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— ccxxxm —<br />

Lesers, Psalmisten, Leuchterträgers (welche im<br />

Auftrage des Bischofs, als ordentlichen Spenders,<br />

im Nothfalle auch von e<strong>in</strong>em Archimandriten oder<br />

Protohiereu8 ertheilt werden können) und des<br />

Hypodiakon8, welcher vom Bischof selbst geweiht<br />

werden muss*). Diese Stufen verleihen noch<br />

nicht den character <strong>in</strong>delebilis, welcher mit den<br />

·drei eigentlichen Stufen des Priesterthums, dem<br />

Diaconat, Presbyterat und Episcopat, verbunden<br />

ist. Nur Geistliche vom Diakon aufwärts dürfen<br />

durch die königlichen Thüren <strong>in</strong> das Allerheiligste<br />

e<strong>in</strong>gehen, und empfangen die heilige<br />

Communion unter beiden getrennten Gestalten.<br />

Der unauslöschliche Charakter, welcher durch<br />

die drei Grade der Priesterweihe den Diakonen.<br />

Priestern und Bischöfen verliehen wird, gab<br />

Veranlassung dazu, dass im Kanon 68 der<br />

Apostel verordnet ist: Wenn irgend Jemand,<br />

Bischof oder Priester oder *Diakon, von wem es<br />

auch sei, e<strong>in</strong>e zweite Chirotonie (zu demselben<br />

Grade, den er bereits hat) entgegennimmt, der sei<br />

se<strong>in</strong>er geistlichen Würde (aber nicht se<strong>in</strong>es ihm<br />

unauslöschlich anhaftenden Charakters) beraubt.<br />

Dasselbe spricht Kanon 36 und 59 des Concils<br />

von Karthago aus.<br />

Spender des hl. Sacraments der Priesterweihe<br />

ist der Bischof, als Nachfolger der Apostel<br />

{Grammata der orth. Patriarchen Art. 10).<br />

*) Die Stufen des Priesterthums <strong>in</strong> der römischen<br />

Kirche s<strong>in</strong>d sieben: 1) die vier niedern Weihen: Ostiarier<br />

{Thürhüter), Lectoren (Leser), Exorcisten (Beschwörer),<br />

Akolythen (Leuchtertrftger); 2) die drei höheren Weihen<br />

(ord<strong>in</strong>es majores), die des Subdiakons, Diakons und<br />

Priesters. Die letzte Stufe zerfällt wieder <strong>in</strong> zwei Grade,<br />

ft) den des Priesters und b) den des Bischofs.

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