Layout 1 - Landesverwaltung Liechtenstein
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7.3 Verantwortlichkeit<br />
Aufgrund ihrer internationalen Stellung und Gefährdung<br />
kommt der Kolonie der Grossen und Kleinen Mausohren in<br />
Trie sen sowie den Quartieren der Breitflügelfledermaus in<br />
Vaduz und Balzers eine besondere Bedeutung zu.<br />
Daneben ist die Ausbreitung und spontane Wiederansiedlung<br />
des Bibers positiv zu sehen. Für den Biber stellt<br />
das Vorkommen in <strong>Liechtenstein</strong> einen wichtigen Trittstein<br />
in seiner möglichen Ausbreitung im Alpenrheintal dar.<br />
Aus der geografischen Lage <strong>Liechtenstein</strong>s ergibt sich eine<br />
Verantwortung für die Erhaltung der Alpenwaldmaus, einer<br />
endemischen Art der Alpen. Grundsätzlich sind deren<br />
Lebensräume und Bestände aktuell jedoch nicht gefährdet.<br />
Die Verbreitungsgebiete der Arten sind nicht statisch zu<br />
sehen. Neu für <strong>Liechtenstein</strong> ist die Hausspitzmaus. Diese<br />
dürfte sich auf Kosten der Feldspitzmaus in <strong>Liechtenstein</strong><br />
ausbreiten. Auch die Schabrackenspitzmaus scheint sich zu<br />
etablieren. Die Nachweise am Schellenberg sind die süd lich -<br />
sten dieser Art im Alpenrheintal. Hausspitzmaus und Schab -<br />
racken spitzmaus bevorzugen warme Standorte. Hier kann<br />
die Klimaerwärmung die Konkurrenzsituation zugunsten<br />
einer Art verändern.<br />
7.4 Folgerungen für den Säugetierschutz<br />
Aktuell sind verschiedene Säugetierarten per Verordnung<br />
geschützt. Wesentliche Grundlage ist die Naturschutz-Verordnung<br />
Nr. 136 vom 13. August 1996 über besonders geschützte<br />
Pflanzen- und Tierarten. Darin werden alle Spitz -<br />
mäuse, Schläfer, Fledermäuse sowie der Igel genannt. Im<br />
Jagdgesetz sind die jagdbaren Arten erwähnt. Die Regierung<br />
legt dabei die Jagdzeiten fest, wobei verschiedene<br />
Arten eine ganzjährige Schonung aufweisen. Um die Verantwortlichkeiten<br />
und den Schutz der Säugetiere wahrzunehmen,<br />
bedarf es neben dem rechtlichen Schutz jedoch<br />
auch konkreter Massnahmen.<br />
Die zu ziehenden Folgerungen werden in die Bereiche Forschungslücken<br />
und Monitoring, allgemeine Massnahmen<br />
zur Reduktion von Gefährdungsursachen sowie in spezielle<br />
Artenhilfsprogramme gegliedert.<br />
7.5 Forschungslücken und Monitoring<br />
Bestandeserfassung von Fledermäusen zur Beurteilung des<br />
Parameters «Population und Schutzbedürfnisse»<br />
Bei verschiedenen Fledermausarten ist über ihren Status in<br />
<strong>Liechtenstein</strong> noch wenig bekannt (z.B. Alpenfledermaus).<br />
Die computergestützte Auswertung aufgezeichneter Ultraschallaute<br />
ergibt hier neue Beobachtungs- und Nachweismöglichkeiten.<br />
Damit lassen sich Häufigkeiten und Jagdhabitate<br />
eruieren. Zusammen mit Nahrungsanalysen sind so<br />
Aussagen zu geeigneten Nahrungsräumen möglich.<br />
Der Schutz vieler Fledermausarten kann daneben nur über die<br />
Erhaltung der Quartiere erfolgen. Von zentraler Bedeutung<br />
ist die Ermittlung der Wochenstubenquartiere. Diese können<br />
oft nur aufwändig über Telemetrierung gefangener säu gen -<br />
der Weibchen gefunden werden. Daneben sind Zu falls beo -<br />
bach tungen möglich. Beobachtungsmeldungen kön nen<br />
durch eine geeignete Öffentlichkeitsarbeit gefördert wer den.<br />
Bestandesüberwachung von kleinen Säugetierarten<br />
Mit dem aufwändigen Fallenprogramm im Rahmen des<br />
Kleinsäugerprojektes konnten umfangreiche Nach weis da -<br />
ten für verschiedene «fallengängige» Arten erarbeitet wer -<br />
den. Daneben lieferte der Aufruf in der Bevölkerung zahl -<br />
reiche Nachweise vor allem zu Spitzmäusen (Katzen fän ge)<br />
und zu eindeutig bestimmbaren Arten (Igel, Eichhörnchen).<br />
Mehrere Arten konnten damit jedoch nicht oder nicht repräsentativ<br />
nachgewiesen werden.<br />
Entsprechend sind Methoden zur Bestandeserfassung und<br />
-überwachung von Spitzmäusen und ausgewählten Nage tie -<br />
ren mit Ermittlung der Bestandestrends zu entwickeln. Dies<br />
gilt insbesondere für Gartenschläfer, Haselmaus, Zwergmaus<br />
und Zwergspitzmaus sowie alle Arten von Weisszahnspitzmäusen.<br />
Unklar ist der Status der Birkenmaus, die für die österreichischen<br />
Alpen und für Vorarlberg belegt ist, für die aber<br />
kein Nachweis aus <strong>Liechtenstein</strong> oder der Schweiz vorliegt.<br />
<strong>Liechtenstein</strong> liegt an einer allfälligen westlichen Verbreitungsgrenze<br />
der Art in den Alpen.<br />
Weiter zu verfolgen sind die Entwicklung und allfällige Verdrängungseffekte<br />
unter den Crocidura-Arten (Gartenspitzmaus,<br />
Hausspitzmaus und Feldspitzmaus) sowie die Ausbreitung<br />
der Schabrackenspitzmaus in Richtung Süden.<br />
Unklar und nur schwierig zu bearbeiten ist der Status der<br />
Hausratte in <strong>Liechtenstein</strong>. Es muss wohl von einem Verschwinden<br />
ausgegangen werden. Auch die Hausmaus ist anscheinend<br />
selten geworden. Eine Bestandesüberwachung ist<br />
bei diesen Arten schwierig, bzw. nur durch Mithilfe der<br />
Bevölkerung möglich.<br />
Abb. 223 Das zeitaufwändige Stellen der Fallen ist die<br />
ein zige Möglichkeit für die systematische Erfassung der<br />
Kleinsäuger. David Amann beim Aufstellen der Fallen im<br />
Rahmen des Klein säugerprojektes 2007-2010. (Foto: AWNL)