Infektionsepidemiologisches Jahrbuch meldepflichtiger ... - RKI
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▶ Regelmäßige Betrachtung der epidemiologischen<br />
Daten nach Krankheit, Ort und Zeit sowie<br />
seltener Ereignisse, wie Tod oder Hinweise<br />
auf Impfversagen<br />
▶ Regelmäßige Besprechungen mit Vertretern<br />
der Landesstellen und der Obersten Landesgesundheitsbehörden<br />
▶ Einzelfallüberprüfung seltener Fälle im Rahmen<br />
der Verbesserung der Ergebnisqualität (s. u.)<br />
▶ Auswertung der Anfragen, die im Rahmen der<br />
IfSG-Hotline bzw. des dazugehörigen E-Mail-<br />
Dienstes an das <strong>RKI</strong> gerichtet werden<br />
Auf Grundlage dieser Erkenntnisse werden die Datenstrukturen<br />
verbessert und die Hilfefunktionen<br />
innerhalb der vom <strong>RKI</strong> hergestellten Übermittlungssoftware<br />
SurvNet@<strong>RKI</strong> ausgebaut. Darüber<br />
hinaus werden Prüfalgorithmen in die Datenbank<br />
integriert, die gewisse Plausibilitätskontrollen automatisch<br />
durchführen, so dass Gesundheitsämter,<br />
die SurvNet@<strong>RKI</strong> verwenden, bereits bei der Dateneingabe<br />
auf solche Fehler hingewiesen werden.<br />
Zu den so identifizierten Quellen für Datenfehler<br />
werden dann den Gesundheitsämtern – aber<br />
auch den Meldepflichtigen – Informationen, Erläuterungen<br />
und Hilfsmittel zur Verfügung gestellt,<br />
um derartige Fehler zu vermeiden. Beispiele für<br />
entsprechende Angebote des <strong>RKI</strong> an die Gesundheitsämter<br />
sind:<br />
▶ Informationsbriefe, in denen Hinweise zur Verarbeitung<br />
der Meldedaten gegeben werden. Diese<br />
werden zum einen über die Landesgesundheitsbehörden<br />
verschickt und zum anderen im<br />
internen UMINFO-Netz zur Verfügung gestellt<br />
▶ Infodienst zum Meldewesen über Telefon<br />
(»IfSG-Hotline«, Tel. 030-18754 4636) und E-<br />
Mail (ifsg@rki.de)<br />
▶ Erläuterungen im Rahmen der Einzelfallkontrolle,<br />
die auch einen Lerneff ekt bezüglich der<br />
Bearbeitung häufiger Krankheiten haben<br />
▶ Erhebungsbögen, die es den Mitarbeitern der<br />
Gesundheitsämter erleichtern, vor Ort direkt<br />
die Informationen zu ermitteln, die dann in die<br />
Datenbank eingegeben werden müssen<br />
▶ Teilnahme von <strong>RKI</strong>-Mitarbeitern an Dienstbesprechungen<br />
und Schulungen, die meist von den<br />
Landesgesundheitsbehörden veranstaltet werden<br />
▶ Erläuternde Beiträge im Epidemiologischen<br />
Bulletin<br />
Qualitätsmanagement Grundlage der Daten<br />
▶ Antworten auf häufig gestellte Fragen im Epidemiologischen<br />
Bulletin und im Internet<br />
▶ Ausführliche Informationen im Internet<br />
Das <strong>RKI</strong> unterstützt und betreut die meldepflichtigen<br />
Ärzte und Laboratorien bezüglich ihrer<br />
Melde pflicht unter anderem durch folgende Angebote:<br />
▶ Infodienst zum Meldewesen über Telefon und<br />
E-Mail (»IfSG-Hotline«)<br />
▶ Vorlagen für Meldebögen<br />
▶ Kostenfreie Software zur Identifizierung der<br />
Anschrift des zuständigen Gesundheitsamts<br />
Verbesserung der Ergebnisqualität<br />
Bei den meisten meldepflichtigen Krankheiten<br />
wird nicht nur die Prozessqualität, sondern zusätzlich<br />
auch die Ergebnisqualität durch eine Einzelfallkontrolle<br />
direkt überprüft (s. Tab. 2.1.1 und<br />
Abb. 2.6.1). Es handelt sich hierbei um seltene<br />
Krankheiten, die gemeinsam etwa 1 bis 2 % der gesamten<br />
Fallzahlen ausmachen. Zum einen haben<br />
einzelne Gesundheitsämter aufgrund des seltenen<br />
Auftretens dieser Krankheiten kaum die Möglichkeit,<br />
Routine in der Bearbeitung dieser Meldungen<br />
zu entwickeln. Zum anderen sind es oft die seltenen<br />
Krankheiten, die eine besondere Aufmerksamkeit<br />
der Fach- und Allgemeinöff entlichkeit genießen,<br />
so dass bereits der Einzelfall besonderen<br />
Qualitätsansprüchen genügen muss.<br />
Aus diesen Gründen wird am <strong>RKI</strong> jede Meldung,<br />
die eine seltene Erkrankung betriff t, durch<br />
wissenschaftliche Mitarbeiter überprüft und erst<br />
dann zur Veröff entlichung freigegeben, wenn die<br />
übermittelten Informationen zueinander plausibel<br />
und mit der Falldefinition vereinbar sind. Ist dies<br />
nicht der Fall, wendet sich das <strong>RKI</strong> in der Regel an<br />
die zuständige Landesstelle des jeweiligen Bundeslandes<br />
und weist auf die inhaltlichen Widersprüche<br />
im übermittelten Datensatz hin.<br />
Im <strong>RKI</strong> selbst werden keine Änderungen an<br />
Datensätzen vorgenommen, die von den Gesundheitsämtern<br />
über die Landesstellen übermittelt<br />
wurden. Korrekturen erfolgen auf der Ebene der<br />
Gesundheitsämter, bevor sie auf der Landesebene<br />
oder am <strong>RKI</strong> wirksam werden. Dieses Verfahren<br />
stellt sicher, dass der Datenstand zu einem Fall auf<br />
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