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Infektionsepidemiologisches Jahrbuch meldepflichtiger ... - RKI

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22 Grundlage der Daten Zuordnung nach Zeit, Ort, Alter und Geschlecht<br />

tem oder unbekanntem klinischen Bild stehen<br />

unabhängig von ihrer Darstellung im <strong>Jahrbuch</strong><br />

für detailliertere epidemiologische Auswertungen<br />

zur Verfügung. Die Internet-basierte Software<br />

SurvStat@<strong>RKI</strong> erlaubt die Abfrage nach jeder<br />

gewünschten Kombination der Falldefinitionskategorien.<br />

In Tabelle 2.4.1 sind für jede Übermittlungskategorie<br />

diejenigen Falldefinitionskategorien<br />

wiedergegeben, die jeweils die Referenzdefi<br />

nition erfüllen.<br />

2.5 Zuordnung nach Zeit, Ort,<br />

Alter und Geschlecht<br />

Grundlage für eine sinnvolle Interpretation epidemiologischer<br />

Daten ist die Zuordnung der Erkrankungen<br />

nach Zeit und Ort ihres Auftretens sowie<br />

nach Alter und Geschlecht der Erkrankten. Um<br />

Fehlinterpretationen zu vermeiden, wird im Folgenden<br />

beschrieben, wie diese Variablen definiert<br />

sind und wie sie erhoben wurden.<br />

Zuordnung nach Zeit<br />

Für alle Erkrankungen, außer den gemäß § 7 Abs. 3<br />

IfSG nichtnamentlich zu meldenden Erregernachweisen,<br />

ist die Meldewoche die Einheit für die zeitliche<br />

Zuordnung. Die Meldewoche entspricht der<br />

Kalenderwoche nach den Regeln des internationalen<br />

Standards ISO 8601 (entspricht DIN 1355). Sie<br />

beginnt montags und endet sonntags. Die Meldewochen<br />

eines Jahres sind fortlaufend nummeriert,<br />

beginnend mit der ersten Woche, die mindestens<br />

4 Tage des betreff enden Jahres enthält. Meldejahre<br />

können 52 oder, wie zuletzt das Meldejahr 2009,<br />

gelegentlich 53 Wochen haben. In das Meldejahr<br />

2010 fallen 52 Wochen, wobei die Meldewoche 01<br />

mit dem 4. Januar 2010 (einem Montag) beginnt<br />

und die Meldewoche 52 mit dem 2. Januar 2011<br />

(einem Sonntag) endet. Die ersten beiden Tage des<br />

Kalenderjahres 2011 werden demnach noch dem<br />

Meldejahr 2010 zugeordnet.<br />

Die Zuordnung zur Meldewoche wird durch<br />

den Tag bestimmt, an dem das Gesundheitsamt<br />

offi ziell Kenntnis von einem Fall erlangt. Normalerweise<br />

ist das der Tag, an dem erstmalig eine Mel-<br />

dung oder Verdachtsmeldung zu einem Fall im<br />

Amt eintriff t, sei es per Fax oder – seltener – auf<br />

anderem Weg, z. B. durch Telefonanruf. Es kann<br />

aber auch vorkommen, dass das Amt nicht durch<br />

Meldung, sondern durch eigene Ermittlungen<br />

Kenntnis erlangt.<br />

Der Grund für die zeitliche Einordnung der<br />

Fälle nach Meldewoche ist die Tatsache, dass diese<br />

die einzige gemäß dem IfSG übermittlungsfähige<br />

Information ist, die ungeachtet der Vollständigkeit<br />

einer Meldung immer vorhanden ist und auch bei<br />

späteren Korrekturen der Angaben zum Fall nicht<br />

verändert wird. Auch bei der Weitergabe eines Falls<br />

an ein anderes Gesundheitsamt bleibt die Meldewoche<br />

erhalten. Demgegenüber kann es vorkommen,<br />

dass Diagnosedatum oder Erkrankungsbeginn<br />

nicht gemeldet werden und auch nicht genau<br />

ermittelt werden können. Diese Daten können<br />

(und sollen) zudem bei Vorliegen neuer Erkenntnisse<br />

geändert werden. Die im Infektionsepidemiologischen<br />

<strong>Jahrbuch</strong> veröff entlichten Zeitreihen<br />

gehen davon aus, dass Gesundheitsämter einen<br />

Fall stets derjenigen Meldewoche zuordnen, in der<br />

die Meldung im Gesundheitsamt eingetroff en ist,<br />

unabhängig davon, wann sie bearbeitet wurde. Im<br />

Einzelfall kann diese Annahme auf Bundesebene<br />

jedoch nicht überprüft werden.<br />

Nichtnamentlich an das <strong>RKI</strong> zu meldende Erregernachweise<br />

(§ 7 Abs. 3 IfSG) können nicht nach<br />

Meldewoche zugeordnet werden, da die Meldefristen<br />

hier bis zu 2 Wochen betragen. Aus diesem<br />

Grund wird das Diagnosedatum als Ausgangsdatum<br />

für die zeitliche Zuordnung verwendet. In den seltenen<br />

Fällen, in denen die Meldebögen diese Information<br />

nicht enthalten, wird ersatzweise das Eingangsdatum<br />

im <strong>RKI</strong> verwendet. Da das Diagnosedatum<br />

gemäß IfSG bei nichtnamentlichen Meldungen lediglich<br />

auf den Monat genau gemel det werden darf,<br />

kann die zeitliche Einordnung des Falls auch nur<br />

monatsgenau – nach Diagnosemonat – erfolgen.<br />

Zuordnung nach Ort<br />

Auch hier erfolgt aufgrund der Vorgaben im IfSG<br />

die Zuordnung für die namentlich zu meldenden<br />

Sachverhalte anders als für die nichtnamentlich zu<br />

meldenden.<br />

Namentlich zu meldende Krankheiten und<br />

Erregernachweise werden örtlich dem Kreis des

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