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157<br />

Trotz dieses Schuldkontos wurde Ottersbach wieder in den westdeutschen Justizapparat<br />

eingestellt. Mehr noch, er wurde beauftragt, an der politischen Sonderstrafkammer gegen<br />

Friedenskämpfer und aufrechte Demokraten zu Gericht zu sitzen.<br />

Der Oberlandesgerichtspräsident i. R. Dr. Richard Schmid, Stuttgart, sagte über Ottersbach:<br />

„Dieser Fall ist der übelste und der, der am wenigsten Zweifel oder Entschuldigungen<br />

aufkommen läßt. Meines Erachtens hätte die niedersächsische Justizverwaltung die<br />

Anstellung von Staatsanwalt Ottersbach … sofort widerrufen oder anfechten müssen.“ (Stern,<br />

Hamburg, 7. Juni 1964)<br />

Ottersbach knüpfte unmittelbar an seine Sondergerichtstätigkeit an. Das gab er unumwunden<br />

in der rechtswidrigen Hauptverhandlung gegen den DDR-Bürger Paul Butschek am 13. Mai<br />

1960 zu, indem er äußerte:<br />

„Aus Ihrer Inhaftierung in den Jahren 1933 bis 1945 haben Sie nichts gelernt.“<br />

Ottersbach erklärte weiter, man müsse gegen Herrn Butschek, den er als „unverbesserlichen<br />

kommunistischen Funktionär“ bezeich<strong>net</strong>e, ein Exempel statuieren, und beantragte acht<br />

Monate Gefängnis. Butschek hatte Gespräche mit DGB-Kollegen geführt!<br />

Am 14. Juni 1961 forderte Ottersbach 51 Monate Gefängnis gegen die westdeutschen Bürger<br />

Richard Brennig, Landrat a. D., und Heinz Hilke, Journalist, weil sie in der „Gemeinschaft<br />

zur Wahrung demokratischer Rechte“ mitgearbeitet hatten. In einer siebenstündigen<br />

Anklagerede propagierte der Blutrichter die atomare Aufrüstung der Bundeswehr; eine Politik<br />

der Verhandlungen bezeich<strong>net</strong>e er als witzlos.<br />

Über vier Jahre mußten die DDR und demokratisch gesinnte Bürger Westdeutschlands darum<br />

kämpfen, daß Ottersbach aus seiner Funktion entfernt wurde. Der ehemalige niedersächsische<br />

Justizminister, von Nottbeck, der selbst zur 5. Kolonne Hitlers im damaligen Estland gehörte<br />

und nach dem Überfall auf Polen die Hitlerpolitik auf wirtschaftlichem Gebiet in Posen<br />

(Poznan) durchpeitschte, stellte sich immer wieder schützend vor den Blutjuristen. Erst im<br />

Frühjahr 1965 zog er Ottersbach aus der Schußlinie. Aber nichts wurde bisher getan, ihn<br />

gerichtlich zur Verantwortung zu ziehen. Im Gegenteil: Er erhält eine hohe Pension.<br />

Ottersbach, der polnische Bürger ermorden ließ, kann in Westdeutschland auf ein neues<br />

Schuldkonto zurückblicken: Er wirkte nach zur Zeit noch unvollständigen Feststellungen an<br />

der Verurteilung von 21 Patrioten - vorwiegend Frauen, die in der Arbeitsgemeinschaft<br />

„Frohe Ferien für alle Kinder“ mitarbeiteten - mit, denen insgesamt 19 Jahre Gefängnis<br />

auferlegt wurden.<br />

Rhode, Werner<br />

TODESSTRAFE ALS „ABSCHRECKUNG“<br />

heute:<br />

Regierungsdirektor im Justizministerium Schleswig-Holsteins.<br />

Der tschechische Hilfsarbeiter Josef Tyburec war - so sagte das Urteil des Sondergerichts<br />

Prag vom 26. Januar 1945 - „als Weichensteller eingeübt“ worden. Auf Antrag des<br />

Staatsanwalts beim Sondergericht Prag, Werner Rhode, erging das Todesurteil, weil der<br />

Angeklagte angeblich „vorsätzlich einen Zusammenstoß herbeigeführt und dadurch Sabotage

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