24.12.2013 Aufrufe

Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />

III Entwicklungskonzeption<br />

3. Maßnahmen (Handlungskonzept)<br />

Die Umsetzung ist durch § 19 LNatG, welcher die Errichtung von baulichen Anlagen in einem Küstenschutzstreifen<br />

von 200 m land- und seewärts untersagt, und durch § 89 LWaG, welcher die Bebauung<br />

an der Küste einschränkt, gegeben.<br />

Zusätzlich zu dem generellen Küstenschutzstreifen sieht diese Empfehlung vor, dass eine Zone von<br />

mindestens drei Kilometern landwärts der Mittelwasserlinie als Küstenplanungszone eingerichtet<br />

wird. In dieser Planungszone sollen die Auswirkungen großräumiger Eingriffe in Natur und Landschaft<br />

zuvor in einem Landnutzungsplan beurteilt werden.<br />

Instrumente zur Umsetzung dieser Forderungen sind die Gutachtlichen Landschaftsrahmenpläne und<br />

die Regionalen Raumordnungsprogramme.<br />

Umsetzung durch Kompensation im Rahmen der Eingriffsregelung<br />

Die Eingriffsregelung kann durch eine mit den Zielsetzungen abgestimmte Auswahl von Kompensationsmaßnahmen<br />

Möglichkeiten zur Regeneration beeinträchtiger Salzgraslandstandorte bieten. So<br />

sollen Maßnahmen zur Wiederherstellung des natürlichen Wasserhaushaltes in Feuchtgebieten nach<br />

landesweiter Vorgabe bei der Auswahl von Kompensationsmaßnahmen im Zuge der Eingriffsregelung<br />

vorrangig berücksichtigt werden.<br />

Für die Landschaftszone „Ostseeküste“ wird die Wiederherstellung von Küstenüberflutungsbereichen<br />

mit dem Biotoptyp „Salzgrasland“ als ein Kompensationsschwerpunkt genannt (vgl. Kap. III-3.1.2.1).<br />

Projektförderung, Flächenkauf: Moorschutzkonzept<br />

Der Schutz und die Entwicklung von Küstenüberflutungsmooren kann über das Moorschutzkonzept<br />

umgesetzt werden (vgl. III.3.1.2.1). Flächen, die nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden können,<br />

sollen erworben werden. Salzgrasland soll jedoch vorrangig beweidet werden.<br />

Vertragsnaturschutz: Naturschutzgerechte Grünlandnutzung<br />

Für die pflegende Bewirtschaftung von Salzweiden bietet das Förderprogramm „Naturschutzgerechte<br />

Grünlandnutzung“ mit dem Programmtyp „Salzgrasland“ geeignete Voraussetzungen (vgl. Kap. III-<br />

3.1.2.1). Gebiete mit ornithologischer Bedeutung müssen ausreichend groß sein und der Einfluss von<br />

Beutegreifern muss beherrschbar sein.<br />

3.1.1.3 Rastplatzfunktion der Küstengewässer für Vogelarten<br />

Küstengewässern kommt weiträumig eine besonders hohe Bedeutung, sowohl für die Überwinterungsperiode<br />

(Eintreffen im Herbst bis Heimzug im Frühjahr), den Frühjahrszug sowie die Mauserund<br />

Herbstzugperiode (Rast- und Zugvögel). Der Greifswalder Bodden und die Pommersche Bucht<br />

sind die wichtigsten Überwinterungsgebiete im deutschen Ostseeraum. Die Oderbank gehört darüber<br />

hinaus zu den zehn wichtigsten Überwinterungsgebieten für Meeresvögel im gesamten Ostseeraum 1 .<br />

Bedeutung der Küstengewässer für die ökologischen Gruppen 2 :<br />

− Seetaucher und Lappentaucher erreichen v.a. in den nördlichen und östlichen Wieken Rügens und in der<br />

Pommerschen Bucht international bedeutsame Konzentrationen.<br />

− Alken und Lummen haben ihren Schwerpunkt im zentralen Teil der Ostsee.<br />

− Tauchenten und Säger, die individuenstärkste Gruppe rastender Vögel, sind die Charaktervögel flacher<br />

Gewässer der Bodden und großen Buchten. International bedeutsame Konzentrationen finden sich v.a. in<br />

der Pommerschen Bucht, an der pommerschen Boddenküste und in der Wismarbucht.<br />

− Schwäne, Gänse, Schwimmenten, Kraniche und Rallen nutzen (neben Binnengewässern, vgl. Kap. III-<br />

3.1.3.4) sehr flache, v.a. ufernahe Küstengewässer. Ihre Nahrung suchen sie zum Teil, teilweise auch ausschließlich,<br />

auf dem Land (vgl. Kap. III-3.1.4.1).<br />

Die Maßnahmen zur Sicherung der Rastplatzfunktion werden in Tab. 48 erläutert.<br />

1 Institut für Angewandte Ökologie (1998), DURINCK et al. (1994), I.L.N. (1996b)<br />

2 I.L.N. (1998)<br />

08.03 173

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!