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Infektionsepidemiologisches Jahrbuch meldepflichtiger ... - RKI

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20 Grundlage der Daten Referenzdefinition<br />

die ihrerseits die Übermittlungspflicht über die<br />

Landesstelle an das <strong>RKI</strong> begründen:<br />

A. Klinisch diagnostizierte Erkrankung<br />

Hier genügt es für die Übermittlungspflicht,<br />

wenn der Fall das festgelegte klinische Bild der<br />

Falldefinition erfüllt. Dies ist nur bei CJK und<br />

vCJK, viraler Hepatitis Non A–E, enteropathischem<br />

HUS, Masern, Poliomyelitis und Tuberkulose<br />

zugelassen (s. Tab. 2.1.1).<br />

B. Klinisch-epidemiologisch bestätigte<br />

Erkrankung<br />

Hierfür muss das klinische Bild laut Falldefinition<br />

erfüllt sein und zusätzlich eine epidemiologische<br />

Bestätigung vorliegen.<br />

C. Klinisch-labordiagnostisch bestätigte<br />

Erkrankung<br />

Diese Kategorie fordert die umfassendste diagnostische<br />

Evidenz. Hier müssen sowohl die<br />

Kriterien des klinischen Bildes als auch die Kriterien<br />

des labordiagnostischen Nachweises der<br />

Falldefinition erfüllt sein.<br />

D. Labordiagnostisch nachgewiesene Infektion<br />

bei nicht erfülltem klinischen Bild<br />

Hier ist zwar der labordiagnostische Nachweis<br />

gemäß Falldefinition erfüllt, aber das klinische<br />

Bild – obwohl bekannt – erfüllt nicht die Kriterien<br />

der Falldefinition. Hierunter fallen sowohl<br />

unspezifische bzw. untypische Verlaufsformen<br />

als auch asymptomatische Infektionen.<br />

E. Labordiagnostisch nachgewiesene Infektion<br />

bei unbekanntem klinischen Bild<br />

Hier ist der labordiagnostische Nachweis gemäß<br />

Falldefinition erfüllt, Angaben zum klinischen<br />

Bild sind jedoch nicht zu ermitteln.<br />

In der Darstellung der Daten im Infektionsepidemiologischen<br />

<strong>Jahrbuch</strong> wird auf diese Einordnung<br />

Bezug genommen. Die Möglichkeit, nach den einzelnen<br />

Falldefinitionskategorien zu diff erenzieren,<br />

erlaubt es, die Stärke der diagnostischen Evidenz<br />

einzuschätzen und außerdem zwischen Erkrankungen<br />

einerseits und Infektionen ohne erfülltes<br />

klinisches Bild (z. B. bei asymptomatischen Keimträgern)<br />

andererseits zu unterscheiden.<br />

Jedes krankheitsspezifische Kapitel im Infektionsepidemiologischen<br />

<strong>Jahrbuch</strong> – mit Ausnahme<br />

der sehr seltenen Krankheiten – enthält deshalb<br />

eine tabellarische Aufstellung der Fallzahlen nach<br />

Falldefinitionskategorie. Zusätzlich wurde eine<br />

»Referenzdefinition« eingeführt, die im folgenden<br />

Abschnitt erläutert wird.<br />

Für die in § 7 Abs. 3 IfSG aufgeführten direkt<br />

an das <strong>RKI</strong> zu meldenden Krankheiten existieren<br />

aus den am Anfang dieses Abschnitts 2.3 genannten<br />

Gründen keine Falldefinitionen. Die Fallprüfung<br />

erfolgt stattdessen im <strong>RKI</strong> anhand strikter<br />

festgelegter Algorithmen. Bei Clostridium-diffi cile-<br />

Infektionen wird keine Falldefi nition angewendet;<br />

stattdessen werden die Fälle mit Clostridium-diffi cile-Nachweis<br />

nach 4 Meldekriterien auf schwere<br />

Verläufe eingegrenzt.<br />

Literaturhinweise<br />

Poggensee G, Benzler J, Eckmanns T, Krause G, Mitarbeiter<br />

der Abt. für Infektionsepidemiologie: Falldefi nitionen<br />

für die Surveillance meldepfl ichtiger Infektionskrankheiten<br />

in Deutschland. Ausgabe 2007. Bundesgesundheitsbl –<br />

Gesundheitsforsch – Gesundheitsschutz 2006; 49(12):<br />

1189 – 1194.<br />

Krause G, Brodhun B, Altmann D, Claus H, Benzler J: Reliability<br />

of case defi nitions for public health surveillance assessed<br />

by Round-Robin test methodology. BMC Public<br />

Health 2006; 6(1):129.<br />

<strong>RKI</strong>: Falldefi nitionen des Robert Koch-Instituts zur Übermittlung<br />

von Erkrankungs- oder Todesfällen und Nachweisen<br />

von Krankheitserregern – Ausgabe 2007. www.rki.de ><br />

Infektionsschutz > Infektionsschutzgesetz > Falldefi nitionen<br />

2.4 Referenzdefinition<br />

Die in den verschiedenen Falldefinitionskategorien<br />

übermittelten Fälle werden vor der Veröffentlichung<br />

nach Maßgabe einer so genannten<br />

»Referenzdefi nition« nochmals gefi ltert. Alle Abbildungen<br />

und Tabellen im Infektionsepidemiologischen<br />

<strong>Jahrbuch</strong> beziehen sich – sofern nicht<br />

anders angegeben – auf Fälle, die der Referenzdefinition<br />

entsprechen. Auch die Fallzahlen, die in<br />

die wöchentliche Statistik und in den Jahresüberblick<br />

des Epidemiologischen Bulletins Eingang<br />

finden, werden gemäß dieser Referenzdefinition<br />

ermittelt.<br />

Für die meisten der gemäß §§ 6 und 7 IfSG<br />

meldepflichtigen Krankheiten und Erregernachweise<br />

umfasst die Referenzdefi nition die klinisch<br />

begründeten Kategorien »klinisch-labordiagnos-

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