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Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

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III Entwicklungskonzeption<br />

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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />

3. Maßnahmen<br />

Die Wiederherstellung natürlicher Wasserstände von Moorstandorten und damit verbundene Nutzungsbeschränkungen<br />

bis hin zur Nutzungsaufgabe (vgl. Karte V: Schwerpunktbereich Moore);<br />

Ausgleichspflichtige Einschränkungen aufgrund von Schutzgebietsausweisungen zur Umsetzung<br />

der Anforderungen zum Netz NATURA-2000 auf der Grundlage von Managementplänen;<br />

- Der ökologische Landbau, der im besonderen Maße Umweltbelangen Rechnung trägt (z. B. zur<br />

Erhaltung der biologischen Vielfalt 12 ). Der Flächenanteil des ökologischen Landbaus soll daher<br />

erweitert werden (vgl. Kap. III-3.1.3.3).<br />

Die Entschädigung von Nutzungseinschränkungen erfolgt entweder über Ausgleichszahlungen (bei<br />

ordnungsrechtlichen Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen wie Schutzgebietsausweisungen) oder aber<br />

über freiwillige Bewirtschaftungsvereinbarungen (Vertragsnaturschutz, vgl. Kap. III-3.1). Dem Vertragsnaturschutz<br />

soll Vorrang vor ordnungsrechtlichen Maßnahmen eingeräumt werden, die Möglichkeiten<br />

der finanziellen Förderung mit Mitteln der EU auf der Grundlage der VO 1257/1999 zur<br />

Entwicklung der ländlichen Räume soll konsequent genutzt werden (Agrarumweltmaßnahmen, Ausgleichszahlungen<br />

für umweltspezifische Einschränkungen in NATURA-2000-Gebieten, Investitionsförderung,<br />

vgl. folgende Tabelle 84). Für NATURA-2000-Gebiete sollen Managementpläne die<br />

Grundlage für freiwillige Vereinbarungen oder ordnungsrechtliche Maßnahmen bilden.<br />

Strukturentwicklung<br />

Die Förderung der Landwirtschaft im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union<br />

wurde mit der Agenda 2000 mit einer stärkeren Berücksichtigung der Umweltbelange verbunden, eine<br />

noch stärkere Verknüpfung der Agrar- und Umweltpolitik wird für die nächste Agenda 2007 angestrebt<br />

(vgl. EU-KOM 2001-162 3 , AMK/UMK 4 , DAF 1995). Maßnahmen zur Marktordnung, der einzelbetrieblichen<br />

und agrarstrukturellen Förderung sind danach mit den Belangen des Natur- und<br />

Umweltschutzes zu harmonisieren.<br />

Der Umfang der Agrarumweltmaßnahmen soll durch den Einsatz frei werdender Modulationsmittel<br />

erhöht werden. Neue Agrarumweltmaßnahmen sollen auch Benachteiligungen durch die Umsetzung<br />

des Netzes NATURA-2000 ausgleichen (Art. 16 der VO EG 1257/99 5 ) sowie Naturschutzmaßnahmen<br />

im Privatwald honorieren (vgl. folgendes Kapitel).<br />

Die Honorierung ökologischer Leistungen, z.B. über den Vertragsnaturschutz, soll zukünftig weniger<br />

maßnahmenorientiert sondern stärker zielorientiert stattfinden, d.h. an einen definierten zu erreichenden<br />

ökologischen Zustand gebunden sein 6 .<br />

Im Rahmen der Gewährung von Tierbeihilfen soll die grünlandgebundene Rinderhaltung gesichert und<br />

nach Möglichkeit gesteigert werden, um das landschaftsprägende Grünland durch raufutterfressende<br />

Tiere großflächig erhalten zu können. Derzeit beträgt der Großviehbesatz je ha Futterfläche im Landesdurchschnitt<br />

lediglich 1,25 GV/ha, damit besteht aktuell für rund 80.000 ha Grünland kein direktes<br />

Nutzungsinteresse mehr 7 . Aus landwirtschaftlicher Sicht wird eine Mindestbesatzstärke von 0,6 GV/ha<br />

(ganzjährig) vorgeschlagen. Betriebswirtschaftlich möglichst rentable Haltungsformen (z.B. Mutterkuhhaltung)<br />

oder der Einsatz bestimmter Arten und Rassen (z.B. Heckrinder, Pferde) sollen auch aus<br />

Naturschutzsicht begünstigt werden.<br />

1 PIORR, A., WERNER, W. (1998): Nachhaltige landwirtschaftliche Produktionssysteme im Vergleich: Bewertung von Umweltindikatoren.<br />

agrarspectrum 28.<br />

2 Umweltgutachten (2002)<br />

3 EU-KOM (2001): Aktionsplan zur Erhaltung der Biologischen Vielfalt im Bereich der Naturressourcen<br />

4 Gemeinsame Konferenz der Agrar- und Umweltminister (2001): Eckpunkte zu einer verbraucherfreundlichen und umweltgerechten<br />

Landwirtschaft<br />

5 Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Rates über die Förderung und Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen<br />

Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), L 160.<br />

6 Umweltgutachten (2000)<br />

7 LM M-V (2000): Agrarkonzept 2000. Perspektiven zur Nutzung von Niedermoorgrünland.<br />

242 08.03

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