlaubt es, die Stärke der diagnostischen Evidenz<br />
einzuschätzen und außerdem zwischen Erkrankungen<br />
einerseits und Infektionen ohne erfülltes<br />
klinisches Bild (z. B. bei asymptomatischen Keimträgern)<br />
andererseits zu unterscheiden.<br />
Jedes krankheitsspezifische Kapitel im Infektionsepidemiologischen<br />
<strong>Jahrbuch</strong> – mit Ausnahme<br />
der sehr seltenen Krankheiten – enthält deshalb<br />
eine tabellarische Aufstellung der Fallzahlen nach<br />
Falldefinitionskategorie. Zusätzlich wurde eine<br />
»Referenzdefinition« eingeführt, die im folgenden<br />
Abschnitt erläutert wird.<br />
Für die in § 7 Abs. 3 IfSG aufgeführten direkt<br />
an das <strong>RKI</strong> zu meldenden Krankheiten existieren<br />
aus den am Anfang dieses Abschnitts 2.3 genannten<br />
Gründen keine Falldefinitionen. Die Fallprüfung<br />
erfolgt stattdessen im <strong>RKI</strong> anhand strikter<br />
festgelegter Algorithmen. Bei Clostridium-diffi cile-<br />
Infektionen wird keine Falldefi nition angewendet;<br />
stattdessen werden die Fälle mit Clostridium-diffi cile-Nachweis<br />
nach 4 Meldekriterien auf schwere<br />
Verläufe eingegrenzt.<br />
Literaturhinweise<br />
Poggensee G, Benzler J, Eckmanns T, Krause G, Mitarbeiter<br />
der Abt. für Infektionsepidemiologie: Falldefi nitionen<br />
für die Surveillance meldepfl ichtiger Infektionskrankheiten<br />
in Deutschland. Ausgabe 2007. Bundesgesundheitsbl –<br />
Gesundheitsforsch – Gesundheitsschutz 2006; 49(12):<br />
1189 – 1194.<br />
Krause G, Brodhun B, Altmann D, Claus H, Benzler J: Reliability<br />
of case defi nitions for public health surveillance assessed<br />
by Round-Robin test methodology. BMC Public<br />
Health 2006; 6(1):129.<br />
<strong>RKI</strong>: Falldefi nitionen des Robert Koch-Instituts zur Übermittlung<br />
von Erkrankungs- oder Todesfällen und Nachweisen<br />
von Krankheitserregern – Ausgabe 2007. www.rki.de ><br />
Infektionsschutz > Infektionsschutzgesetz > Falldefi nitionen<br />
2.4 Referenzdefinition<br />
Die in den verschiedenen Falldefinitionskategorien<br />
übermittelten Fälle werden vor der Veröffentlichung<br />
nach Maßgabe einer so genannten<br />
»Referenzdefi nition« nochmals gefi ltert. Alle Abbildungen<br />
und Tabellen im Infektionsepidemiologischen<br />
<strong>Jahrbuch</strong> beziehen sich – sofern nicht<br />
anders angegeben – auf Fälle, die der Referenzdefinition<br />
entsprechen. Auch die Fallzahlen, die in<br />
die wöchentliche Statistik und in den Jahresüberblick<br />
des Epidemiologischen Bulletins Eingang<br />
finden, werden gemäß dieser Referenzdefinition<br />
ermittelt.<br />
Für die meisten der gemäß §§ 6 und 7 IfSG<br />
meldepflichtigen Krankheiten und Erregernachweise<br />
umfasst die Referenzdefi nition die klinisch<br />
begründeten Kategorien »klinisch-labordiagnos-