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146<br />

heute:<br />

Senatspräsident beim Finanzgericht in Hannover.<br />

Der am 10. August 1911 geborene Paul Berkheim hatte sich jahrelang als<br />

Gelegenheitsarbeiter durchs Leben schlagen müssen. Für ihn als „Halbjuden“ „ war es unter<br />

dem Regime der globkeschen Rassengesetze sehr schwer, eine feste Arbeitsstelle zu finden.<br />

Endlich, im Jahre 1941, gelang es ihm, der nach Globkes Namensrecht den zweiten<br />

Vornamen Israel tragen mußte, als Hausdiener und Aushilfskellner eine Anstellung zu<br />

bekommen. Doch kurze Zeit darauf wurde er wieder aus dem Arbeitsverhältnis gerissen -<br />

diesmal für immer.<br />

Paul Berkheim besaß eine „arische“ Freundin. Nach dem „Blutschutzgesetz“ Globkes war das<br />

ein Verbrechen, denn nach seinen Paragraphen 2 und 5 war der Verkehr zwischen Juden und<br />

„Ariern“ unter Zuchthausstrafe gestellt. In seinem Kommentar zu §2 des „Blutschutzgesetzes“<br />

schrieb Globke sogar: „Sie (die Nürnberger Gesetze - d. Hrsg.) zwingen den Mischling, den<br />

Bastard, zum Aussterben.“<br />

Laut Urteil habe Paul Berkheim „innerhalb eines Zeitraumes von weniger als 5 Jahren drei<br />

vorsätzliche Verbrechen begangen… Die Gesamtwürdigung der Tat ergibt, daß er ein<br />

gefährlicher Gewohnheitsverbrecher ist.“<br />

Eine ursprünglich vom Sondergericht Berlin verhängte Strafe von sieben Jahren Zuchthaus<br />

war dem Reichsgericht noch nicht hoch genug. Es wurde Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt.<br />

Die Strafsache ging zur nochmaligen Verhandlung nach Berlin.<br />

In dieser zweiten Verhandlung, die am 9. April 1943 vor dem Sondergericht III Berlin<br />

stattfand, wirkte der damalige Staatsanwalt Dr. Wolfgang Berthold als Ankläger. Auf seinen<br />

Antrag wurde Berkheim „wegen Rassenschande in drei Fällen zum Tode… verurteilt“.<br />

(Aktenzeichen: Sond.III 1DKLs 35/42 -783/42) Die Urteilsbegründung zeigt, wie gering das<br />

Leben eines jüdischen Bürgers von den Nazi-Juristen eingeschätzt wurde. Es heißt dazu unter<br />

anderem: „Die Rassenschande ist an und für sich schon ein Verbrechen…, das sich gegen<br />

den Bestand des deutschen Volkstums richtet…, wo sich das deutsche Volk im Kampf um<br />

seine vom Weltjudentum bedrohte … Zukunft befindet… Der Unwert seiner Persönlichkeit…<br />

läßt seine weitere Duldung … als untragbar erscheinen.“<br />

Dieses Schandurteil wurde bereits vor vier Jahren vom Ausschuß für Deutsche Einheit in der<br />

Dokumentation „Belohnte Mörder“ veröffentlicht. Inzwischen wurden noch weitere fünf<br />

Todesurteile aufgefunden, an denen Berthold mitwirkte. Dieser Mörder wurde 1966 sogar<br />

zum Senatspräsidenten beim Finanzgericht ernannt. (Siehe Tafel 25)<br />

Dally, Karl<br />

KONSTRUIERTE MORDVERSUCH<br />

heute:<br />

Landgerichtsdirektor in Duisburg.<br />

Der heute in Duisburg lebende und zum Landgerichtsdirektor avancierte ehemalige Nazi-<br />

Richter Karl Dally verurteilte am 5. November 1941 vor dem Sondergericht in Bromberg<br />

(Bydgoszcz) den polnischen Staatsbürger Ignatz Lorenz wegen „Mordversuchs“ zum Tode.<br />

(Aktenzeichen: 6 SD KLs. 46/41)

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