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147<br />

Wenige Tage nach dem Überfall Hitlerdeutschlands auf Polen, während Teile der von den<br />

Nazis als 5. Kolonne mißbrauchten deutschen Minderheit im Hinterland der polnischen<br />

Truppen massenhaft Sabotageakte begingen, soll Lorenz angeblich auf einen verhafteten<br />

„Volksdeutschen“ geschossen haben, der von einem polnischen Bahnschutzmann begleitet<br />

wurde. Nach seinen Aussagen dagegen hatte Lorenz, der den beiden durch Zufall begeg<strong>net</strong><br />

war, einen Schuß in die Luft abgefeuert, als der Verhaftete floh. Weder das Gericht noch die<br />

sich widersprechenden Zeugen konnten das Gegenteil beweisen. Trotzdem konstruierte der<br />

damalige Nazi-Richter Dally daraus einen Mordversuch. Er sah es als „erwiesen“ an, daß der<br />

Angeklagte aus einem „niedrigen Beweggrunde“ einen „wehrlosen Deutschen“, dessen<br />

Schandtaten in dem Urteil schamhaft verschwiegen werden, vernichten wollte. Zwei Jahre<br />

nach der angeblichen Tat verurteilte er ihn unter rückwirkender Anwendung der Nazi-Gesetze<br />

zum Tode.<br />

Den Gnadenerweis verweigerte Dally ebenfalls. Im ablehnenden Gnadenbericht des<br />

Oberstaatsanwalts vom 26. November 1941 mußte noch zugegeben werden: „Daß Lorenz auf<br />

einen flüchtenden Deutschen geschossen hat, konnte nicht festgestellt werden. Hingegen hat<br />

das Gericht als erwiesen angesehen, daß Lorenz auf den Verhafteten einen Schuß abgegeben<br />

hat…“<br />

Am 20. Januar 1942 wurde das Urteil durch den Scharfrichter vollstreckt.<br />

Dally hat nach bisher unvollständigen Angaben 23 polnische Staatsbürger zum Tode<br />

verurteilt. Auf Grund dieser Verbrechen gegen die Menschlichkeit wurde Dally von der<br />

polnischen Regierung auf die Kriegsverbrecherliste gesetzt. Von der DDR wurden<br />

Dokumente von Dally seit 1959 veröffentlicht. Der Sozialistische Studentenbund<br />

Westdeutschlands erstattete schon vor mehreren Jahren Strafanzeige gegen diesen Nazi-<br />

Juristen. Trotz der vielen belastenden Beweise stellte die Staatsanwaltschaft in Duisburg das<br />

gegen Dally eingeleitete Ermittlungsverfahren am 16. August 1962 (Aktenzeichen: 14 Js<br />

4p9/60) ein. Dally saß noch jahrelang in Amt und Würden und durfte „Recht“ sprechen.<br />

Dreher, Eduard<br />

SCHÄRFER ALS DAS SONDERGERICHT<br />

heute:<br />

Ministerialdirigent im Bundesjustizministerium Bonn.<br />

In der Verhandlung des Sondergerichts Innsbruck am 15. April 1942 beantragte Staatsanwalt<br />

Dr. Eduard Dreher gegen die österreichische Hausiererin Karoline Hauser die Todesstrafe.<br />

Frau Hauser hatte von einem Altstoffhändler Kleiderkarten gekauft, die dieser zum<br />

Einstampfen geben sollte. Dadurch konnte sie mit Kleidern und Wäschestücken, die seit der<br />

nazistischen Okkupation in Österreich zwangsbewirtschaftet wurden, frei handeln. Das<br />

Sondergericht folgte dem Antrag Drehers nicht. Es verurteilte Frau Hauser zu 15 Jahren<br />

Zuchthaus.<br />

Dreher genügte das nicht. Er wollte unter allen Umständen die Todesstrafe und beantragte die<br />

Nichtigkeitsbeschwerde. Das Reichsgericht hob daraufhin den Strafausspruch auf und verwies<br />

die Angelegenheit zur neuen Entscheidung nochmals an das Sondergericht Innsbruck. Am<br />

14. August 1942 beantragte Dreher erneut die Todesstrafe. Auch diesmal entsprach das<br />

Sondergericht nicht seinem Antrag und verfügte zum zweitenmal 15 Jahre Zuchthaus. Dreher

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