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Infektionsepidemiologisches Jahrbuch meldepflichtiger ... - RKI

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Hauptwohnsitzes des Patienten zugeordnet, was in<br />

der Regel dem Zuständigkeitsbereich des übermittelnden<br />

Gesundheitsamtes entspricht (s. Kap. 2.2).<br />

Dabei kann es sein, dass die Infektion an einem<br />

anderen Ort innerhalb Deutschlands oder im Ausland<br />

erfolgt ist, wie dies beispielsweise oft bei nosokomialen<br />

oder reiseassoziierten Infektionen der<br />

Fall ist. Patienten ohne festen Wohnsitz oder ohne<br />

Wohnung in Deutschland werden dem für ihren<br />

Aufenthaltsort zuständigen Gesundheitsamt zugeordnet.<br />

Im Regelfall wird hierbei der Aufenthaltsort<br />

zum Zeitpunkt der Meldung maßgeblich sein.<br />

Über die Kreiszugehörigkeit des Patienten<br />

wird die Bundesland-Zuordnung bestimmt. Für<br />

die zusammenfassende Darstellung der Bundesländer<br />

nach Ost und West werden Baden-Württemberg,<br />

Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen,<br />

Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,<br />

das Saarland und Schleswig-Holstein als alte Bundesländer<br />

dem Westen zugeordnet; Berlin sowie<br />

die neuen Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,<br />

Sachsen, Sachsen-Anhalt und<br />

Thüringen werden dem Osten zugeordnet.<br />

In sehr seltenen Fällen ist die Zuordnung zu<br />

einem Kreis und damit zu einem Bundesland nicht<br />

möglich. Da in solchen Fällen nicht automatisch<br />

ersatzweise der Kreis des erstübermittelnden Gesundheitsamts<br />

zur Einordnung herangezogen<br />

wird, sind sie in Auswertungen nach Kreis oder<br />

Bundesland (z. B. Inzidenzberechnungen) nicht<br />

berücksichtigt.<br />

Nichtnamentlich zu meldende Erregernachweise<br />

(§ 7 Abs. 3 IfSG) können nicht – wie oben<br />

beschrieben – eindeutig einem Kreis oder einem<br />

Bundesland zugeordnet werden, da die Meldung<br />

gemäß IfSG direkt an das <strong>RKI</strong> erfolgt. Die örtliche<br />

Zuordnung kann hier nur indirekt durch die Aus-<br />

Zuordnung nach Zeit, Ort, Alter und Geschlecht Grundlage der Daten<br />

wertung der ersten 3 Ziff ern der fünfstelligen Postleitzahl<br />

(PLZ) des Patientenwohnorts erfolgen.<br />

Fehlt diese Information auf dem Meldebogen, so<br />

wird die PLZ des einsendenden Arztes benutzt.<br />

Fehlt auch diese, so erfolgt die Zuordnung nach<br />

der PLZ des meldenden Labors. Dadurch kann die<br />

geografische Darstellung der epidemiologischen<br />

Daten verzerrt werden. Fehlt nämlich die dreistellige<br />

PLZ des Patienten und des Arztes in einem<br />

signifikanten Anteil, so werden die Fälle überproportional<br />

dem Bundesland zugeteilt, in dem die<br />

Labordiagnostik durchgeführt wurde. Da Laboruntersuchungen<br />

zunehmend in Großlaboratorien<br />

durchgeführt werden, die mitunter weit vom Aufenthaltsort<br />

des Patienten entfernt liegen, kann dies<br />

zu einer Überrepräsentation einzelner Bundesländer<br />

führen. Tab. 2.5.1 zeigt, aufgeschlüsselt nach<br />

der dem Erregernachweis zugrundeliegenden Infektion,<br />

zu welchen Anteilen die unterschiedlichen<br />

PLZ für die örtliche Zuordnung herangezogen<br />

wurden. Konnatale Röteln-Infektionen wurden für<br />

das Jahr 2010 nicht gemeldet.<br />

Die PLZ erlaubt nicht immer eine eindeutige<br />

Zuordnung nach Bundesland, da einzelne Postleitzahlbereiche<br />

Bundeslandgrenzen überschreiten.<br />

In diesen Fällen wurden die Postleitzahlbereiche<br />

auf der Basis der Bevölkerungsverteilung jeweils<br />

einem Bundesland zugeordnet. Aufgrund der beschriebenen<br />

Hindernisse werden die nichtnamentlichen<br />

Meldungen in der Regel lediglich nach<br />

Bundesland, nicht jedoch nach Kreis zugeordnet.<br />

Ein anderer Aspekt der geografischen Zuordnung<br />

ist der nach dem möglichen Infektionsland.<br />

Die Übermittlung des Infektionslands, soweit die<br />

Infektion wahrscheinlich im Ausland erworben<br />

wurde, ist in § 11 Abs. 1 Nr. 7 IfSG geregelt.<br />

Tab. 2.5.1:<br />

Informationsquellen für die örtliche Zuordnung nichtnamentlich zu meldender Erregernachweise, Deutschland, 2010<br />

Krankheit Anzahl berücksichtigter<br />

Fälle<br />

Nach PLZ des<br />

Patienten-Wohnortes<br />

Nach PLZ des einsendenden<br />

Arztes<br />

Nach PLZ des<br />

meldenden Labors<br />

Syphilis 3.028 86,5 % 11,2 % 2,3 %<br />

HIV-Infektion 2.918 78,6 % 14,9 % 6,5 %<br />

Echinokokkose 117 93,2 % 5,1 % 1,7 %<br />

Malaria 617 90,1 % 6,3 % 3,6 %<br />

Toxoplasmose, konnatale Infektion 14 92,9 % 0,0 % 7,1 %<br />

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