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getrieben“ hätte. Bei diesem Unfall war niemand verletzt worden. Trotzdem behauptete das<br />

Gericht, dieser Zusammenstoß könne nur mit der Höchststrafe gesühnt werden. Das Gericht<br />

gab also zu, daß es selbst nach den Nazi-Gesetzen die Möglichkeit hatte, auf eine geringere<br />

Strafe zu erkennen. Als Begründung für die Todesstrafe wurde ein „Abschreckungsbedürfnis“<br />

konstruiert und zynisch hinzugesetzt: „…auch wenn die persönlichen Verhältnisse des<br />

Angeklagten und sein leichter Schwachsinn berücksichtigt werden“.<br />

Vor fünf Jahren haben der Verband der Antifaschistischen Widerstandskämpfer der CSSR<br />

und der Sozialistische Studentenbund Westdeutschlands gegen Rhode Strafantrag gestellt.<br />

Rhode ist auf der Kriegsverbrecherliste der Regierung der CSSR unter der Nummer A 38/88<br />

verzeich<strong>net</strong>. Anfang August 1962 erklärte ein Sprecher des Landesjustizministeriums von<br />

Schleswig-Holstein ausdrücklich, daß die Willkürurteile Rhodes bekannt seien. Zynisch<br />

bemerkte der Sprecher, daß seine Behörde aber nicht daran denke, Rhode zur Verantwortung<br />

zu ziehen.<br />

110 Todesurteile wurden bisher aufgefunden, die Rhode beantragte. Trotzdem stellte die<br />

Staatsanwaltschaft Kiel das gegen Rhode eingeleitete Ermittlungsverfahren am<br />

8. Dezember 1960 (Aktenzeichen: 2 Js 840/59) ein. Rhodes „Erfahrungen“ als Anwalt des<br />

Todes sollen in den Dienst des neuen Strafgesetzbuches und der Notstandsdiktatur gestellt<br />

werden.<br />

Schüle, Erwin<br />

VERURTEILTER KRIEGSVERBRECHER<br />

WURDE BONNER NAZI-„JÄGER“<br />

heute:<br />

Bis 31. August 1966 Leiter der Ludwigsburger Zentralstelle zur Aufklärung<br />

nationalsozialistischer Gewaltverbrechen, danach Oberstaatsanwalt in Stuttgart.<br />

„Im Jahre 1933 trat ich der SA bei und bin seit 1935 Parteigenosse“, das schrieb Erwin<br />

Schule eigenhändig in seinem Lebenslauf am 3. September 1943 „im Felde“.<br />

Welche Rolle er dort spielte, geht daraus hervor, daß er in der Sowjetunion als<br />

Kriegsverbrecher zu 25 Jahren Zwangsarbeit verurteilt wurde. Schule gehörte seit März 1943<br />

als Ordonnanzoffizier der Abteilung IC des Divisionsstabes der 215. Infanteriedivision an, die<br />

vor Leningrad die „Politik der verbrannten Erde“ und der Aushungerung der<br />

Zivilbevölkerung praktizierte. Unmittelbar vor Kriegsende befehligte er noch eine der<br />

berüchtigten Sonderstrafkompanien, und zwar die der 253. Infanteriedivision.<br />

Die Vergangenheit des heutigen Oberstaatsanwalts diente Bonn als Empfehlung, ihn als<br />

Verantwortlichen für die mit großem Propagandaaufwand gebildete Zentralstelle zur<br />

Aufklärung der Naziverbrechen einzusetzen. Ihm war von vornherein die Rolle zugedacht, die<br />

von Bonn seit Bestehen der Bundesrepublik systematisch betriebene Politik des Schutzes der<br />

Nazi- und Kriegsverbrecher unter dem Deckmantel der Zentralstelle fortzusetzen. In der Tat<br />

wurde auch seit Bestehen der Zentralstelle z.B. nicht einer der Schreibtischmörder vor Gericht<br />

gestellt, deren Federstrich mitunter den Tod Tausender und Zehntausender Menschen<br />

bedeutete.<br />

Nachdem die Bonner Regierung am 5. November 1964 im Widerspruch zum Willen der<br />

Völker und zum Völkerrecht beschlossen hatte, die Nazi- und Kriegsverbrechen im Mai 1965<br />

verjähren zu lassen, sprach sich auch Schule für die Verjährung aus.

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