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BRAUNBUCH - Volksbetrug.net

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152<br />

Nach bisherigen Ermittlungen war Hüpers an 26 Mordbefehlen beteiligt. Die Schandtaten<br />

Hüpers sind Bonn durch Veröffentlichungen der DDR mindestens seit 1959 bekannt. Der<br />

1. Vorsitzende der VVN Niedersachsens, Ludwig Landwehr, erstattete im November 1961<br />

Strafanzeige gegen diesen Blutjuristen. Doch nicht Hüpers wurde bestraft, sondern Ludwig<br />

Landwehr im Juli 1962 verhaftet.<br />

Krebs, Heinrich<br />

TODESSTRAFE FÜR DEN, DER DIE WAHRHEIT SUCHTE<br />

heute:<br />

Richter am Bundessozialgericht.<br />

Bereits im Jahre 1961 wies der Ausschuß für Deutsche Einheit nach, daß der frühere<br />

Amtsgerichtsrat in Stuttgart, Sachgebiet Hochverrat, Dr. Heinrich Krebs, einer der<br />

Blutjuristen Hitlers war, die Todesurteile wegen Nichtigkeiten aussprachen. Als Beamter der<br />

Staatsanwaltschaft forderte Krebs am 26. Oktober 1943 vor dem Oberlandesgericht Stuttgart<br />

die Todesstrafe für den Arbeiter Heinrich Fehrentz aus Heidelberg. Fehrentz hatte die<br />

Wahrheit, die dem deutschen Volk von den Nazis vorenthalten wurde, gesucht und<br />

verschiedentlich ausländische Rundfunksender gehört. Über diese Nachrichten sprach er mit<br />

Bekannten. Das galt für Krebs als todeswürdiges Verbrechen.<br />

Die faschistische Ausnahmeverordnung zum Verbot des Abhörens ausländischer Sender sah<br />

für Verstöße in der Regel Freiheitsstrafen vor. Aber Krebs wandte diese Verordnung bei<br />

seiner Anklage nicht an. Er forderte die Verurteilung wegen „Wehrkraftzersetzung“ auf<br />

Grund der berüchtigten Kriegssonderstrafrechtsverordnung und verlangte die Todesstrafe.<br />

Alle Milderungsmöglichkeiten ließ er unbeachtet.<br />

Das Todesurteil gegen Heinrich Fehrentz wurde vollstreckt. Im Urteil mußte zugegeben<br />

werden, daß er nichts als die Wahrheit gesagt hatte: „Er berichtete von den angeblichen<br />

Erfolgen der Russen an der Ostfront, erklärte, Rußland sei von Deutschland überfallen<br />

worden und wehre sich um seine Freiheit.“ (Aktenzeichen: OJs 115/43)<br />

Krebs hätte nicht einmal nach den nazistischen Unrechtsgesetzen die Todesstrafe aussprechen<br />

müssen - aber er wollte Nazi-Gegner morden, die die Wahrheit sagten. (Siehe Tafel 27)<br />

Liebau, Dr.<br />

TODESSTRAFE AUF VERDACHT<br />

heute:<br />

Oberamtsrichter in Seesen.<br />

In zahlreichen Fällen bekräftigte der ehemalige Sachbearbeiter für Sondergerichte im Nazi-<br />

Justizministerium und Amtsgerichtsrat beim Sondergericht Posen (Poznan) durch seine<br />

Unterschrift die Terrorurteile der Ausnahmegerichte. Vom 9. April 1943 stammt eine<br />

Stellungnahme Liebaus über zehn am 27. November 1942 zum Tode verurteilte<br />

tschechoslowakische Widerstandskämpfer. Ihnen war zur Last gelegt worden, daß sie<br />

Beziehungen zu den alliierten Mächten - Großbritannien und der Sowjetunion - unterhalten<br />

und diese über die Verhältnisse in ihrem Heimatland informiert hätten. Dazu schreibt Liebau:

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