Infektionsepidemiologisches Jahrbuch meldepflichtiger ... - RKI
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Hauptwohnsitzes des Patienten zugeordnet, was in<br />
der Regel dem Zuständigkeitsbereich des übermittelnden<br />
Gesundheitsamtes entspricht (s. Kap. 2.2).<br />
Dabei kann es sein, dass die Infektion an einem<br />
anderen Ort innerhalb Deutschlands oder im Ausland<br />
erfolgt ist, wie dies beispielsweise oft bei nosokomialen<br />
oder reiseassoziierten Infektionen der<br />
Fall ist. Patienten ohne festen Wohnsitz oder ohne<br />
Wohnung in Deutschland werden dem für ihren<br />
Aufenthaltsort zuständigen Gesundheitsamt zugeordnet.<br />
Im Regelfall wird hierbei der Aufenthaltsort<br />
zum Zeitpunkt der Meldung maßgeblich sein.<br />
Über die Kreiszugehörigkeit des Patienten<br />
wird die Bundesland-Zuordnung bestimmt. Für<br />
die zusammenfassende Darstellung der Bundesländer<br />
nach Ost und West werden Baden-Württemberg,<br />
Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen,<br />
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,<br />
das Saarland und Schleswig-Holstein als alte Bundesländer<br />
dem Westen zugeordnet; Berlin sowie<br />
die neuen Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,<br />
Sachsen, Sachsen-Anhalt und<br />
Thüringen werden dem Osten zugeordnet.<br />
In sehr seltenen Fällen ist die Zuordnung zu<br />
einem Kreis und damit zu einem Bundesland nicht<br />
möglich. Da in solchen Fällen nicht automatisch<br />
ersatzweise der Kreis des erstübermittelnden Gesundheitsamts<br />
zur Einordnung herangezogen<br />
wird, sind sie in Auswertungen nach Kreis oder<br />
Bundesland (z. B. Inzidenzberechnungen) nicht<br />
berücksichtigt.<br />
Nichtnamentlich zu meldende Erregernachweise<br />
(§ 7 Abs. 3 IfSG) können nicht – wie oben<br />
beschrieben – eindeutig einem Kreis oder einem<br />
Bundesland zugeordnet werden, da die Meldung<br />
gemäß IfSG direkt an das <strong>RKI</strong> erfolgt. Die örtliche<br />
Zuordnung kann hier nur indirekt durch die Aus-<br />
Zuordnung nach Zeit, Ort, Alter und Geschlecht Grundlage der Daten<br />
wertung der ersten 3 Ziff ern der fünfstelligen Postleitzahl<br />
(PLZ) des Patientenwohnorts erfolgen.<br />
Fehlt diese Information auf dem Meldebogen, so<br />
wird die PLZ des einsendenden Arztes benutzt.<br />
Fehlt auch diese, so erfolgt die Zuordnung nach<br />
der PLZ des meldenden Labors. Dadurch kann die<br />
geografische Darstellung der epidemiologischen<br />
Daten verzerrt werden. Fehlt nämlich die dreistellige<br />
PLZ des Patienten und des Arztes in einem<br />
signifikanten Anteil, so werden die Fälle überproportional<br />
dem Bundesland zugeteilt, in dem die<br />
Labordiagnostik durchgeführt wurde. Da Laboruntersuchungen<br />
zunehmend in Großlaboratorien<br />
durchgeführt werden, die mitunter weit vom Aufenthaltsort<br />
des Patienten entfernt liegen, kann dies<br />
zu einer Überrepräsentation einzelner Bundesländer<br />
führen. Tab. 2.5.1 zeigt, aufgeschlüsselt nach<br />
der dem Erregernachweis zugrundeliegenden Infektion,<br />
zu welchen Anteilen die unterschiedlichen<br />
PLZ für die örtliche Zuordnung herangezogen<br />
wurden. Konnatale Röteln-Infektionen wurden für<br />
das Jahr 2010 nicht gemeldet.<br />
Die PLZ erlaubt nicht immer eine eindeutige<br />
Zuordnung nach Bundesland, da einzelne Postleitzahlbereiche<br />
Bundeslandgrenzen überschreiten.<br />
In diesen Fällen wurden die Postleitzahlbereiche<br />
auf der Basis der Bevölkerungsverteilung jeweils<br />
einem Bundesland zugeordnet. Aufgrund der beschriebenen<br />
Hindernisse werden die nichtnamentlichen<br />
Meldungen in der Regel lediglich nach<br />
Bundesland, nicht jedoch nach Kreis zugeordnet.<br />
Ein anderer Aspekt der geografischen Zuordnung<br />
ist der nach dem möglichen Infektionsland.<br />
Die Übermittlung des Infektionslands, soweit die<br />
Infektion wahrscheinlich im Ausland erworben<br />
wurde, ist in § 11 Abs. 1 Nr. 7 IfSG geregelt.<br />
Tab. 2.5.1:<br />
Informationsquellen für die örtliche Zuordnung nichtnamentlich zu meldender Erregernachweise, Deutschland, 2010<br />
Krankheit Anzahl berücksichtigter<br />
Fälle<br />
Nach PLZ des<br />
Patienten-Wohnortes<br />
Nach PLZ des einsendenden<br />
Arztes<br />
Nach PLZ des<br />
meldenden Labors<br />
Syphilis 3.028 86,5 % 11,2 % 2,3 %<br />
HIV-Infektion 2.918 78,6 % 14,9 % 6,5 %<br />
Echinokokkose 117 93,2 % 5,1 % 1,7 %<br />
Malaria 617 90,1 % 6,3 % 3,6 %<br />
Toxoplasmose, konnatale Infektion 14 92,9 % 0,0 % 7,1 %<br />
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