Infektionsepidemiologisches Jahrbuch meldepflichtiger ... - RKI
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30 Qualität der Daten Zeitnähe<br />
Abb. 3.3.1:<br />
Melde- und Übermittlungsverzug der gemäß § 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 IfSG namentlich meldepflichtigen Erkrankungen,<br />
Deutschland, 2010 (Anzahl der ausgewerteten Fälle in Klammern)<br />
Erkrankung – Diagnose (179.897)<br />
Diagnose – Meldung (263.572)<br />
Meldung – Eingabe GA (308.639)<br />
Eingabe GA – Eingang <strong>RKI</strong> (326.816)<br />
Eingang <strong>RKI</strong> – Freischaltung (5.765)<br />
das untere und obere Quartil (p25, p75) sowie<br />
das erste und neunte Dezil (p10, p90) berechnet<br />
(s. Abb. 3.3.1).<br />
Folgende in der Datenbank am <strong>RKI</strong> vorliegende<br />
Zeitstempel wurden zur Berechnung der Intervalle<br />
verwendet: das Erkrankungsdatum, definiert<br />
als das mittlere Datum des angegebenen Zeitraums,<br />
innerhalb dessen die Erkrankung begonnen<br />
hat oder – wenn nur ein Datum vorlag – das<br />
Datum des Erkrankungsbeginns. Als Diagnosedatum<br />
wurde bei diff erierenden Angaben in der<br />
Arzt- oder Labormeldung bzw. in der Meldung aus<br />
einer Gemeinschaftseinrichtung das früheste Datum<br />
gewählt. Als Meldedatum wurde das früheste<br />
Datum des Eingangs einer Meldung beim Gesundheitsamt<br />
definiert. Das Datum der Falleingabe im<br />
Gesundheitsamt entspricht dem Eingabe-Zeitstempel<br />
der ersten an das <strong>RKI</strong> übermittelten Version<br />
des Falls bzw. bei bestimmten Übermittlungsprogrammen<br />
dem Datum des Tages, an dem die<br />
erste Übermittlung des Falls an das <strong>RKI</strong> erfolgte.<br />
Als Eingangsdatum beim <strong>RKI</strong> wurde der Zeitstempel<br />
der Übernahme eines Falls in die <strong>RKI</strong>-Datenbank<br />
definiert. Das Freischaltungsdatum ist der<br />
Tag, an dem ein Fall, der der Einzelfallkontrolle<br />
durch einen Mitarbeiter des <strong>RKI</strong> unterliegt, zur<br />
Veröff entlichung freigegeben wurde. Letzteres betriff<br />
t nur eine kleine Minderheit der Fälle.<br />
Verzug auf dem Melde- und Übermittlungsweg<br />
Die erste Verzögerung betriff t die Zeitspanne vom<br />
Beginn der Erkrankung (Erkrankungsdatum) bis<br />
zur ärztlichen oder labordiagnostischen Diagnose<br />
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1011121314151617181920212223242526272829303132 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47<br />
Intervall in Tagen<br />
(Diagnosedatum). Sie hängt von Art, Schwere und<br />
Verlauf der Erkrankung, vom Verhalten des Erkrankten<br />
und von der Art der Diagnosestellung ab<br />
und lässt sich demgemäß nur schwer beeinflussen.<br />
Dieses Intervall (Erkrankungsdatum – Diagnosedatum)<br />
konnte bei 55 % der für 2010 übermittelten<br />
Fälle berechnet werden. Im Vergleich zu den Vorjahren<br />
(nach damaligen Datenständen) nahm der<br />
Median von 5 Tagen im Jahr 2004, als diese Intervalle<br />
erstmals systematisch berechnet wurden, auf<br />
3 Tage für das Jahr 2010 kontinuierlich ab. Bei den<br />
mittleren 50 % der Fälle, also jenen zwischen der<br />
25. und der 75. Perzentile (p25 bis p75), vergingen<br />
zwischen Erkrankungsbeginn und Diagnosestellung<br />
2 bis 6 Tage. In 1,0 % aller Fälle kamen negative<br />
Werte vor, d. h. das Diagnosedatum lag vor<br />
dem Erkrankungsdatum.<br />
Der Verzug auf dem Meldeweg, definiert als<br />
Verzug zwischen Diagnosedatum und Meldedatum,<br />
sollte gemäß § 9 Abs. 3 IfSG 24 Stunden nicht<br />
überschreiten. Bei ca. 81 % der im Jahr 2010 übermittelten<br />
Fälle konnte diese Zeitspanne bestimmt<br />
werden. Der Median lag wie in den 6 Vorjahren<br />
(nach damaligen Datenständen) bei einem Tag, die<br />
Quartile zwischen 0 und 3 Tagen. Die gesetzliche<br />
Frist wurde bei 62,5 % dieser Fälle eingehalten. In<br />
2,0 % aller Fälle lagen negative Werte vor, d. h. das<br />
Meldedatum lag vor dem Diagnosedatum.<br />
Weitere Verzögerungen können durch die Bearbeitung<br />
im Gesundheitsamt zwischen Eingang<br />
der Meldung und Eingabe in die dortige Übermittlungssoftware<br />
verursacht werden. Bei 94 % der für<br />
2010 übermittelten Fälle konnte das Intervall zwischen<br />
Meldedatum und Falleingabedatum bestimmt<br />
werden. Im Median belief sich der Verzug