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Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>- <strong>Vorpommern</strong>-<br />

II.GRUNDLAGEN<br />

2 DIE NATURGÜTER<br />

- Klima exponierter küstennaher Hochflächen (Sigma σ)<br />

- <strong>Mecklenburg</strong>er Klima (Alpha α) - stärker maritim beeinflusst<br />

- Neubrandenburger Klima (Beta β) - schwächer maritim beeinflusst<br />

- Altmärkisches Klima (Delta δ) - schwächer maritim beeinflusst<br />

- Südmärkisches Klima (Gamma γ) - kontinental beeinflusst<br />

Klimafaktoren<br />

Die wesentlichen Klimafaktoren sind: Niederschlag (Niederschlagsmengen und -verteilung), Lufttemperatur<br />

(Durchschnittstemperaturen, Temperaturamplituden und -extreme), Bewölkung, Windverhältnisse<br />

und Großwettertypen. Beispielhaft sind in der Textkarte 6 der mittlere Jahresniederschlag und<br />

die mittlere Dauer der Vegetationsperiode dargestellt. Aus beiden Faktoren wird der stärkere kontinentale<br />

Klimaeinfluss im südöstlichen Landesteil deutlich, wo der Jahresniederschlag unter 500 mm<br />

liegt.<br />

Globale Klimasituation<br />

Durch die anhaltenden erheblichen anthropogenen Emissionen klimarelevanter Gase seit Mitte des 19.<br />

Jahrhunderts und weitere menschliche Nutzungseinflüsse z.B. in Form von Moorentwässerung und<br />

Abholzung von Urwäldern hat eine weltweite Klimaveränderung begonnen, die sich fortsetzen wird 1 .<br />

Bereits jetzt ist eine Zunahme von CO 2 um 31% und ein Anstieg von Methan um 151 % festzustellen.<br />

Der bisher verzeichnende Temperaturanstieg um 0,6 °C wird bis zum Jahre 2100 in Abhängigkeit von<br />

der weiteren Entwicklung in einem Bereich von 1,4 bis 5,8 °C prognostiziert. Die Folgen dieser Entwicklung<br />

sind bereits heute spürbar. So waren die 90er Jahre das wärmste Jahrzehnt seit Beginn der<br />

Temperaturmessung. Der mit der Erwärmung verbundene Meeresspiegelanstieg liegt bereits im Bereich<br />

von 10 bis 20 cm und könnte bis 2100 bis zu 88 cm erreichen. Daraus ergibt sich für <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong><br />

eine Häufung und Verstärkung von Flutkatastrophen sowie eine permanente Überflutung<br />

von Niederungsgebieten, wovon u.a. Teile von Usedom, Peenemündung und Anklam, Greifswald,<br />

Warnemünde, Rostocker Heide, Fischland und Darß betroffen wären.<br />

Bei den Auswirkungen auf die Wetterentwicklung werden eine Zunahme von extremen Wetterereignissen,<br />

eine Zunahme der Winterniederschläge und eine Abnahme der Niederschläge im Sommerhalbjahr<br />

erwartet. Neben den negativen Auswirkungen auf die Landwirtschaft ist auch eine Destabilisierung<br />

der natürlichen Ökosysteme nicht auszuschließen 2 . Das höchste Risiko für eine Minderung der<br />

biologischen Vielfalt besteht für Küsten- und Feuchtlebensräume. Für die Ostseeküsten werden Rückgänge<br />

der Küstenfeuchtgebiete durch Überschwemmungen und erhöhte Erosion bis zum Jahr 2080 bis<br />

zu annähernd 100 % geschätzt 3 .<br />

Luft<br />

Im Land besteht ein Landesluftmessnetz aus neun Stationen, an denen die Immissionsbelastung durch<br />

gasförmige Schadstoffe und Stäube gemessen werden. In den folgenden Tabellen sind die Jahresmittelwerte<br />

für die Luftschadstoffe SO 2 , NO 2 und Schwebstaub der Jahre 1996 und 1998 exemplarisch<br />

für die Stationen Schwerin und Selmstorf dargestellt. Tab. 33 zeigt den Langzeitkennwert I1, Tab. 34<br />

den Kurzzeitkennwert I2 als 98-Perzentilwert. Diese werden den Immissionsnormativwerten (IW1,<br />

IW2) der TA-Luft 1986 und den Mindeststandards zur Vorsorge 4 gegenübergestellt.<br />

1 Zwischenstaatlicher Ausschuss über Klimaveränderungen (IPCC) 3. Bericht 2001 in Shanghai , Umwelt (3) S. 152-155<br />

2 BM (1997): Klimaschutzkonzept <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong><br />

3 Zwischenstaatlicher Ausschuss für Klimawandel (2002): Klimawandel und Biologische Vielfalt. Umwelt, (6).<br />

4 KÜHLING, W. (1986): Planungsrichtwerte für die Luftqualität - Entwicklung von Mindeststandards zum Schutz vor schädlichen<br />

Immissionen als Konkretisierung der Belange empfindlicher Raumnutzungen.<br />

88 08.03

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