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Bonns Recht fußt auf Nazi-Unrecht<br />

Auch die Justiz war eines der grausamen Terrorinstrumente des „Dritten Reiches“. Sie half<br />

mit ihren Mitteln, der reaktionären faschistischen Unterdrückung im Innern und der<br />

aggressiven Politik nach außen den Weg zu ebnen. Nachdem die Nazi-Diktatur errichtet<br />

worden war, begann die Justiz mit der Verfolgung der Hitlergegner aller<br />

Bevölkerungsschichten und Weltanschauungen. Die in den Jahren 1933/34 erlassenen<br />

Verordnungen und Gesetze boten den NS-Juristen eine willkommene Handhabe, jeden<br />

Widerstand gegen die Tyrannei blutig zu unterdrücken. Es sei an solche Gesetzesmachwerke<br />

erinnert, wie<br />

• die „Verordnung gegen den Verrat am Deutschen Volk und hochverräterische<br />

Umtriebe“ vom 28. Februar 1933,<br />

• die „Verordnung zur Beschleunigung des Verfahrens in Hochverrats- und<br />

Landesverratssachen“ vom 18. März 1933,<br />

• die „Verordnung zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der<br />

nationalen Erhebung“ vom 21. März 1933,<br />

• die „Verordnung über die Bildung von Sondergerichten“ vom 21. März 1933,<br />

• die „Verordnung über die Zuständigkeit der Sondergerichte“ vom 6. Mai 1933,<br />

• das „Gesetz über Verhängung und Vollzug der Todesstrafe“ vom 29. März 1933,<br />

• das „Gesetz zur Abwehr politischer Gewalttaten“ vom 4. April 1933,<br />

• das „Gesetz zur Gewährleistung des Rechtsfriedens“ vom 13. Oktober 1933,<br />

• das „Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Strafrechts und Strafverfahrens“ vom<br />

24. April 1934,<br />

• das „Heimtückegesetz“ vom 20. Dezember 1934,<br />

• das „Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der<br />

Sicherung und Besserung“ vom 24. November 1933.<br />

DER VERFASSER IST BONNS MINISTERIALDIREKTOR<br />

Der Mann, der damals am Entstehen dieser Mordgesetze maßgeblich mitwirkte,<br />

Regierungsrat im Nazi-Justizministerium Dr. Josef Schafheutle, nutzt seine Erfahrungen heute<br />

als Ministerialdirektor im Bundesjustizministerium. Er kommentierte seine Machwerke<br />

triumphierend: „Die wichtigste Änderung ist die Verschärfung der Strafen.“ (Die<br />

Strafgesetznovellen von 1933 und 1934, Berlin 1934, S. 137)<br />

Schafheutle sollte recht behalten: Abertausende deutscher Antifaschisten wurden auf Grund<br />

dieser Gesetze eingekerkert, in Konzentrationslager verschleppt, dem Henker übergeben oder<br />

in den Gestapo-Kellern zu Tode gefoltert.<br />

Mit Hilfe der „Verordnung über die Bildung von Sondergerichten“ und des .Gesetzes zur<br />

Änderung von Vorschriften des Strafrechts und des Strafverfahrens“ wurde in Deutschland in<br />

Form des berüchtigten Volksgerichtshofes und der Sondergerichte ein ganzes Netz von<br />

Ausnahmegerichten zur Terrorisierung der Bevölkerung geschaffen.

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