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Infektionsepidemiologisches Jahrbuch meldepflichtiger ... - RKI

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30 Qualität der Daten Zeitnähe<br />

Abb. 3.3.1:<br />

Melde- und Übermittlungsverzug der gemäß § 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 IfSG namentlich meldepflichtigen Erkrankungen,<br />

Deutschland, 2010 (Anzahl der ausgewerteten Fälle in Klammern)<br />

Erkrankung – Diagnose (179.897)<br />

Diagnose – Meldung (263.572)<br />

Meldung – Eingabe GA (308.639)<br />

Eingabe GA – Eingang <strong>RKI</strong> (326.816)<br />

Eingang <strong>RKI</strong> – Freischaltung (5.765)<br />

das untere und obere Quartil (p25, p75) sowie<br />

das erste und neunte Dezil (p10, p90) berechnet<br />

(s. Abb. 3.3.1).<br />

Folgende in der Datenbank am <strong>RKI</strong> vorliegende<br />

Zeitstempel wurden zur Berechnung der Intervalle<br />

verwendet: das Erkrankungsdatum, definiert<br />

als das mittlere Datum des angegebenen Zeitraums,<br />

innerhalb dessen die Erkrankung begonnen<br />

hat oder – wenn nur ein Datum vorlag – das<br />

Datum des Erkrankungsbeginns. Als Diagnosedatum<br />

wurde bei diff erierenden Angaben in der<br />

Arzt- oder Labormeldung bzw. in der Meldung aus<br />

einer Gemeinschaftseinrichtung das früheste Datum<br />

gewählt. Als Meldedatum wurde das früheste<br />

Datum des Eingangs einer Meldung beim Gesundheitsamt<br />

definiert. Das Datum der Falleingabe im<br />

Gesundheitsamt entspricht dem Eingabe-Zeitstempel<br />

der ersten an das <strong>RKI</strong> übermittelten Version<br />

des Falls bzw. bei bestimmten Übermittlungsprogrammen<br />

dem Datum des Tages, an dem die<br />

erste Übermittlung des Falls an das <strong>RKI</strong> erfolgte.<br />

Als Eingangsdatum beim <strong>RKI</strong> wurde der Zeitstempel<br />

der Übernahme eines Falls in die <strong>RKI</strong>-Datenbank<br />

definiert. Das Freischaltungsdatum ist der<br />

Tag, an dem ein Fall, der der Einzelfallkontrolle<br />

durch einen Mitarbeiter des <strong>RKI</strong> unterliegt, zur<br />

Veröff entlichung freigegeben wurde. Letzteres betriff<br />

t nur eine kleine Minderheit der Fälle.<br />

Verzug auf dem Melde- und Übermittlungsweg<br />

Die erste Verzögerung betriff t die Zeitspanne vom<br />

Beginn der Erkrankung (Erkrankungsdatum) bis<br />

zur ärztlichen oder labordiagnostischen Diagnose<br />

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1011121314151617181920212223242526272829303132 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47<br />

Intervall in Tagen<br />

(Diagnosedatum). Sie hängt von Art, Schwere und<br />

Verlauf der Erkrankung, vom Verhalten des Erkrankten<br />

und von der Art der Diagnosestellung ab<br />

und lässt sich demgemäß nur schwer beeinflussen.<br />

Dieses Intervall (Erkrankungsdatum – Diagnosedatum)<br />

konnte bei 55 % der für 2010 übermittelten<br />

Fälle berechnet werden. Im Vergleich zu den Vorjahren<br />

(nach damaligen Datenständen) nahm der<br />

Median von 5 Tagen im Jahr 2004, als diese Intervalle<br />

erstmals systematisch berechnet wurden, auf<br />

3 Tage für das Jahr 2010 kontinuierlich ab. Bei den<br />

mittleren 50 % der Fälle, also jenen zwischen der<br />

25. und der 75. Perzentile (p25 bis p75), vergingen<br />

zwischen Erkrankungsbeginn und Diagnosestellung<br />

2 bis 6 Tage. In 1,0 % aller Fälle kamen negative<br />

Werte vor, d. h. das Diagnosedatum lag vor<br />

dem Erkrankungsdatum.<br />

Der Verzug auf dem Meldeweg, definiert als<br />

Verzug zwischen Diagnosedatum und Meldedatum,<br />

sollte gemäß § 9 Abs. 3 IfSG 24 Stunden nicht<br />

überschreiten. Bei ca. 81 % der im Jahr 2010 übermittelten<br />

Fälle konnte diese Zeitspanne bestimmt<br />

werden. Der Median lag wie in den 6 Vorjahren<br />

(nach damaligen Datenständen) bei einem Tag, die<br />

Quartile zwischen 0 und 3 Tagen. Die gesetzliche<br />

Frist wurde bei 62,5 % dieser Fälle eingehalten. In<br />

2,0 % aller Fälle lagen negative Werte vor, d. h. das<br />

Meldedatum lag vor dem Diagnosedatum.<br />

Weitere Verzögerungen können durch die Bearbeitung<br />

im Gesundheitsamt zwischen Eingang<br />

der Meldung und Eingabe in die dortige Übermittlungssoftware<br />

verursacht werden. Bei 94 % der für<br />

2010 übermittelten Fälle konnte das Intervall zwischen<br />

Meldedatum und Falleingabedatum bestimmt<br />

werden. Im Median belief sich der Verzug

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