Infektionsepidemiologisches Jahrbuch meldepflichtiger ... - RKI
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22 Grundlage der Daten Zuordnung nach Zeit, Ort, Alter und Geschlecht<br />
tem oder unbekanntem klinischen Bild stehen<br />
unabhängig von ihrer Darstellung im <strong>Jahrbuch</strong><br />
für detailliertere epidemiologische Auswertungen<br />
zur Verfügung. Die Internet-basierte Software<br />
SurvStat@<strong>RKI</strong> erlaubt die Abfrage nach jeder<br />
gewünschten Kombination der Falldefinitionskategorien.<br />
In Tabelle 2.4.1 sind für jede Übermittlungskategorie<br />
diejenigen Falldefinitionskategorien<br />
wiedergegeben, die jeweils die Referenzdefi<br />
nition erfüllen.<br />
2.5 Zuordnung nach Zeit, Ort,<br />
Alter und Geschlecht<br />
Grundlage für eine sinnvolle Interpretation epidemiologischer<br />
Daten ist die Zuordnung der Erkrankungen<br />
nach Zeit und Ort ihres Auftretens sowie<br />
nach Alter und Geschlecht der Erkrankten. Um<br />
Fehlinterpretationen zu vermeiden, wird im Folgenden<br />
beschrieben, wie diese Variablen definiert<br />
sind und wie sie erhoben wurden.<br />
Zuordnung nach Zeit<br />
Für alle Erkrankungen, außer den gemäß § 7 Abs. 3<br />
IfSG nichtnamentlich zu meldenden Erregernachweisen,<br />
ist die Meldewoche die Einheit für die zeitliche<br />
Zuordnung. Die Meldewoche entspricht der<br />
Kalenderwoche nach den Regeln des internationalen<br />
Standards ISO 8601 (entspricht DIN 1355). Sie<br />
beginnt montags und endet sonntags. Die Meldewochen<br />
eines Jahres sind fortlaufend nummeriert,<br />
beginnend mit der ersten Woche, die mindestens<br />
4 Tage des betreff enden Jahres enthält. Meldejahre<br />
können 52 oder, wie zuletzt das Meldejahr 2009,<br />
gelegentlich 53 Wochen haben. In das Meldejahr<br />
2010 fallen 52 Wochen, wobei die Meldewoche 01<br />
mit dem 4. Januar 2010 (einem Montag) beginnt<br />
und die Meldewoche 52 mit dem 2. Januar 2011<br />
(einem Sonntag) endet. Die ersten beiden Tage des<br />
Kalenderjahres 2011 werden demnach noch dem<br />
Meldejahr 2010 zugeordnet.<br />
Die Zuordnung zur Meldewoche wird durch<br />
den Tag bestimmt, an dem das Gesundheitsamt<br />
offi ziell Kenntnis von einem Fall erlangt. Normalerweise<br />
ist das der Tag, an dem erstmalig eine Mel-<br />
dung oder Verdachtsmeldung zu einem Fall im<br />
Amt eintriff t, sei es per Fax oder – seltener – auf<br />
anderem Weg, z. B. durch Telefonanruf. Es kann<br />
aber auch vorkommen, dass das Amt nicht durch<br />
Meldung, sondern durch eigene Ermittlungen<br />
Kenntnis erlangt.<br />
Der Grund für die zeitliche Einordnung der<br />
Fälle nach Meldewoche ist die Tatsache, dass diese<br />
die einzige gemäß dem IfSG übermittlungsfähige<br />
Information ist, die ungeachtet der Vollständigkeit<br />
einer Meldung immer vorhanden ist und auch bei<br />
späteren Korrekturen der Angaben zum Fall nicht<br />
verändert wird. Auch bei der Weitergabe eines Falls<br />
an ein anderes Gesundheitsamt bleibt die Meldewoche<br />
erhalten. Demgegenüber kann es vorkommen,<br />
dass Diagnosedatum oder Erkrankungsbeginn<br />
nicht gemeldet werden und auch nicht genau<br />
ermittelt werden können. Diese Daten können<br />
(und sollen) zudem bei Vorliegen neuer Erkenntnisse<br />
geändert werden. Die im Infektionsepidemiologischen<br />
<strong>Jahrbuch</strong> veröff entlichten Zeitreihen<br />
gehen davon aus, dass Gesundheitsämter einen<br />
Fall stets derjenigen Meldewoche zuordnen, in der<br />
die Meldung im Gesundheitsamt eingetroff en ist,<br />
unabhängig davon, wann sie bearbeitet wurde. Im<br />
Einzelfall kann diese Annahme auf Bundesebene<br />
jedoch nicht überprüft werden.<br />
Nichtnamentlich an das <strong>RKI</strong> zu meldende Erregernachweise<br />
(§ 7 Abs. 3 IfSG) können nicht nach<br />
Meldewoche zugeordnet werden, da die Meldefristen<br />
hier bis zu 2 Wochen betragen. Aus diesem<br />
Grund wird das Diagnosedatum als Ausgangsdatum<br />
für die zeitliche Zuordnung verwendet. In den seltenen<br />
Fällen, in denen die Meldebögen diese Information<br />
nicht enthalten, wird ersatzweise das Eingangsdatum<br />
im <strong>RKI</strong> verwendet. Da das Diagnosedatum<br />
gemäß IfSG bei nichtnamentlichen Meldungen lediglich<br />
auf den Monat genau gemel det werden darf,<br />
kann die zeitliche Einordnung des Falls auch nur<br />
monatsgenau – nach Diagnosemonat – erfolgen.<br />
Zuordnung nach Ort<br />
Auch hier erfolgt aufgrund der Vorgaben im IfSG<br />
die Zuordnung für die namentlich zu meldenden<br />
Sachverhalte anders als für die nichtnamentlich zu<br />
meldenden.<br />
Namentlich zu meldende Krankheiten und<br />
Erregernachweise werden örtlich dem Kreis des