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Infektionsepidemiologisches Jahrbuch meldepflichtiger ... - RKI

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▶ Regelmäßige Betrachtung der epidemiologischen<br />

Daten nach Krankheit, Ort und Zeit sowie<br />

seltener Ereignisse, wie Tod oder Hinweise<br />

auf Impfversagen<br />

▶ Regelmäßige Besprechungen mit Vertretern<br />

der Landesstellen und der Obersten Landesgesundheitsbehörden<br />

▶ Einzelfallüberprüfung seltener Fälle im Rahmen<br />

der Verbesserung der Ergebnisqualität (s. u.)<br />

▶ Auswertung der Anfragen, die im Rahmen der<br />

IfSG-Hotline bzw. des dazugehörigen E-Mail-<br />

Dienstes an das <strong>RKI</strong> gerichtet werden<br />

Auf Grundlage dieser Erkenntnisse werden die Datenstrukturen<br />

verbessert und die Hilfefunktionen<br />

innerhalb der vom <strong>RKI</strong> hergestellten Übermittlungssoftware<br />

SurvNet@<strong>RKI</strong> ausgebaut. Darüber<br />

hinaus werden Prüfalgorithmen in die Datenbank<br />

integriert, die gewisse Plausibilitätskontrollen automatisch<br />

durchführen, so dass Gesundheitsämter,<br />

die SurvNet@<strong>RKI</strong> verwenden, bereits bei der Dateneingabe<br />

auf solche Fehler hingewiesen werden.<br />

Zu den so identifizierten Quellen für Datenfehler<br />

werden dann den Gesundheitsämtern – aber<br />

auch den Meldepflichtigen – Informationen, Erläuterungen<br />

und Hilfsmittel zur Verfügung gestellt,<br />

um derartige Fehler zu vermeiden. Beispiele für<br />

entsprechende Angebote des <strong>RKI</strong> an die Gesundheitsämter<br />

sind:<br />

▶ Informationsbriefe, in denen Hinweise zur Verarbeitung<br />

der Meldedaten gegeben werden. Diese<br />

werden zum einen über die Landesgesundheitsbehörden<br />

verschickt und zum anderen im<br />

internen UMINFO-Netz zur Verfügung gestellt<br />

▶ Infodienst zum Meldewesen über Telefon<br />

(»IfSG-Hotline«, Tel. 030-18754 4636) und E-<br />

Mail (ifsg@rki.de)<br />

▶ Erläuterungen im Rahmen der Einzelfallkontrolle,<br />

die auch einen Lerneff ekt bezüglich der<br />

Bearbeitung häufiger Krankheiten haben<br />

▶ Erhebungsbögen, die es den Mitarbeitern der<br />

Gesundheitsämter erleichtern, vor Ort direkt<br />

die Informationen zu ermitteln, die dann in die<br />

Datenbank eingegeben werden müssen<br />

▶ Teilnahme von <strong>RKI</strong>-Mitarbeitern an Dienstbesprechungen<br />

und Schulungen, die meist von den<br />

Landesgesundheitsbehörden veranstaltet werden<br />

▶ Erläuternde Beiträge im Epidemiologischen<br />

Bulletin<br />

Qualitätsmanagement Grundlage der Daten<br />

▶ Antworten auf häufig gestellte Fragen im Epidemiologischen<br />

Bulletin und im Internet<br />

▶ Ausführliche Informationen im Internet<br />

Das <strong>RKI</strong> unterstützt und betreut die meldepflichtigen<br />

Ärzte und Laboratorien bezüglich ihrer<br />

Melde pflicht unter anderem durch folgende Angebote:<br />

▶ Infodienst zum Meldewesen über Telefon und<br />

E-Mail (»IfSG-Hotline«)<br />

▶ Vorlagen für Meldebögen<br />

▶ Kostenfreie Software zur Identifizierung der<br />

Anschrift des zuständigen Gesundheitsamts<br />

Verbesserung der Ergebnisqualität<br />

Bei den meisten meldepflichtigen Krankheiten<br />

wird nicht nur die Prozessqualität, sondern zusätzlich<br />

auch die Ergebnisqualität durch eine Einzelfallkontrolle<br />

direkt überprüft (s. Tab. 2.1.1 und<br />

Abb. 2.6.1). Es handelt sich hierbei um seltene<br />

Krankheiten, die gemeinsam etwa 1 bis 2 % der gesamten<br />

Fallzahlen ausmachen. Zum einen haben<br />

einzelne Gesundheitsämter aufgrund des seltenen<br />

Auftretens dieser Krankheiten kaum die Möglichkeit,<br />

Routine in der Bearbeitung dieser Meldungen<br />

zu entwickeln. Zum anderen sind es oft die seltenen<br />

Krankheiten, die eine besondere Aufmerksamkeit<br />

der Fach- und Allgemeinöff entlichkeit genießen,<br />

so dass bereits der Einzelfall besonderen<br />

Qualitätsansprüchen genügen muss.<br />

Aus diesen Gründen wird am <strong>RKI</strong> jede Meldung,<br />

die eine seltene Erkrankung betriff t, durch<br />

wissenschaftliche Mitarbeiter überprüft und erst<br />

dann zur Veröff entlichung freigegeben, wenn die<br />

übermittelten Informationen zueinander plausibel<br />

und mit der Falldefinition vereinbar sind. Ist dies<br />

nicht der Fall, wendet sich das <strong>RKI</strong> in der Regel an<br />

die zuständige Landesstelle des jeweiligen Bundeslandes<br />

und weist auf die inhaltlichen Widersprüche<br />

im übermittelten Datensatz hin.<br />

Im <strong>RKI</strong> selbst werden keine Änderungen an<br />

Datensätzen vorgenommen, die von den Gesundheitsämtern<br />

über die Landesstellen übermittelt<br />

wurden. Korrekturen erfolgen auf der Ebene der<br />

Gesundheitsämter, bevor sie auf der Landesebene<br />

oder am <strong>RKI</strong> wirksam werden. Dieses Verfahren<br />

stellt sicher, dass der Datenstand zu einem Fall auf<br />

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