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162<br />

Todesurteilssachen im Nazi-Justizministerium, und Dr. Rein, schon zur Hitlerzeit<br />

Oberstaatsanwalt beim Sondergericht Dortmund. Dazu kommen: Oberlandesgerichtspräsident<br />

Dr. Rempe - früher Oberlandesgerichtsrat im Nazi-Justizministerium; Senatspräsident Josef<br />

Schwarze - früher Landgerichtsrat im Nazi-Justizministerium; die Oberlandesgerichtsräte<br />

Boenicke -früher in der Abteilung für politische Strafsachen im Nazi-Justizministerium -,<br />

Lindemann - früher Landgerichtsrat beim Sondergericht Dortmund, und Helmut John - früher<br />

Kriegsgerichtsrat der 20. Panzerdivision und andere.<br />

Verständlich ist, daß diese leitenden Nazi-Juristen jede Gelegenheit benutzen, um ihre alten<br />

Komplicen wieder in Stellungen zu bringen, in denen sie ihren Einfluß möglichst ungehindert<br />

ausüben können. Das geschah auch im Fall des ehemaligen Oberstabsrichters Dr. Siegfried<br />

Wehdeking, Richter der 999er Strafgefangenenbrigade. Wehdeking, so heißt es in seinen<br />

Personalakten, gab sich „unendliche Mühe…, die Flüchtigen zu fassen“. Diesem Kriegsrichter<br />

wurde ein Posten zugeschanzt, der ihm die Möglichkeit gibt, im gleichen Sinne, wenn auch in<br />

anderem Gewande, zu wirken: als Strafanstaltspfarrer im Gefängnis von Werl. Und Werl<br />

gehört ebenfalls zum Oberlandesgerichtsbezirk Hamm. Der ehemalige Oberstaatsanwalt beim<br />

Sondergericht Graudenz (Grudziadz), Dr. Theodor Grunau, ist heute Regierungsdirektor im<br />

Strafvollzugsamt Hamm. Im Dezember 1941 lehnte Grunau die Begnadigung des zum Tode<br />

verurteilten polnischen Tiefbauarbeiters Franz Koslowski ab. Koslowski hatte die<br />

faschistischen Okkupationsbehörden gebeten, ihn nicht nach Deutschland zur Zwangsarbeit<br />

zu verschleppen, weil er seine alte Mutter und kranke Schwester ernähren mußte.<br />

Im vergangenen Jahr sind noch weitere ehemalige Sonder- und Kriegsrichter im<br />

Oberlandesgerichtsbezirk Hamm festgestellt worden. Ihre Namen wurden in der<br />

Dokumentation des Nationalrates der Nationalen Front des demokratischen Deutschland<br />

„Bonn sanktioniert Kriegsverbrechen“ im November 1964 veröffentlicht. Bedarf es noch<br />

eines Beweises, daß es in den anderen Oberlandesgerichtsbezirken Westdeutschlands ähnlich<br />

aussieht?<br />

EIN UNHEILVOLLER VERSTOSS<br />

Der bürgerliche englische Journalist Sefton Delmer schätzte diese gefährliche Entwicklung im<br />

„Daily Expreß“ vom 17. September 1957 folgendermaßen ein:<br />

„Von all den Verstößen gegen die alliierten Pläne, die Dr. Adenauer in den acht Jahren, die er<br />

bereits an der Macht ist, sanktioniert hat, ist nach meiner Meinung diese Wiedereinsetzung<br />

der Terrorrichter Hitlers am unheilvollsten. Denn es besteht die ständige Gefahr, daß diese<br />

Männer, die einst Steigbügelhalter gewesen sind, bereit sein werden, abermals<br />

Steigbügelhalter zu sein!“<br />

Die Internationale Föderation der Widerstandskämpfer (FIR), Wien, kam 1965 zu der<br />

Schlußfolgerung:<br />

„Die Tatsache, daß fast zwanzig Jahre nach der Kapitulation des ‚Dritten Reiches’ das<br />

Problem der Naziverbrechen noch immer nicht in befriedigender Weise gelöst worden ist, daß<br />

es die zwischenstaatlichen Beziehungen vergütet und eine Bedrohung der Zukunft darstellt,<br />

rührt daher, daß die Deutsche Bundesrepublik sich weigert, die Grundsätze ihres Strafrechtes<br />

und dessen praktische Anwendung den Prinzipien anzupassen, die sowohl vom<br />

Internationalen Recht als auch durch die Jurisdiktion aller zivilisierten Länder allgemein<br />

anerkannt werden.“

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