Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern
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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />
III Entwicklungskonzeption<br />
3. Maßnahmen (Handlungskonzept)<br />
Funktionen<br />
Ungelenkte<br />
Sukzession<br />
Gräser,<br />
Kräuter,<br />
Stauden<br />
Ausbildung<br />
Gehölze mit<br />
Unterwuchs<br />
Lückenlose,<br />
mehrreihige<br />
Gehölze<br />
Makrophyten<br />
Extensivgrünland<br />
typische Breite (m) 1 5 5 10 20 30<br />
Schutz gegen Direkteinträge<br />
- + - ++ ++ -<br />
Windschutz - + + ++ ++ -<br />
Uferschutz ++ + + ++ ++ ++<br />
Beschattung - - - ++ ++ -<br />
Habitatbildung - ++ + ++ ++ -<br />
Biotopvernetzung - ++ + ++ ++ -<br />
Sedimentretention ++ ++ ++ ++ ++ ++<br />
Nährstoffretention - + + ++ ++ -<br />
Selbstreinigung des<br />
Gewässers<br />
- - - - - -<br />
Landschaftsästhetik - + + ++ + -<br />
++ = hohe Wirksamkeit, + = mittlere Wirksamkeit, - = ungenügende Wirksamkeit<br />
Tab. 56: Ausbildung von Gewässerrandstreifen und die von ihnen potenziell erfüllbaren Funktionen 1<br />
Schutzgebietsausweisungen<br />
• Schutzgebiete und Lebensraumschutz gemäß FFH-Richtlinie<br />
Die FFH-Richtlinie sieht den Schutz oligo- bis mesotropher Standgewässer, natürlich eutropher Seen<br />
und dystropher Seen und Teiche vor.<br />
In 42 der 136 gemäß Art. 4 (1) der FFH-Richtlinie 1999 gemeldeten Gebiete ist mindestens einer der<br />
genannten Lebensraumtypen vertreten. Binnengewässer nehmen insgesamt einen Flächenanteil von 5<br />
% an den gemeldeten FFH-Gebieten ein.<br />
Für FFH-Gebiete mit hoher Konfliktdichte sind Managementpläne aufzustellen.<br />
Die glaziale Seenlandschaft in <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> gehört zu den mitteleuropäischen Landschaften<br />
für deren Schutz Deutschland eine besondere Verantwortung trägt 2 . Eine umfassende Meldung<br />
oligo- bis mesotropher Seen ist daher notwendig.<br />
• EU-Vogelschutzgebiete (vgl. auch Kap. 3.1.3.4)<br />
Ein großer Teil der gemeldeten Vogelschutzgebiete dient dem Erhalt von Vogelarten der Seen (z.B.<br />
Schaalsee, Dambecker Seen, Galenbecker- und Putzarer See, Gothensee und Thurbruch, Großer<br />
Koblentzer See, <strong>Mecklenburg</strong>ische Schweiz, Nossentiner/Schwinzer Heide).<br />
Darüber hinaus haben z.B. Teile des Schweriner Sees, des Plauer Sees und der Kölpinsee eine ornithologische<br />
Bedeutung als „Important Bid Area (IBA) 3 “. Eine Prüfung ist erforderlich.<br />
• Gesetzlicher Biotopschutz<br />
Naturnahe Verlandungsbereiche stehender Gewässer sind nach § 20 LNatG gesetzlich geschützt. Die<br />
gesetzlich geschützten Biotope werden durch das LUNG landesweit erfasst. Die Kartierung soll aufgrund<br />
der besonderen fachlichen Bedeutung bis 2005 abgeschlossen sein.<br />
• Gewässerschutzstreifen (vgl. Kap. III-3.1.3.1)<br />
Nutzungsregelungen<br />
1 nach RADERSCHALL (1997) in GLA (1998), S. 57, verändert<br />
2 vgl. UMWELTGUTACHTEN (2000)<br />
3 OAMV (2002)<br />
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08.03