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setzte jedoch die Unterbringung in einem „Arbeitshaus“, d. h. in einem Konzentrationslager<br />

durch, was meist einem Todesurteil gleichbedeutend war. (Aktenzeichen: KLs. 37/42)<br />

Ein weiteres Opfer der „Rechtsauffassungen“ Drehers ist der Gärtner Josef Knoflach. Gegen<br />

ihn erwirkte Dreher beim Sondergericht Innsbruck das Todesurteil, weil er ein Fahrrad<br />

unbefugt benutzt hatte und einige Lebensmittel entwendete, also Mundraub beging.<br />

Obwohl Drehers Name schon 1959 in der Dokumentation „Wir klagen an“ genannt wurde,<br />

wovon das Bundesjustizministerium und alle wichtigen Justizinstitutionen Kenntnis erhielten,<br />

wurde Dreher dennoch kein Haar gekrümmt. Im Gegenteil. Nachdem zwei Beauftragte des<br />

Generalstaatsanwalts der DDR in Westdeutschland zwei Todesurteile übergeben hatten, an<br />

denen Dreher mitwirkte, avancierte er - gleichsam als Prämiierung für seine Verbrechen -<br />

vom Ministerialrat zum Ministerialdirigenten.<br />

Als Koordinierungsreferent und Berichterstatter der Großen Strafrechtskommission übt er<br />

maßgeblichen Einfluß auf den Strafgesetzbuchentwurf aus. So will er z.B. den Gegnern der<br />

Bonner Politik das Wahlrecht nehmen:<br />

„Meines Erachtens geht das Grundgesetz davon aus, daß der Staatsbürger einerseits zwar<br />

abstimmen kann, wie er will, daß er andererseits jedoch so abstimmen soll, wie es nach<br />

seiner Auffassung für das Wohl des Staates am besten ist. Wenn ein Staatsbürger nun aber<br />

sozusagen einen Dolchstoß in den Rücken des Staates führt und damit zeigt, daß er gegen das<br />

Wohl der Gemeinschaft eingestellt ist, dürfte es durchaus sinnvoll sein, ihm das Wahlrecht zu<br />

nehmen.“ (Protokoll der Großen Strafrechtskommission, Bd. X, S. 253)<br />

Bei der Beratung des „Landesverrates“ forderte Dreher, im Grundtatbestand ein<br />

Gefährdungsdelikt genügen zu lassen: „An sich hätte ich keine Bedenken, im<br />

Grundtatbestand ein Gefährdungsdelikt genügen zu lassen…“ (A. a. O., S. 210) Den Streik<br />

sieht Dreher als verbotenes „Mittel der Parlamentsnötigung“. (A. a. O., S. 261)<br />

Der Rechtsverdreher und Feind der Demokratie Dreher ist der Typ eines „erfahrenen Nazi-<br />

Juristen, auf den die Bonner Regierung im Interesse ihrer volksfeindlichen Politik nicht<br />

verzichten will.<br />

Felmy, Heimfried<br />

DIE GESTAPO WAR IHM ZU MILD<br />

heute:<br />

Staatsanwalt in Oldenburg.<br />

Weil er seine alte Mutter nicht verlassen wollte und außer ihr noch eine kranke Schwester<br />

ernähren mußte, bat der nicht vorbestrafte Tiefbauarbeiter Franz Koslowski, geboren am<br />

3. September 1912, die zuständigen Okkupationsbehörden der Nazis, ihn nicht nach<br />

Deutschland zu verschleppen. Vom Arbeitsamt war ihm versprochen worden, seine Bitte zu<br />

berücksichtigen. Er müsse aber bis zum nächsten Tag eine Bescheinigung über<br />

Vollbeschäftigung in der Umgebung vorlegen. Als er dieser Aufforderung nachkam, wurde er<br />

von einem Angestellten des Arbeitsamtes als arbeitsunwillig bezeich<strong>net</strong>, am Kragen gepackt<br />

und der Polizei übergeben. Nach Aussagen der Beamten soll es zu einem Handgemenge<br />

zwischen beiden gekommen sein.

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