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BRAUNBUCH - Volksbetrug.net

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154<br />

Der Bürgermeister der Gemeinde Dombrau wandte sich mit einem Schreiben an den<br />

Verteidiger der beiden Verurteilten:<br />

„Völlig unverständlich verhält sich die hiesige Bevölkerung zu der Tatsache, daß die beiden<br />

Moldrzyks zur Todesstrafe verurteilt worden sind … Ein Gnadengesuch wird von mir aus als<br />

Leiter der Gemeindeverwaltung Dombrau sowohl als auch schon aus dem hier herrschenden<br />

Volksempfinden gegen das harte Urteil befürwortet.“<br />

Am 16. Juni stellte sich der Oberreichsanwalt an die Seite Meusels und lehnte die Erhebung<br />

der Nichtigkeitsbeschwerde ab.<br />

Nach den bisherigen Ermittlungen war Meusel an 22 Todesurteilen beteiligt.<br />

Neidhard, Friedrich<br />

TODESSTRAFE WEGEN PATRIOTISCHER HALTUNG<br />

heute:<br />

Regierungsdirektor im Justizministerium von Baden-Württemberg.<br />

Wie „ernst“ es der Bonner Regierung mit ihren Freundschaftsbezeugungen gegenüber dem<br />

französischen Volk ist, läßt sich am Fall Neidhard ablesen. Obwohl den zuständigen<br />

Regierungs- und Justizbehörden Westdeutschlands seit Jahren bekannt ist, daß Neidhard<br />

Mordbefehle gegen französische Bürger erteilte, wurde er - statt ihn des Amtes zu entheben -<br />

1959 sogar vom Oberregierungsrat zum Regierungsdirektor befördert.<br />

Besonderes Aufsehen erregte die Enthüllung der Strasbourger „Humanité d’Alsace et de<br />

Lorraine“, die am 17. Februar 1963 berichtete: Durch den Urteilsspruch des Blutjuristen<br />

Neidhard am 17. Februar 1943 wurden 13 junge französische Wehrdienstgegner durch ein<br />

faschistisches Exekutionskommando in der Nähe des KZ Struthof ermordet.<br />

Auf die Fragen des Journalisten Hellmut Rieber, Karlsruhe, rechtfertigte Neidhard, der<br />

frühere Amtsgerichtsrat beim Sondergericht Straßburg, dieses Blutbad noch in den<br />

Februartagen 1963: „Es ist ein ordentliches Gericht gewesen. Die Sache ist hier nachgeprüft.<br />

Es handelt sich um ein rechtskräftiges Urteil und meiner Erinnerung nach wegen Mord.“ In<br />

Wirklichkeit hatten die jungen Franzosen versucht, in die Schweiz zu fliehen, weil sie sich<br />

nicht für Hitler gegen das eigene Volk mißbrauchen lassen wollten.<br />

Doch damit ist Neidhards Blutkonto bei weitem nicht erschöpft. Nach bisherigen<br />

Ermittlungen liegen von ihm fünf Todesurteile vor. Am 26. November 1943 verurteilte er<br />

unter ändern die beiden Elsässer Karl Ziller und Robert Eckert wegen angeblicher<br />

„hochverräterischer Umtriebe, Vorbereitung zum Hochverrat, Feindbegünstigung,<br />

Beschimpfung des Reichs und Abhörens nichtdeutscher Sender“ zum Tode. (Aktenzeichen:<br />

So KLs 193/43)<br />

Die beiden Verurteilten hatten dem Faschismus Widerstand geleistet. Ziller hatte sich als<br />

Elsässer in mehreren Aufrufen gegen die völkerrechtswidrige Einführung der allgemeinen<br />

Wehrpflicht im okkupierten Elsaß gewandt. Eckert hatte ebenfalls einen Aufruf gegen die<br />

Nazi-Herrschaft verfaßt. Neidhard sprach ihnen das Urteil wegen ihrer patriotischen,<br />

demokratischen und im Einklang mit dem Völkerrecht stehenden Haltung. Der Faschist<br />

schrieb in dem Urteil: „Wer die Hand gegen das Reich zu erheben wagt, hat sein Leben

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