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137<br />

DDR SCHUF ORDNUNG<br />

In der Deutschen Demokratischen Republik wurden diese Verpflichtungen erfüllt. Juristen,<br />

die aktive Mitglieder der NSDAP und an der Gesetzgebung oder Rechtsprechung des „Dritten<br />

Reiches“ beteiligt waren, wurden 1945 fristlos aus dem Justizdienst entfernt. An ihre Stelle<br />

traten antifaschistische Juristen, Widerstandskämpfer, Arbeiter, Bauern, Angestellte. Es gibt<br />

in der DDR keinen Richter oder Staatsanwalt, der der NSDAP angehörte.<br />

Die Juristen, die an Terrorurteilen mitwirkten, wurden gerecht bestraft, wie der frühere<br />

Staatsanwalt beim Sondergericht Leipzig, Dr. Dr. Anger, der im Jahre 1945 nachweislich an<br />

einem Justizmord beteiligt war. Nachdem er in der DDR eine langjährige Zuchthausstrafe<br />

verbüßt hatte, wurde er in Westdeutschland willkommen geheißen und in Essen als<br />

Staatsanwalt eingesetzt. Selbst ein Blutjurist wie der frühere Beisitzer beim Sondergericht<br />

Posen (Poznan) Johannes Breier, dem es gelungen war, einige Jahre als Archivar in einem<br />

Betrieb unterzutauchen, entging seiner Strafe nicht. Als Dokumente über seine Mitwirkung an<br />

Todesurteilen aufgefunden wurden, verurteilte ihn das Bezirksgericht Schwerin zu acht Jahren<br />

Zuchthaus.<br />

Seine noch stärker belasteten Vorgesetzten beim Nazi-Sondergericht Posen, Bömmels und<br />

Hucklenbroich, dagegen wurden wohlbestallte Juristen in Westdeutschland, Bömmels als<br />

Senatspräsident in Saarbrücken und Hucklenbroich als Landgerichtsdirektor in Wuppertal.<br />

Heute erhalten sie hohe Ruhestandsbezüge; der Strafverfolgung wurden sie bis heute<br />

entzogen. Ihr Komplice, Dr. Jungmann, früher Staatsanwalt beim Sondergericht Posen,<br />

amtierte bis Ende 1967 als Staatsanwalt in Essen.<br />

Es war für die Justiz der DDR, die auf der Grundlage humanistischer deutscher<br />

Rechtstraditionen völlig neu aufgebaut wurde, eine Selbstverständlichkeit, alle Nazi- und<br />

Kriegsverbrechen zu ahnden und gerecht zu sühnen.<br />

UMFASSENDE RECHTSHILFE<br />

Die DDR hat es stets als ihr Recht und ihre Pflicht angesehen, auf die gefährliche<br />

Entwicklung in Westdeutschland hinzuweisen und eine konsequente Bewältigung der<br />

Vergangenheit zu fordern. In 113 Prozessen gegen Nazi- und Kriegsverbrecher in<br />

Westdeutschland leistete sie Rechtshilfe. Ungezählte Ermittlungsverfahren gab sie an<br />

westdeutsche Justizbehörden ab, z. B. allein der Kreis Bernburg im Jahre 1948 Verfahren<br />

gegen 78 Personen. Im Auschwitz-Prozeß in Frankfurt a. M., dem größten westdeutschen<br />

Nachkriegsprozeß gegen Nazi- und Kriegsverbrecher, war die DDR durch den Anwalt der<br />

Nebenkläger, Prof. Dr. Kaul, vertreten.<br />

Den westdeutschen Justizbehörden wurden weiterhin 1580 Todesurteile übermittelt, an denen<br />

in Westdeutschland tätige Juristen mitwirkten, sowie 4000 Dokumente über andere Nazi- und<br />

Kriegsverbrecher übergeben oder übersandt.<br />

Schließlich nannte die DDR seit 1955 auf zahlreichen Pressekonferenzen insgesamt<br />

1310 ehemalige Juristen der nazistischen Ausnahmegerichte, die in Westdeutschland wieder<br />

zu Amt und Würden kamen.<br />

Was geschah mit den belasteten Nazi-Juristen in Westdeutschland?<br />

Wurden sie aus ihren Ämtern entfernt?

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