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BRAUNBUCH - Volksbetrug.net

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wie nur möglich unter Dach und Fach zu bringen. Hoogen war Kriegsgerichtsrat bei der Nazi-<br />

Luftwaffe und Oberstabsrichter bei der „Kurlandarmee“. (Siehe Tafel 24) Auch der in der<br />

DDR zu lebenslangem Zuchthaus verurteilte ehemalige Staatssekretär Adenauers, Dr. Hans<br />

Globke, wirkte an der Ausarbeitung der Notstandsgesetz-Entwürfe mit. Neben seinen<br />

ausgeklügelten Morddirektiven gegen die jüdische Bevölkerung machte sich Globke für die<br />

Nazis durch die Ausarbeitung des „Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Land“ vom<br />

1. Juni 1933 (Hitlers Ermächtigungsgesetz für Preußen) „verdient“.<br />

Ferner zählte auch der heutige Ministerialdirigent und Leiter der Abteilung „Verfassung,<br />

Staatsrecht und Verwaltung“ im Bonner Innenministerium, Dr. Rudolf Toyka, zu den<br />

Mitschöpfern der Notstandsgesetze. Während des zweiten Weltkrieges war Toyka<br />

Regierungsrat beim „Reichsstatthalter im Warthegau Posen“ (Poznan), Verbindungsbeamter<br />

zur Gestapo und zum Sicherheitsdienst Himmlers.<br />

Zu den Notstandsexperten des Innenministeriums gehört auch Ministerialrat Rippich, der das<br />

Referat Verfassungsstreitigkeiten in der Unterabteilung IA leitet. Seine Erfahrungen für diese<br />

Tätigkeit holte er sich unter Himmler als SS-Führer; deshalb hielt er es nach 1945 auch für<br />

zweckdienlich, in Argentinien unterzutauchen. 1954 wurde er dann „auf Grund zuverlässiger<br />

Empfehlungen … im Bundesministerium des Innern eingestellt“, wie das „Hamburger Echo“<br />

vom 18. November 1958 mitteilte.<br />

Im Bonner Innenministerium sorgte er als Leiter des Sonderstabes „psychologische<br />

Verteidigung“ für die Bekämpfung der demokratischen Volksbefragungsaktion gegen die<br />

Atombewaffnung der Bundeswehr.<br />

Das Notdienstgesetz arbeitete der bis 1962 als leitender Verwaltungsdirektor in der<br />

Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung des<br />

Bundesarbeitsministeriums tätige Dr. Stothfang aus. Unter Hitler holte er sich seine Sporen<br />

als Ministerialrat beim berüchtigten „Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz“,<br />

Sauckel. Im Nürnberger Prozeß wurde Nazi-Gauleiter und SS-General Sauckel, der die<br />

Zwangsverschleppung Hunderttausender Bürger aus den okkupierten Staaten und ihren<br />

Einsatz als Sklavenarbeiter in Deutschland organisierte, zum Tode verurteilt.<br />

Wer diese Umstände kennt, den kann es nicht mehr verwundern, daß die Notstandsgesetze<br />

den Diktatur- und Zwangsarbeitsgesetzen Hitlers gleichkommen - nämlich Friedhofsruhe im<br />

Innern zu sichern, um die aggressiven außenpolitischen Ziele realisieren zu können. Von den<br />

Gesetzgebern des faschistischen Deutschlands, die heute genau wie damals den Interessen der<br />

aggressiven Rüstungsmonopole dienen, war nichts anderes zu erwarten.<br />

KZ-MÖRDER UND GESTAPO-SPITZEL ERTEILT GENERALAMNESTIE<br />

Die Durchsetzung des westdeutschen Justizapparates mit Blutjuristen, seine Ausrichtung auf<br />

Bonns Aggressionspolitik und gegen politisch Andersdenkende ist eine der Ursachen, daß es<br />

keine echte Verfolgung von Nazi- und Kriegsverbrechen in Westdeutschland gibt.<br />

Es wurden zwar bis 1. Januar 1964 insgesamt 12 457 Personen wegen NS-Verbrechen<br />

angeklagt. Aber nur<br />

5 234 von ihnen, das sind 42 Prozent, wurden verurteilt.<br />

3 872 Angeklagte, d. h. fast jeder dritte wurde freigesprochen. Die Verfahren gegen

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