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— cxxx —<br />

den, vorzüglich aber durch die Fürbitten der<br />

hl. Kirche*) und die Darbr<strong>in</strong>gung des unblutigen<br />

Opfers. Da die Verstorbenen nicht<br />

im Stande s<strong>in</strong>d, irgendwie Verdienste zu erwerben<br />

und 8ubjectiv der göttlichen Gerechtigkeit<br />

genugzuthun, die Zeitdauer· und Stärke<br />

ihrer Qualen vielmehr e<strong>in</strong>zig und alle<strong>in</strong> nach<br />

dem Ermessen des gerechten Willens Gottes<br />

erfolgt, so ist die Beendigung ihres Leidens<br />

e<strong>in</strong>zig und alle<strong>in</strong> als göttliche Gnadenerweisung<br />

zu betrachten. Die römische Kirche bezeichnet<br />

die zeitlichen Qualen durch den besonderen<br />

Ausdruck ״Purgatorium", <strong>in</strong> welchen Ausdruck<br />

man allerd<strong>in</strong>gs die Möglichkeit e<strong>in</strong>er subjectiven<br />

sittlichen Vervollkommnung legen könnte,<br />

während die orientalische Kirche für beide Zustände,<br />

der zeitlichen und ewigen Bestrafung,<br />

die geme<strong>in</strong>same Bezeichnung: ״Hades, Tartaros,<br />

Gehenna" (= Hölle) hat. Aber auch nach<br />

römischer Lehre unterscheidet sich das Purgatorium<br />

von der Hölle nur durch die zeitliche<br />

Begrenzung des Ersteren. Es dürfte daher für<br />

di6 römische Kirche nicht unmöglich se<strong>in</strong>, ihre<br />

Lehre über diesen Punkt durch entsprechende<br />

Interpretation mit der Lehre der orthodoxen<br />

orientalischen Kirche <strong>in</strong> E<strong>in</strong>klang zu br<strong>in</strong>gen.<br />

Die. orthodoxe Kirche betont ferner, dass die<br />

Verstorbenen zum vollen Genuss der ewigen<br />

Seligkeit, bezw. zur vollständigen Erduldung<br />

der Höllenqualen erst nach der Auferstehung<br />

*) Der Ablass (<strong>in</strong>dulgentia) der römischen Kirche beruht<br />

im Grunde auf der festen Zusicherung der Fürbitten<br />

der Kirche <strong>in</strong>nerhalb gewisser Grenzen oder unbegrenzt<br />

(vollkommener und unvollkommener Ablass).

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