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Zur Führungsclique des faschistischen Deutschlands, die sich in höchstem Maße der<br />

Verbrechen gegen den Frieden, das Völkerrecht und die Menschlichkeit schuldig machte,<br />

gehörten auch die Diplomaten des Auswärtigen Amtes unter Leitung von Nazi-Außenminister<br />

Joachim von Ribbentrop.<br />

Ribbentrop wurde in Nürnberg vom Internationalen Militärtribunal zum Tode verurteilt und<br />

hingerichtet. Acht weitere prominente Nazi-Diplomaten - hauptsächlich Staatssekretäre und<br />

Unterstaatssekretäre wie Weizsäcker, Woermann, Ritter, Keppler und andere - wurden<br />

1948/49 im sogenannten Wilhelmstraßen-Prozeß vor ein amerikanisches Militärgericht<br />

gestellt und abgeurteilt. (Es handelt sich um einen der 12 Nachfolgeprozesse des Nürnberger<br />

Prozesses.)<br />

Die übrigen führenden Mitarbeiter Ribbentrops, die 1945 größtenteils Zuflucht in den von den<br />

Westmächten besetzten Gebieten Deutschlands gesucht hatten, blieben im Bonner Staat nicht<br />

nur unbehelligt, sondern nahmen dort im Auswärtigen Amt wieder entscheidende Funktionen<br />

ein.<br />

Der Wilhelmstraßen-Prozeß deckte die verbrecherische Rolle des Auswärtigen Amtes auf und<br />

wies die maßgebliche Beteiligung seiner Beamten an Verbrechen der vielfältigsten Art nach.<br />

Neben dem Reichssicherheitshauptamt (RSHA) und der Wehrmacht mit dem OKW als<br />

Führungsorgan war das Auswärtige Amt jene Einrichtung, durch die die wichtigsten<br />

Aggressionen und Verbrechen des Nazi-Reiches geplant und vorbereitet wurden. Es war ein<br />

entscheidendes Instrument imperialistischer Eroberungspolitik. Seine Beamten wirkten als<br />

Schlüsselfiguren bei der Ausarbeitung und Durchsetzung der aggressiven Pläne. Es ist kein<br />

Fall bekannt geworden, in dem das Auswärtige Amt oder auch nur Gruppen von Beamten<br />

Verbrechen verhindert hätten.<br />

Das Internationale Militärtribunal in Nürnberg definierte als verbrecherische Aggressionen<br />

die Überfälle auf: Österreich am 12. März 1938, die Tschechoslowakei am 1. Oktober 1938<br />

und 15. März 1939, Polen am 1. September 1939, Großbritannien und Frankreich am<br />

3. September 1939, Dänemark und Norwegen am 9. April 1940, Belgien, Niederlande und<br />

Luxemburg am 10. Mai 1940, Jugoslawien und Griechenland am 6. April 1941, die UdSSR<br />

am 22. Juni 1941, die USA am 11. Dezember 1941. (NG, Fall XI, Bd. CCXLI, S. 27624)<br />

An einer Stelle des Urteils im Wilhelmstraßen-Prozeß heißt es:<br />

„Wir halten jeden, der Angriffskriege und Einfalle plant, vorbereitet, beginnt und durchführt,<br />

und jeden, der wissentlich, bewußt und schuldhaft an solchen Handlungen teilnimmt, für<br />

einen Völkerrechtsverbrecher, der für seine Handlungen vor Gericht gestellt, verurteilt und<br />

bestraft werden muß.“ (NG, Fall XI, Bd. CCXLI, S. 27 622)<br />

Diese Charakteristik trifft für nahezu alle Diplomaten des Auswärtigen Amtes Ribbentrops<br />

zu. Denn beinahe jeder Mitarbeiter war an der Vorbereitung und Verwirklichung der<br />

Aggressionspläne beteiligt. Besonders folgenschwer war die Aktivität der Nazi-Diplomaten<br />

bei der Inszenierung des zweiten Weltkrieges. Hauptsächlich im Amt Ribbentrop wurden die<br />

Erpressungs- und Fälschungsmanöver ausgeheckt, mit denen der faschistische Überfall auf<br />

Polen eingeleitet wurde. Dazu gehörte vor allem die Maxime, nach außen hin die Parolen vom<br />

„Selbstbestimmungsrecht“ und von der „völkischen Gemeinschaft“ zu vertreten, in<br />

Wirklichkeit aber nach dem Überfall auf die Tschechoslowakei den Überfall auf Polen<br />

vorzubereiten und so den zweiten Weltkrieg auszulösen. Ähnlich verhielt es sich mit allen

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