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Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

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Vorwort<br />

Kein Bundesland in Deutschland ist so geprägt durch „Landschaft“ im Wortsinne wie <strong>Mecklenburg</strong>-<br />

<strong>Vorpommern</strong>. Einzigartig ist unser Reichtum an natürlichen Küsten-, Gewässer-, Feucht- und<br />

Moorlandschaften sowie an Alleen, naturnahen Hecken, Wäldern und Grünlandgebieten. Aber auch<br />

die ackerbaulich genutzten Flächen stellen vielfach große Freiräume dar, die zum Beispiel wichtig für<br />

rastende Zugvögel und Tiere mit großen Raumansprüchen sind.<br />

Dieser Reichtum an Pflanzen, Tieren und Lebensräumen bedeutet für unser Land gleichzeitig eine<br />

Verpflichtung und eine Chance. Eine Verpflichtung vor allem auch gegenüber künftigen Generationen<br />

ist es, diesen Reichtum zu erhalten und zu mehren. Dies erfordert sowohl den Schutz von<br />

Naturlandschaften vor Nutzungen als auch die naturschonende land- und forstwirtschaftliche Nutzung<br />

von Kulturlandschaften. Zugleich ist es eine Chance, diesen Reichtum angemessen erlebbar machen<br />

zu können und künftig in noch größerem Umfang für die Erholung der Menschen nutzen zu können.<br />

Damit werden auch die Grundlagen für einen nachhaltigen Tourismus in <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong><br />

gesichert.<br />

Notwendig ist also ein Ausgleich der Interessen zwischen dem Schutz und der Nutzung, wobei die<br />

Ökologie (Lehre vom Naturhaushalt) Grundlage der Ökonomie (Lehre vom Haushalten) sein sollte.<br />

Angesichts der natürlichen Bedingungen haben nur wenige Bundesländer neben <strong>Mecklenburg</strong>-<br />

<strong>Vorpommern</strong> solche großräumige Möglichkeiten, gleichzeitig eine nachhaltige wirtschaftliche<br />

Entwicklung und den Schutz von Landschaft zu ermöglichen. Das Instrument des Naturschutzes, einen<br />

fairen Interessenausgleich zu ermöglichen und vorsorgend Konflikte zu vermeiden, ist die<br />

Landschaftsplanung.<br />

Nach den Bestimmungen unseres Landesnaturschutzgesetzes ist es Aufgabe der Landschaftsplanung,<br />

die Ziele des Naturschutzes einschließlich der Vorsorge für die Erholung des Menschen darzustellen<br />

und zu begründen. Dabei sind die verschiedenen Anforderungen an einen nachhaltigen Schutz des<br />

Naturhaushaltes mit den einzelnen Naturgütern zu einem internen Ausgleich zu bringen. Die<br />

Ergebnisse der Landschaftsplanung sind Grundlage für den Schutz, die Pflege und die Entwicklung<br />

von Natur und Landschaft sowie zur Vorsorge für die Erholung. Gleichzeitig bilden die Aussagen der<br />

Landschaftsplanung eine begründete Grundlage, um konfliktarme Entwicklungen von Siedlungen, der<br />

Infrastruktur und von Bodennutzungen zu gewährleisten. Damit leistet die Landschaftsplanung einen<br />

Beitrag zur Planungssicherheit und zur Beschleunigung von Prüfungs- und Zulassungsverfahren bei<br />

Investitionsvorhaben. Die Landschaftsplanung soll auf diese Weise ökologische Grundlagen für die<br />

Durchsetzung einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agenda 21 liefern.<br />

Die Landschaftsplanung auf Landesebene wird als „<strong>Gutachtliches</strong> <strong>Landschaftsprogramm</strong>“ bezeichnet,<br />

das ich nunmehr in der aktuellen Fassung vorlege. Seit Verabschiedung des ersten „Vorläufigen<br />

Gutachtlichen <strong>Landschaftsprogramm</strong>“ im Jahre 1992 wurde intensiv an der Erstellung landesweiter<br />

Planungsgrundlagen gearbeitet. Fußte das Planwerk von 1992 noch wesentlich auf<br />

Übersichtsdarstellungen und Expertenwissen von Landeskundigen, stellen heute landesweit<br />

digitalisiert vorliegende Bestandsaufnahmen der Arten, Lebensräume und Landschaften eine<br />

umfassende und solide Planungsgrundlage für die Landschaftsplanung dar.<br />

Die schrittweise Vervollständigung der Naturschutzdaten durch Erfassung und Verarbeitung in<br />

Geographischen Informationssystemen ermöglicht eine flexible, an die aktuellen Rahmenbedingungen<br />

angepasste Landschaftsplanung. Gleichzeitig unterliegen viele Datenbestände infolge der<br />

Computererfassung einer kontinuierlichen Fortschreibung. Für die Planungspraxis ergeben sich<br />

dadurch Möglichkeiten einer immer besseren Begründung der Planungsinhalte, andererseits können<br />

bestimmte Planungsinhalte schnell überholt sein, so dass übliche Fortschreibungszeiträume von 8 – 10<br />

Jahren den heutigen Verhältnissen nicht mehr gerecht werden. Künftig wird also eine gleitende

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