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Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />

III Entwicklungskonzeption<br />

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Hilfsmaßnahmen für den ummittelbaren Schutz von Arten nach den Prioritäten der Tab. 40 sind<br />

vorübergehend zu ergreifen, wenn eine Wiederherstellung der Lebensräume in ausreichender<br />

Qualität und Flächengröße kurzfristig nicht möglich ist. Gleichzeitig ist jedoch eine Entwicklung<br />

einzuleiten, die den langfristigen Arterhalt durch Wiederherstellung entsprechender Lebensräume<br />

gewährleistet.<br />

Auch in den stark durch anthropogene Nutzungen geprägten Lebensräumen ist eine möglichst<br />

hohe biologische Vielfalt zu gewährleisten. Stoffeinträge und Störungen, die zu einer Belastung<br />

der Ökosysteme führen, sind zu verringern. Die „Normal“-Landschaft soll durch nachhaltige<br />

Nutzungsformen und durch eine hohe ökologische Vielfalt aufweisen. Insgesamt ist die weitere<br />

Nivellierung der Wasser- und Nährstoffverhältnisse und die weitere Verarmung an Strukturelementen<br />

in der Landschaft zu vermeiden und wo notwendig wieder zu verbessern.<br />

2.1.2 Qualitätsziele für die Landschaftszonen<br />

Aus den genannten Schwerpunkten werden für jede Landschaftszone die landesweit bedeutsamen<br />

Lebensraumtypen herausgestellt und tabellarisch Qualitätsziele für deren Erhalt oder für die Wiederherstellung<br />

benannt. Für Lebensräume und Lebensräumqualitäten, die im Landesmaßstab keine besondere<br />

naturräumliche Bindung aufweisen, werden die Qualitätsziele vorangestellt.<br />

Die übergeordnete Zielstellung, die Bewahrung der naturraumtypischen biologischen Vielfalt, wird<br />

sowohl durch die Artenvielfalt als auch durch die innerartliche Mannigfaltigkeit bestimmt. Da dies<br />

langfristig nur durch die Sicherung einer entsprechenden Lebensraumqualität gewährleistet werden<br />

kann, beziehen sich die Qualitätsziele grundsätzlich auf die genannten Lebensräume. Ergänzend zu<br />

den Qualitätszielen für die Lebensräume werden beispielhaft Zielarten benannt, durch deren Erhalt<br />

bzw. Förderung Zielstellungen erreicht und überprüft werden können. Diese Zielarten können alle<br />

drei Prioritätsstufen der Tabelle 40 umfassen.<br />

08.03 129

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