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Justizorgane Tausende deutsche und ausländische Gegner des Hitlerkrieges. Juden, die von<br />

den Gerichten zu Gefängnis verurteilt worden waren, sind auf Anzeige Schlegelbergers<br />

hingerichtet worden. Der berüchtigte „Nacht- und Nebelerlaß“, der die Einkerkerung aller<br />

Hitlergegner ohne Haftbefehl vorsah, wurde von ihm mit ausgearbeitet. In seine Amtszeit fällt<br />

die „Polen-Strafrechtsverordnung“, die alle Sondergerichte anwies, für die geringsten<br />

Vergehen die Todesstrafe zu verhängen. Er persönlich machte den Vorschlag, die Halbjuden<br />

zu sterilisieren oder zu deportieren.<br />

Für seine Verbrechen wurde Schlegelberger im Nürnberger Juristen-Prozeß zu lebenslanger<br />

Haft verurteilt. Doch Bonn honoriert seine Blutschuld heute mit 1450 DM Monatspension.<br />

Sein Sohn Hartwig verurteilte als Oberstabsrichter der Nazi-Marine deutsche Soldaten zum<br />

Tode und nahm an ihrer Hinrichtung im Zuchthaus Brandenburg teil. (Siehe Tafel 22)<br />

Heute sorgt Dr. Hartwig Schlegelberger als Innenminister Schleswig-Holsteins dafür, daß<br />

dieses Land ein Paradies für Kriegsverbrecher ist. Seine besondere Fürsorge gilt der<br />

Vorbereitung der Notstandsdiktatur. Anläßlich eines offiziellen Besuchs des dänischen<br />

Ministerpräsidenten Krag versuchte Hartwig Schlegelberger in Faschisten-Manier, diesem die<br />

Einbeziehung Dänemarks in seine Notstandspläne zu oktroyieren. Ministerpräsident Krag<br />

quittierte diesen Eingriff in die Souveränität seines Landes, indem er die Darlegungen<br />

Schlegelbergers „nicht zur Kenntnis nahm“. (Süddeutsche Zeitung, Stuttgart, 26.727. Juni<br />

1965)<br />

Der zweite Sohn des führenden Blutjuristen Hitlerdeutschlands, Günther Schlegelberger,<br />

diente früher dem Ribbentropschen Außenministerium. Von der Erhard-Regierung wurde er<br />

ausgerech<strong>net</strong> zum Botschafter in Saigon ernannt, wo er als offizieller Vertreter der<br />

Bundesrepublik einer der Drahtzieher für die Unterstützung und Ausweitung des barbarischen<br />

Invasionskrieges der USA war.<br />

LOHN DES VERBRECHENS<br />

Alle schwer belasteten Nazi-Juristen, die auf Grund der Enthüllungen der DDR, der CSSR,<br />

der Volksrepublik Polen, Frankreichs und der Proteste demokratischer Kräfte aus aller Welt<br />

ihre Versetzung in den Ruhestand beantragten, erhalten vom Tag ihres Ausscheidens an hohe<br />

Pensionen, die die Entschädigungen ihrer Opfer weit übertreffen.<br />

Durch §116 des westdeutschen Richtergesetzes vom 8. September 1961 wurde dieser Lohn<br />

des Verbrechens gesetzlich fixiert. Danach erhalten die Blutjuristen, die zurücktraten, die<br />

volle Pension, auch vor Erreichen ihrer Altersgrenze. Alle diejenigen, die ihren Machtbereich<br />

nicht freiwillig bis zum 30. Juni 1962 aufgaben, sollten auf Bundestagsbeschluß vom 14. Juni<br />

1961 ohne Pensionszahlung ihrer Ämter enthoben werden. Doch bis heute wurde kein Fall<br />

bekannt, in dem einer der schwer belasteten Nazi-Juristen unbelohnt und zwangsweise aus<br />

seiner Position entfernt worden wäre. Das heißt, in Bonn wurden selbst die eigenen milden<br />

Bestimmungen mißachtet, um die Mörder in Richterroben zu schützen. Folgende schwer<br />

belastete Juristen quittierten ihren Dienst und erhalten Pensionen in Höhe von 1300 bis<br />

2000 DM:<br />

Name des Juristen pensioniert Zahl der von<br />

der DDR bzw.<br />

CSSR

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