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153<br />

„Das Urteil erscheint bedenkenfrei… Gegenüber diesem Sachverhalt ist es ohne<br />

entscheidende Bedeutung, daß objektiv kein Staatsgeheimnis verraten worden ist…<br />

Rücksichten auf Familie und Eltern sind gegenüber dem Ausmaß des öffentlichen Interesses<br />

nicht entscheidend.“<br />

Neun der tschechoslowakischen Bürger wurden daraufhin am 3. Mai 1943 hingerichtet.<br />

(Aktenzeichen: 12 J 184/42 g)<br />

Auch das Todesurteil gegen die 35jährige Franziska Angermeier, die wegen „Brandstiftung“<br />

angeklagt war - die Tat konnte ihr vom Sondergericht überhaupt nicht nachgewiesen werden -<br />

, ging durch die Hände Liebaus. In seiner Stellungnahme vom 16. April 1943 sagte er: „Die<br />

tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen des Urteils sind bedenkenfrei. Die Verurteilte ist<br />

aus der Richtung des Tatortes kommend gesehen worden.“ Liebau behauptete, sie sei deshalb<br />

überführt, und schreibt weiter: „… vor allem der Schutz des deutschen Volkes selbst…<br />

erfordert die Vollstreckung der Todesstrafe“.<br />

Daraufhin wurde Franziska Angermeier am 7. Mai 1943 dem Henker ausgeliefert.<br />

(Aktenzeichen: 1 KLs SO 11/43)<br />

Dieser schwer belastete Nazi-Jurist wurde vom Bonner Staat offiziell dazu berufen, seine<br />

frühere Tätigkeit lediglich mit veränderten Methoden fortzusetzen. Liebau wurde<br />

Oberstaatsanwalt an der politischen Sonderstrafkammer in Lüneburg. Seine Anklageschriften<br />

glichen im Wortlaut mitunter fast denen der faschistischen Sondergerichte. In einer<br />

Anklageschrift vom 4. August 1954 (Aktenzeichen: 2b JS 306/53) gegen zwei Jugendliche<br />

heißt es z. B.: „Es besteht hinreichender Verdacht, daß auch die beiden Angeschuldigten…<br />

nach dem Verbot der illegalen FDJ (Freie Deutsche Jugend - d. Hrsg.) als Mitglieder<br />

angehört haben.“<br />

Liebau wurde erst aus seinem Amt abberufen, als die demokratische Öffentlichkeit dies durch<br />

Proteste erzwang. Aber selbst dann wurde er lediglich versetzt, und zwar als Oberamtsrichter<br />

nach Seesen. Erst im August 1967 trat er in den Ruhestand.<br />

Meusel, Johannes<br />

TODESSTRAFE, WEIL SIE SICH ESSWAREN BESCHAFFTEN<br />

heute:<br />

Landgerichtsdirektor in Göttingen.<br />

Die Vettern Drahomir und Miroslaus Moldrzyk, 22 und 21 Jahre alt, tschechoslowakische<br />

Staatsbürger, wurden am 27. Mai 1944 vom Sondergericht Bielitz (Bielsko) wegen<br />

„Kriegswirtschaftsverbrechen“ zum Tode verurteilt. Den Vorsitz hatte in dieser Verhandlung<br />

der Nazi-Richter Johannes Meusel, vor 1945 Landgerichtsdirektor bei den Sondergerichten<br />

Breslau (Wroclaw) und Bielitz.<br />

Angesichts der Hungerration für Tschechen hatten sich die jungen Männer über Mittelsleute<br />

Bezugscheine für bewirtschaftete Lebensmittel beschafft. Für den Nazi-Richter Meusel und<br />

seine Blutrichter-Kollegen war es von vornherein beschlossene Sache, beide „im Namen des<br />

deutschen Volkes“ zum Tode zu verurteilen.

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