Layout 1 - Landesverwaltung Liechtenstein
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werden kann. Nach der Angabe des in Frastanz aufge stell ten<br />
Baron Sternbachischen Grossjägers soll dieses Raubthier beständig<br />
über die Grenzen zwischen dies- und jenseitigen Gebiete<br />
wechseln, wodurch seine Vertilgung erschwert wird.<br />
Nur durch ein gemeinsames Zusammenwirken kann den weiteren<br />
Verherungen dieses Thiers vorgebeugt werden, und<br />
man sieht sich daher aufgefordert, das Wohllöbliche Oberamt<br />
geziemend zu ersuchen, auf den 21ten dies, auf welchen<br />
Tag die diesseitigen Forstjäger und Schützen zu einem Streifzug<br />
auf das Raubthier nach Frastanz beordert sind, auch jenseits<br />
gleiche Anstalten zu treffen, und eine Anzahl Schützen<br />
auf bemerkte Gegend auf den Grat abzuschicken.»<br />
Schon blosse Vermutungen über ein letztes Auftreten des<br />
Wolfes lösten umfangreiche Papierkriege aus. Im April des<br />
Jahres 1821 glaubte man beispielsweise in Nenzing auf der<br />
Spur eines Wolfes zu sein (SCHALLERT 1992). Doch trotz des<br />
vom Landgericht Sonnenberg ausgeschriebenen Schussgel -<br />
des konnte er nicht zur Strecke gebracht werden. Anfangs<br />
der 1830-er Jahren – unfern Bludenz beim Hängenden Stein<br />
– wurde schliesslich der vermutlich letzte Wolf in Vorarlberg<br />
geschossen (BRUHIN 1868). Damit stirbt der Wolf als erstes der<br />
drei Grossraubtiere in der Region aus.<br />
Seit den 1970-er Jahren nehmen die Bestände in Spanien,<br />
Italien, Slowenien, Kroatien und der Slowakei durch Schonzeiten<br />
und Schutzmassnahmen wieder zu. Seit ca. 1985<br />
breitet sich auch die italienische Wolfspopulation in den<br />
nördlichen Apenninen wieder aus, nachdem sie in den<br />
1970er Jahren ihren tiefsten Stand von rund 100 Tieren<br />
hatte. Sie erreichte 1987 die französische Grenze und 1992<br />
wurden die ersten Wölfe im Mercantour Nationalpark<br />
gesichtet. Sie wanderten weiter bis in die Schweizer Alpen,<br />
wo sie erstmals 1995/96 im Val Ferret im Wallis beobachtet<br />
wurden. Genetische Untersuchungen beweisen, dass die<br />
Abb. 197 Der Wolf wurde als erstes Grossraubtier im 19.<br />
Jahrhundert in der Region ausgerottet. (Foto: Markus Stähli)<br />
französischen und schweizerischen Wölfe Abkömmlinge der<br />
italienischen Population sind. Inzwischen sind jeweils<br />
einzelne Wölfe im Wallis, Tessin, Berner Oberland, Zentralschweiz<br />
und Graubünden nachgewiesen worden. Die nächs -<br />
ten Nachweise stammen aus dem Prättigau im Gebiet der<br />
Schesaplana vom Sommer 2009. Bereits im Frühling 2009 soll<br />
auf dem Äbigrat auf der Maienfelder Alp Wolfkot gefunden<br />
worden sein. Diese Beobachtungen sind nur 10-15 km von<br />
der liechtensteinischen Grenze entfernt.<br />
Diese Tiere unternehmen auch weite Wanderungen. Es ist also<br />
wahrscheinlich, dass auch in <strong>Liechtenstein</strong> bald einmal ein<br />
Wolf auf der Wanderung vorbeischaut.<br />
Lebensraum<br />
Aufgrund seiner grossen Anpassungsfähigkeit kann der<br />
Lebensraum nicht eindeutig beschrieben werden. Die meis -<br />
ten Wölfe bewohnen Grasland und Wälder. Wichtig für den<br />
Beutegreifer ist ein genügend grosses Nahrungsan ge bot. Sie<br />
können so in unmittelbarer Nähe von Men schen leben, wo -<br />
bei ein idealer Lebensraum auch ungestörte Rückzugsräume<br />
aufweist. Sie leben meist unter 1500 m ü. M.<br />
Gefährdung und Schutzmassnahmen<br />
Der Wolf gilt in gewissen Kreisen als Erzfeind des Menschen<br />
und wird teils gnadenlos verfolgt. Es ist dadurch sehr schwie -<br />
rig, ein friedliches Nebeneinander zwischen Viehzüchtern<br />
und dem Wolf zu erreichen. Wölfe werden als umso gefährlicher<br />
eingestuft, je weiter entfernt die befragte Bevöl ke -<br />
rung vom Wolfsgebiet wohnt (Italien) (EHRENBOLD 2006).<br />
Natur schutzarbeit kann auf Dauer nicht gegen die Inte res -<br />
sen der heimischen Bevölkerung arbeiten. Sie muss versuchen,<br />
die Mehrheit der Bevölkerung auf ihre Seite zu<br />
bringen. Dies kann durch Vorlage alternativer Entwicklungspläne,<br />
durch Aufklärung, Entschädigung oder Prä ven tiv -<br />
mass nahmen erreicht werden (ZIMEN 1979).<br />
Der Wolf ist in <strong>Liechtenstein</strong> kein jagdbares Tier und damit ist<br />
sein Abschuss nicht erlaubt. Er ist nach der Berner Konvention<br />
zur Erhaltung der europäischen wild lebenden<br />
Pflanzen und Tiere europaweit in 45 Staaten rechtlich streng<br />
geschützt, so auch in <strong>Liechtenstein</strong>. Ebenso erscheint er in<br />
der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU, wo sein beson de -<br />
rer Schutz und die Ausweisung geeigneter Lebensräume verlangt<br />
werden. Die Schweiz hat im Jahre 2009 seine Rückstufung<br />
in der Berner Konvention verlangt, mit der<br />
Begründung seiner grossen Schadwirkung in Schafherden.<br />
Auch wir in <strong>Liechtenstein</strong> haben eine unkontrollierte Schaf -<br />
be weidung, z.B. in den oberen Lagen des Lawenatals. Eine<br />
unkontrollierte Schafweide ist auch aus ökologischen<br />
Gründen sehr fragwürdig. Wo die Behirtung und Be wach ung<br />
durch Hunde vollzogen wird, sind Schadfolgen weitaus<br />
geringer. <strong>Liechtenstein</strong> muss sich entsprechend auf die<br />
Ankunft des Wolfes vorbereiten. Die Studie über die «Söm -<br />
me rung von Schafen im Fürstentum <strong>Liechtenstein</strong>» (STADLER<br />
2003) ist im Hinblick auf mögliche Wolfspräsenzen zu überarbeiten.<br />
Mario F. Broggi<br />
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