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die Träger dieser Krankheit, zusammen mit unzähligen Flöhen, Wanzen und anderem<br />

Ungeziefer plagten die Insassen dieser Lager. Als Ergebnis der schmutzigen Zustände in<br />

diesen Lagern hatten fast alle Ostarbeiter Hautkrankheiten. Die mangelnde Ernährung<br />

verursachte Fälle von Hunger-Ödem, Nephritis und Shighekruse.“ (IMT, Bd. III, S. 495)<br />

Mit welchen bestialischen Methoden ausländische Zwangsarbeiter von Rüstungsindustriellen<br />

zu Tode geschunden wurden, kam auch in den von ihnen angewandten Strafsystemen zum<br />

Ausdruck. Das vom Graetz-Konzern während des zweiten Weltkrieges entwickelte und<br />

praktizierte betriebseigene Strafsystem ermöglichte dem Konzern die Ausplünderung der<br />

Zwangsarbeiter und Juden bis zur völligen physischen Erschöpfung. Folgende Strafen<br />

wendete dieser Konzern, dessen „Betriebsführer“ Erich Graetz von Hitler zum<br />

„Wehrwirtschaftsführer“ ernannt worden war und in dessen Aufsichtsrat die Deutsche Bank<br />

vertreten war, an:<br />

„Ordnungsübung nach der Arbeitszeit, Zuteilung zum Straftrupp nach der Arbeitszeit,<br />

Entziehung der Mittagsverpflegung bis zu 3 Tagen, Dunkelhaft bei Wasser und Brot ohne<br />

Schlafgelegenheit, Verbot von ärztlicher Betreuung.“ (Archiv des VEB Werk für Signal- und<br />

Sicherungstechnik, Berlin-Treptow, Bestand: Graetz-Konzern)<br />

Oftmals griffen die Rüstungsindustriellen zur Prügelstrafe, um die ausländischen<br />

Zwangsarbeiter einzuschüchtern. Außerdem waren diese Arbeiter der „… ständigen Aufsicht<br />

der Gestapo und der SS unterworfen, und wenn sie versuchten, ihre Arbeitsstellen zu<br />

verlassen, wurden sie in Erziehungs- oder Konzentrationslager überführt“. (IMT, Bd. l, S.<br />

276)<br />

Der Hescho-Konzern in Hermsdorf/Thür., dessen Belegschaft zu 53 Prozent aus<br />

ausländischen Zwangsarbeitern bestand, übergab ständig deutsche und ausländische Arbeiter<br />

der Gestapo, um die „Betriebsruhe“ zu wahren und jeden Willen zum Widerstand zu brechen.<br />

Die Rüstungsindustriellen fürchteten die Solidarität der deutschen mit den ausländischen<br />

Arbeitern. In Betriebsbekanntmachungen drohten sie deutschen Arbeitern mit Schwerststrafen<br />

und in vielen Fällen sogar mit der Todesstrafe. (Siehe Tafel 7, Archiv des VEB Galvanik<br />

Leipzig, Bestand: Langbein Pfanhauser Werke AG und Archiv des VEB Keramische Werke<br />

Hermsdorf, Bestand: Hescho-Konzern)<br />

Die Großindustriellen schreckten nicht davor zurück, auch Kinder nach Hitlerdeutschland zu<br />

deportieren, um sie der Rüstungsproduktion nutzbar zu machen. Weil das faschistische<br />

Regime für polnische und russische Kinder einen Kinderschutz ausschloß, wurde die<br />

Kinderarbeit zum lukrativsten Geschäft überhaupt. Viele Konzerne forderten Kinder an und<br />

führten sie unter Angabe ihrer Tätigkeitsbereiche in den Personalakten. So befanden sich z. B.<br />

beim Hescho-Konzern, der aufs engste mit der Deutschen Bank liiert war, Kinder im Alter<br />

von acht Jahren. Für sie wurde ein Stundenlohn von 11 Pfennig festgelegt. (Siehe Tafel 8,<br />

Archiv des VEB Keramische Werke Hermsdorf, Bestand: Hescho-Konzern) Der Reingewinn<br />

des Hescho-Konzerns erhöhte sich auf diese Weise von 774 000 RM im Jahre 1938 auf 10,4<br />

Millionen RM im Jahre 1942.<br />

Viele Kinder, die mit ihren Müttern oder auch getrennt von ihren Eltern nach Deutschland<br />

deportiert waren, wurden Opfer der deutschen Konzernherren. Sie starben an den Folgen<br />

unmenschlicher Ausbeutung und Mißhandlung.<br />

„SEGENSREICHE FREUNDSCHAFT“ MIT DER SS

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