Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern
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III Entwicklungskonzeption<br />
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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />
3. Maßnahmen<br />
Die Wiederherstellung natürlicher Wasserstände von Moorstandorten und damit verbundene Nutzungsbeschränkungen<br />
bis hin zur Nutzungsaufgabe (vgl. Karte V: Schwerpunktbereich Moore);<br />
Ausgleichspflichtige Einschränkungen aufgrund von Schutzgebietsausweisungen zur Umsetzung<br />
der Anforderungen zum Netz NATURA-2000 auf der Grundlage von Managementplänen;<br />
- Der ökologische Landbau, der im besonderen Maße Umweltbelangen Rechnung trägt (z. B. zur<br />
Erhaltung der biologischen Vielfalt 12 ). Der Flächenanteil des ökologischen Landbaus soll daher<br />
erweitert werden (vgl. Kap. III-3.1.3.3).<br />
Die Entschädigung von Nutzungseinschränkungen erfolgt entweder über Ausgleichszahlungen (bei<br />
ordnungsrechtlichen Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen wie Schutzgebietsausweisungen) oder aber<br />
über freiwillige Bewirtschaftungsvereinbarungen (Vertragsnaturschutz, vgl. Kap. III-3.1). Dem Vertragsnaturschutz<br />
soll Vorrang vor ordnungsrechtlichen Maßnahmen eingeräumt werden, die Möglichkeiten<br />
der finanziellen Förderung mit Mitteln der EU auf der Grundlage der VO 1257/1999 zur<br />
Entwicklung der ländlichen Räume soll konsequent genutzt werden (Agrarumweltmaßnahmen, Ausgleichszahlungen<br />
für umweltspezifische Einschränkungen in NATURA-2000-Gebieten, Investitionsförderung,<br />
vgl. folgende Tabelle 84). Für NATURA-2000-Gebiete sollen Managementpläne die<br />
Grundlage für freiwillige Vereinbarungen oder ordnungsrechtliche Maßnahmen bilden.<br />
Strukturentwicklung<br />
Die Förderung der Landwirtschaft im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union<br />
wurde mit der Agenda 2000 mit einer stärkeren Berücksichtigung der Umweltbelange verbunden, eine<br />
noch stärkere Verknüpfung der Agrar- und Umweltpolitik wird für die nächste Agenda 2007 angestrebt<br />
(vgl. EU-KOM 2001-162 3 , AMK/UMK 4 , DAF 1995). Maßnahmen zur Marktordnung, der einzelbetrieblichen<br />
und agrarstrukturellen Förderung sind danach mit den Belangen des Natur- und<br />
Umweltschutzes zu harmonisieren.<br />
Der Umfang der Agrarumweltmaßnahmen soll durch den Einsatz frei werdender Modulationsmittel<br />
erhöht werden. Neue Agrarumweltmaßnahmen sollen auch Benachteiligungen durch die Umsetzung<br />
des Netzes NATURA-2000 ausgleichen (Art. 16 der VO EG 1257/99 5 ) sowie Naturschutzmaßnahmen<br />
im Privatwald honorieren (vgl. folgendes Kapitel).<br />
Die Honorierung ökologischer Leistungen, z.B. über den Vertragsnaturschutz, soll zukünftig weniger<br />
maßnahmenorientiert sondern stärker zielorientiert stattfinden, d.h. an einen definierten zu erreichenden<br />
ökologischen Zustand gebunden sein 6 .<br />
Im Rahmen der Gewährung von Tierbeihilfen soll die grünlandgebundene Rinderhaltung gesichert und<br />
nach Möglichkeit gesteigert werden, um das landschaftsprägende Grünland durch raufutterfressende<br />
Tiere großflächig erhalten zu können. Derzeit beträgt der Großviehbesatz je ha Futterfläche im Landesdurchschnitt<br />
lediglich 1,25 GV/ha, damit besteht aktuell für rund 80.000 ha Grünland kein direktes<br />
Nutzungsinteresse mehr 7 . Aus landwirtschaftlicher Sicht wird eine Mindestbesatzstärke von 0,6 GV/ha<br />
(ganzjährig) vorgeschlagen. Betriebswirtschaftlich möglichst rentable Haltungsformen (z.B. Mutterkuhhaltung)<br />
oder der Einsatz bestimmter Arten und Rassen (z.B. Heckrinder, Pferde) sollen auch aus<br />
Naturschutzsicht begünstigt werden.<br />
1 PIORR, A., WERNER, W. (1998): Nachhaltige landwirtschaftliche Produktionssysteme im Vergleich: Bewertung von Umweltindikatoren.<br />
agrarspectrum 28.<br />
2 Umweltgutachten (2002)<br />
3 EU-KOM (2001): Aktionsplan zur Erhaltung der Biologischen Vielfalt im Bereich der Naturressourcen<br />
4 Gemeinsame Konferenz der Agrar- und Umweltminister (2001): Eckpunkte zu einer verbraucherfreundlichen und umweltgerechten<br />
Landwirtschaft<br />
5 Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Rates über die Förderung und Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen<br />
Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), L 160.<br />
6 Umweltgutachten (2000)<br />
7 LM M-V (2000): Agrarkonzept 2000. Perspektiven zur Nutzung von Niedermoorgrünland.<br />
242 08.03