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gez. Holling“<br />

(SZAOR der UdSSR, fonds 7021, Liste 148, Akte 3, Bl. 20)<br />

„O. U. Kobryn 22. September 1942<br />

Aus dem Kriegstagebuch des III. Bataillons des Polizeiregiments 15.<br />

Das Unternehmen ‚Dreieck’ wird vorübergehend ausgesetzt. Das Batl. erhält den Befehl, mit<br />

den unterstellten Einheiten und dem zugeteilten Gend.-Zug 16 (mot) die nördlich und<br />

nordostwärts von Mokrany gelegenen Orte Borki, Zablocie und Borysowka, die als<br />

Bandenstützpunkte testgestellt worden sind, zu vernichten. Die 9. Komp. erreicht mit dem<br />

Gend.-Zug 16 (mot) am Abend Dywin; die 10. und 11. Komp. erreichen Mokrany. In jedem<br />

Stützpunkt bleibt eine Gruppe zurück. Der Batl.-Gefechtsstand wird in Mokrany eingerichtet.<br />

O. U. Kobryn 23. September 1942<br />

Batl.-Gefechtsstand Mokrany. Die Aktion beginnt mit der Umstellung der Ortschaften, die in<br />

den frühen Morgenstunden beendet ist. Bei Tagesanbruch werden die Einwohner<br />

zusammengeholt und vom SD überprüft. Nach Ausscheiden von einwandfrei zuverlässigen<br />

Familien werden befehlsgemäß in Borysowka 169 Männer, Frauen und Kinder erschossen.<br />

Es beginnt sodann die Sicherstellung des Vieh’s, der Geräte und des Getreides.“<br />

(A. a. O., Akte 4, Bl. 193)<br />

Solche und ähnliche Beispiele lassen sich von allen Polizeiformationen bringen, die in den<br />

von den Faschisten zeitweilig besetzten Gebieten wüteten.<br />

IM BONNER STAAT HERZLICH WILLKOMMEN<br />

Tausende dieser Verbrecher, zum größten Teil namentlich bekannt und durch unwiderlegbare<br />

Beweise schwer belastet (vor allem durch Dokumente, die die DDR der Weltöffentlichkeit<br />

vorlegte und westdeutschen Instanzen zur Verfügung stellte bzw. zur Einsichtnahme anbot),<br />

leben unbehelligt in Westdeutschland. Mehr noch: Die in Westdeutschland lebenden SS- und<br />

Polizeiangehörigen erhielten Gelegenheit, sich in sogenannten Traditionsverbänden zu<br />

organisieren.<br />

Bereits 1951 wurden die als „Soziale Hilfsgemeinschaft“ getarnten SS-Verbände (HIAG =<br />

Hilfsgemeinschaft auf Gegenseitigkeit ehemaliger Angehöriger der Waffen-SS) gegründet.<br />

Ein Jahr später gab es bereits 75 örtliche SS-Gemeinschaften, deren Zahl in den folgenden<br />

Jahren auf 80 anstieg. Über 40 weitere SS-Traditionsverbände existieren außerhalb der HIAG,<br />

als „Suchdienst-Verbindungen“ des Roten Kreuzes getarnt. Die Führer dieser Verbände sind<br />

ausnahmslos Personen, die an Kriegsverbrechen gegen die Menschlichkeit teilgenommen<br />

haben.<br />

Am 29. Juni 1961 beschloß der Bonner Bundestag, daß auch alle Angehörigen der ehemaligen<br />

SS-Verfügungstruppe, die am 8. Mai 1945 länger als zehn Jahre im Dienste Himmlers und<br />

Hitlers standen, versorgungsberechtigt sind. Dieser Beschluß öff<strong>net</strong>e Tausenden<br />

Judenmördern und KZ-Henkern den Weg in den westdeutschen Staatsapparat.

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